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Auslosung der Stimmzettel-Reihenfolge

P
Ponda
Jan 2026 bearbeitet

Hallo

Wie ich jetzt erlesen habe, muss der WV alle Listenvertreter zur Auslosung der Reihenfolge auf dem Stimmzettel einladen. Wir fragen uns, ob der Arbeitgeber allen Listenvertreter die Anreise zur Auslosung bezahlen muss mit Übernachtung. Manche habe einen Anfahrtsweg von 600 km , einfache Strecke. Wie seht ihr das? Gehört das noch zu den Wahlkosten?

Grüße

347010

Community-Antworten (10)

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celestro

27.01.2026 um 22:51 Uhr

Nein ... die Teilnahme ist freiwillig und "Privatsache". Also mWn weder Arbeitszeit, noch müssen dafür Auslagen erstattet werden.

P
Ponda

27.01.2026 um 23:58 Uhr

@celesto Du meinst jetzt der AG muss keine Kosten und Auslagen für die Anwesenheit der geladenen Listenvertreter zahlen? Richtig?

C
celestro

28.01.2026 um 01:21 Uhr

so hätte ich das gesehen, ja. Habe die Sache mal einem bekannten KI-Bot vorgelegt und dieser meint:

"1. Ist die Teilnahme am Losentscheid Arbeitszeit?

Ja. Die Teilnahme eines Listenführers an der Auslosung der Reihenfolge der Wahlvorschläge ist betriebsverfassungsrechtlich veranlasst und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Betriebsratswahl (§§ 7 ff. BetrVG, Wahlordnung).

Für Arbeitnehmer, die Listenführer sind, gilt daher:

Die Teilnahme erfolgt nicht privat, sondern wegen einer gesetzlich vorgesehenen Wahlhandlung

Sie ist daher wie Arbeitszeit zu behandeln

Es darf kein Entgeltabzug erfolgen

Das entspricht auch der ständigen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung zu vergleichbaren Wahlhandlungen (z. B. Teilnahme an Wahlvorstandssitzungen, Einreichung von Wahlvorschlägen etc.).

  1. Müssen Anfahrtskosten erstattet werden?

Grundsätzlich ja – aber nicht automatisch in jedem Fall.

Anfahrtskosten sind erstattungsfähig, wenn:

der Listenführer auf Einladung des Wahlvorstands teilnimmt (was hier der Fall ist),

die Teilnahme erforderlich oder zumindest üblich ist,

und die Kosten angemessen sind.

Rechtsgrundlage ist hier der allgemeine Grundsatz, dass Kosten der Betriebsratswahl vom Arbeitgeber zu tragen sind (§ 20 Abs. 3 BetrVG)."

Hmmmm ....

L
Locke69

28.01.2026 um 08:04 Uhr

@alraune nein @celesto offenbart das er sich mit einen Thema weiter beschäftigt und nicht wie sie dumme Kommentare von sich gibt. Ich möchte sie aber bitten weiterhin fleißig zu schreiben und ihr Fachwissen mit uns zu teilen. Sie sind jemand der doch einigen von uns den Tag erheitert. Also kräftig schreiben.

P
Pickel

28.01.2026 um 13:50 Uhr

Ganz grundsätzlich: ChatGPT etc. sind bei juristischen Fragestellungen absolut unbrauchbar. Es ergibt keinen Sinn, deren Inhalte hier zu posten.

(Damit will ich die konkrete Aussage nicht bewerten)

C
celestro

28.01.2026 um 18:28 Uhr

"(Damit will ich die konkrete Aussage nicht bewerten)"

machst Du aber ... typisch Pickel! rolleyes

C
celestro

28.01.2026 um 18:35 Uhr

@Ponda

"Der Losentscheid wird vom Wahlvorstand in Anwesenheit der Listenvertreter durchgeführt. Dazu sind die jeweiligen Listenvertreter vom Wahlvorstand einzuladen. Für die Zeit ihrer Teilnahme, die als Ausübung des Wahlrechts im Sinne von § 20 Abs. 2 S. 2 BetrVG gilt, haben die Listenvertreter Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts

Erscheinen die Listenvertreter nicht, so beeinträchtigt dies den Ablauf nicht, vorausgesetzt, sie wurden rechtzeitig und so eingeladen, dass eine Teilnahme ohne Schwierigkeiten möglich gewesen wäre. Aus Gründen der Nachweisbarkeit ist eine schriftliche Einladung der Listenvertreter zu empfehlen."

aus:

https://www.aas-seminare.de/betriebsratswahlen/wahlvorstand/aufgaben-des-wahlvorstands-nach-einleitung-der-betriebsratswahl/auslosung-der-ordnungsnummern-im-normalen-wahlverfahren/

W
WoIfgang

29.01.2026 um 05:56 Uhr

Wo bitteschön bewertet Pickel den Inhalt der Aussage, er sagt lediglich, das ChatGPT für juristische Fragen unbrauchbar ist.

P
Pickel

29.01.2026 um 09:51 Uhr

Celestro, nein mache ich nicht. Du hingegen lenkst nur davon ab, wie unbrauchbar dein Beitrag (wieder) war.

W
WoIfgang

29.01.2026 um 19:17 Uhr

Gibt es hierzu noch eine Aussage von Celestro?

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