Probezeit --> Rechtens?
Hallo,
folgender Fall: Ein Azubi wurde in der Probezeit gekündigt. Die Begründung vor dem Betriebsrat war, dass Er den Anspruch, der an Ihn gestellt worden ist, nicht erfüllen konnte. Der Betriebsrat hatte nach zwei weiteren Gesprächen mit dem Ausbilder und der Personalleitung der Kündigung zugestimmt.
Nun kommt nach 1-2 Wochen heraus, dass es nicht nur an der Qualität gelegen haben soll, sondern auch daran, dass wir den Fachinformatiker für Systemintegration nicht leisten können als Betrieb, da uns die Kapazitäten fehlen.
Ist das immer noch rechtens, auch wenn es Probezeit ist.
Gruß Hansen
Community-Antworten (10)
09.02.2026 um 12:47 Uhr
Gibt es noch mehr Azubis in diesem Beruf?
09.02.2026 um 12:49 Uhr
Nein, er war der erste Azubi und wahrscheinlich der Letzte.
09.02.2026 um 12:51 Uhr
Dann solltet Ihr Euch die Frage stellen, um was es geht. Wollt Ihr eine Kündigung torpedieren, wenn unbestritten die Qualität des Azubis nicht gut genug war UND absehbar ist, das die Ausbildung gar nicht korrekt ablaufen kann, weil Kapazitäten fehlen?
09.02.2026 um 13:01 Uhr
Wäre wahrscheinlich Sinnfrei.
09.02.2026 um 13:24 Uhr
Wie lange war der Probezeit lt Ausbildungsvertrag? Nach §22 BBiG darf der maximal 4 Monate sein. Danach wäre nur eine auserordentliche Kündigung möglich. Der Auzubi soll sich ein Rechtsbeistand nehmen und Klage einreichen. Auch wenn das KSchG noch nicht greift, wenn die Anhörung des BR nicht korrekt war, kann es sein, dass die Kündigung trotzdem aus formale Gründe hinfällig ist. Unbedingt vom Fachanwalt prüfen lassen.
09.02.2026 um 18:15 Uhr
Für die BR-Anhörung reichen subjektive Gründe aus. Nach meiner Meinung kann er klagen. Von einem Rechtsbeistand ohne Versicherung rate ich jedenfalls ab. Die Kosten stehen sicher in keinem Ergebnis zum Ertrag.
09.02.2026 um 19:58 Uhr
Der BR hat der Kündigung zugestimmt, war nicht notwendig, eine Anhörung reicht aus, da Kündigung innerhalb der Probezeit.
Bin bei celestro, der Azubi hat die Qualität nicht und der Betrieb muss sich vorher im klaren sein, was es bedeutet, auszubilden.
Von einer Klage bitte abraten.
10.02.2026 um 09:29 Uhr
Alter- was Du in diesem Forum so rumbettelst... "Bitte der Kündigung zustimmen", "Von einer Klage bitte abraten.". Mal sehen was als nächstes kommt: "Bitte im sitzen p****keln."
10.02.2026 um 09:38 Uhr
Bitte achtet auf einen respektvollen Umgangston und bleibt in euren Beiträgen sachlich. Direkte persönliche Kommentare sind hier nicht erwünscht.
Viele Grüße Marketing-Team der W.A.F.
12.02.2026 um 14:54 Uhr
Geht doch einfach endlich mal etwas konsequenter mit gewissen Gesäßviolinen um oder relauncht das Forum mit sinnstiftenden Funktionen in der Mitglieder-Administration. Das Thema ist leider inzwischen schon etliche Jahre alt.
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