Eine Vorschlagsliste, Kandidatin streicht sich selber
Hallo Zusammen,
Ich selber bin im Wahlvorstand. Mir wurde gestern eine Vorschlagsliste eingereicht inkl. Stützunterschriften. Auf dieser Liste hat sich eine Kandidatin beworben und ein paar Tage später wieder selbst gestrichen. So wurde mir das erzählt. Als WV wusste ich davon nichts auch schriftlich hat Sie beim WV nichts eingereicht oder zumindest mündlich uns in Kenntnis gesetzt. Ob die Unterstützer der Vorschlagliste informiert wurden sind weiß ich nicht. Die Einreichungsfrist ist gestern auch abgelaufen. Ist die Vorschlagsliste trotzdem gültig ,da dies vor Einreichung zum WV passiert ist? Und rücken die anderen Kandidaten automatisch bei der Bekanntmachung eine Zeile nach oben oder bleibt die Position einfach leer?
Wenn nicht gültig, muss ich am Montag eine Nachfrist bekanntgeben? Allerdings ist es fast nicht möglich alle Kandidaten nochmal zu besuchen innerhalb einer Woche da die Filialen weit auseinander liegen.
VG Sven
Community-Antworten (3)
01.02.2026 um 18:07 Uhr
Die Liste ist gültig, wenn die Stützunterschriften erst nach der Streichung gesammelt wurden. Wenn nicht, ist die Liste ungültig. Das kann Dir hier natürlich niemand beantworten.
Ein Platz kann nicht freibleiben, die Personen dahinter würden also „hochrutschen“.
01.02.2026 um 23:57 Uhr
Für den WV ist die Liste maßgebend die abgegeben wurde. Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig.
02.02.2026 um 09:18 Uhr
"Für den WV ist die Liste maßgebend die abgegeben wurde."
Der WV könnte sich auf diesen Standpunkt "zurückziehen". Stellt sich allerdings die Frage, wieso man als WV lernt, unter welchen Gegebenheiten eine Liste gültig ist, wenn sich der WV dann doch kein Stück mehr damit beschäftigt.
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