Kandidat zur BR-Wahl in Elternzeit
Ist jemand berechtigt, sich zur Wahl aufstellen zu lassen, obwohl er in Elternzeit ist? Der Kandidat*In wird ja nicht die vollen vier Jahre in Elternzeit bleiben. Wie ist das rechtlich geklärt? Die Person würde, falls gewählt und das Mandat annimmt, in den BR kommen, aber solange keine Teilnahme erfolgt, wird ein Nachrücker dessen Platz übernehmen, richtig?
Community-Antworten (3)
11.02.2026 um 15:38 Uhr
Man ist auch in Elternzeit wählbar. Und wie du sagst, würde dann für die Dauer der Elternzeit ein Nachrücker übernehmen.
11.02.2026 um 15:41 Uhr
Elternzeit bedeutet nicht gleich Verhindert. Sie kann sich bereit erklären an den Sitzungen teilzunehmen, allerdings als Ehrenamt. Sie kann höchstens die Kilometer für die hin- und Rückfahrt angeben.
12.02.2026 um 09:13 Uhr
@Chris12 Elternzeit dauert ja üblicherweise nicht 4 Jahre. Also warum sollte jemand in Elternzeit nicht wertvolle BR-Arbeit leisten können? Deine Bewertung von Menschen, die du nicht persönlich kennst, spricht Bände.
@emstein natürlich ist die Person wählbar. Ggf. müsste der Arbeitgeber sogar die Kosten für eine Kinderbetreuung für die Sitzungszeit übernehmen, wenn diese nicht durch zum Haushalt gehörende Personen möglich ist.
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