Auch wenn zu dieser Frage eventuell schon mehrmals geantwortet wurde, habe ich zu diesem Thema noch eine Unklarheit.
In unserer letzten BR Sitzung ahben wir die Wahlkommission bestellt und die Vorsitzenden der Wahlkommission gewählt.
Uneinigkeit gab es bei dem Thema "Schulung der Wahlkommission". Einige sind der Meinung, der BR sucht die Schulung für die Wahlkommission aus, andere wiederum sind der Meinung, die Wahlkommission entscheidet selbst, wann und bei wehm sie diese Schulung absolviert.
Im BetrVG bzw. in der Wahlordnung kann ich nichts dazu finden, was denn nun richtig ist.
Hat jemand vielleicht dazu ein passendes Urteil oder kennt die oder den entsprechenden Paragraphen, wo dies Eindeutig geregelt ist?
Jede vernünftige Antwort wäre hilfreich.

MfG