Erstellt am 12.12.2013 um 09:16 Uhr von gironimo
Der Wahlvorstand ist kein Anhängsel des BR, sondern ein selbständig agierendes Gremium, dass alle Aktivitäten durch eigene Beschlüsse legitimiert. So auch die Schulungen.
Erstellt am 12.12.2013 um 09:47 Uhr von Rapper
gironimo,
bei dieser Meinung gehe ich ja voll mit.
Nur, wo steht das? in welchem Paragraphen, Urteil o.ä..
Das ist der Knackpunkt, weil die Mehrheit im BR bei uns der Meinung ist, die Schulung für die Wahlkommission wird durch den BR festgelegt bzw. bestellt.
Erstellt am 14.12.2013 um 19:19 Uhr von AlterHase
Das ist doch eigentlich ganz einfach.
Alle Kosten die ein BR erzeugt, also auch die Kosten des Besuchs von Seminaren, hat der AG nach § 40 BetrVG zu tragen.
Die vom AG zu tragenden Kosten einer Wahl, hierzu gehören auch der Besuch eines Seminars, ergeben sich aber aus § 20 BetrVG. Ein BR kann hier grundsätzlich keine Kostentragungspflicht geltend machen.
Natürlich macht es einen Sinn, wenn sich ein BR bereits im Vorfeld einer Wahl, nicht nur um die Besetzung des WV, sondern auch über dessen Schulung seine Gedanken macht.
Auch steht es einem WV frei, sich für ein Seminar zu entscheiden, das bereits vom BR ausgesucht wurde.
Es beschließen und damit eine Kostentragungspflicht des AG auslösen, kann er allerdings nur selbst.