eigene vorschlagsliste
hallo erstmal! wir haben im april betriebsratwahlen. der wahlvorst. hat das wahlausschreiben mit der wählerliste und der vorschlagsliste ausgehängt. der wahlvorstand hat mit dem AG " wir sind 54 AN!" die vereinfachte wahl vereinbart. jetzt habe ich meine eigene vorschlagsliste mit den dazugehörigen " stützunterschriften" gemacht. da in dem wahlausschreiben eine frist angegeben ist, bis wann vorschlagslisten einzureichen sind gemäß BetrieVG § 14 abs. 4 komme ich jetzt zu der frage. da mit meiner liste dann 2 listen exestieren, komt es ja dann zur einer listenwahl richtig? was passiert, wenn ich der einzige bin, der eine vorschlagsliste mit den dazugehörigen stützunterschriften beim wahlvorst. einreiche? und bis zur der angegebene frist kein anderer eine vorschlagsliste einreicht. wird dann nur von meiner liste der BR gewählt? da ja kein anderer eine vorschlagsliste beim wahlvorstand eingereicht hat. hätte gerne eine weiterhilfe diesbezüglich!
Community-Antworten (7)
16.03.2010 um 17:30 Uhr
matrix, im vereinfachten Wahlverfahren findet auch bei mehrern Listen Mehrheitswahl statt. Die kandidaten werden auf einer Liste in alphabetischer reihenfolge aufgeführt.
16.03.2010 um 17:40 Uhr
hi ridgeback! das ist richtig! nur, das man im betrieb von einer personenwahl ausgeht. das heist ja im klartext, das jeder 5 kreuze machen darf" soviel wie BRmitglieder" zu wählen sind. nur wenn ich meine liste mit den unterschriften beim wahlvorstand einreiche, kommt es dann zu einer listenwahl. da ja jetzt 2 listen vorhanden sind. nun! wenn bis dato kein anderer eine liste mit unterschriften beim wahlvors. fristgemäß einreicht, werden die BRmitglieder nur von dieser liste gewählt richtig?
16.03.2010 um 17:44 Uhr
matrix, es gibt auch bei 10 Listen keine Listenwahl. Aus 10 macht 1. Es findet personenwahl statt.
16.03.2010 um 17:50 Uhr
@matrix Wenn Du schreibst, dass das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart wurde, dann brauchst Du nicht mehr über Listenwahl zu diskutieren!
16.03.2010 um 17:59 Uhr
nicht korrekt! laut BetrVG kommt es dann, wenn eine 2 liste eingereicht wird, zur " LISTENWAHL!" da nur nicht mehr 1 LISTE aushängt! auch wenn die vereinfachte wahl ansteht! es muss zur LISTENWAHL kommen. wie gesagt:" BetrVG § 14" unabhängig ob man die vereinfachte wahl bevorzugt oder nicht.
16.03.2010 um 18:04 Uhr
@matrix Aber nur beim "normalen Wahlverfahren" ;-)
16.03.2010 um 18:11 Uhr
matrix unabhängig ob man die vereinfachte wahl bevorzugt oder nicht. es kommt nicht zum vereinfachten Wahlverfahren, weil irgend jemand es bevorzugt, sondern, weil das Gesetz es bei einer Anzahl von bis zu 50 MA vorschreibt und es zuläßt, dass es bei 51 -100 AN zwischen WV und AG vereinbart werden kann. Im vereinfachten Wahlverfahren kommt es, laut Gesetz, dann immer zur Personenwahl!
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