Stützunterschriften sammeln
Moin,
die ca 550 bei uns beschäftigte Personen sind im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an insgesamt ca. 80 Einsatzstellen beschäftigt. Mit der bevorstehende BR-Wahl in Mai kam jetzt die Frage auf, wie jemand der eine Liste einreichen will die erforderliche 5% der Belegschaft für eine Stützunterschrift erreichen kann. Die Ausschreibung der Wahl wird an alle Einsatzstellen deutlich sichtbar ausgehängt, zusätzlich bekommen alle Beschäftigten die Unterlagen per eMail (bzw. die wenige die keine eMail haben bekommen diese per Post). Muss der AG jetzt ein Listeninitiator ebenfalls die Kontaktdaten geben oder ist das Aufgabe des WV? Ich finde da kein klarer Antwort.
Community-Antworten (4)
21.01.2026 um 14:17 Uhr
Wendet Euch an die Gewerkschaft. Die Gewerkschaft ist berechtigt eine Liste zur BR'wahl beim WV einzureichen.
21.01.2026 um 15:03 Uhr
Die Liste der Gewerkschaft ist unproblematisch. Bis jetzt hatten wir immer nur eine Gewerkschaftsliste und somit ein Personenwahl.
Dies kann sich aber jederzeit ändern und wir dürfen als WV ja niemanden verweigern eine Liste einzureichen, wenn sie die Anforderungen der WO erfüllt. Und gerade da liegt der Hasen im Pfeffer. Wir möchten vermeiden, dass jemanden eine Liste einreichen möchte und daran scheitert, dass wir als WV ihm nicht die dafür erforderliche Kontaktdaten zur Verfügung gestellt haben.
21.01.2026 um 18:13 Uhr
"Wir möchten vermeiden, dass jemanden eine Liste einreichen möchte und daran scheitert, dass wir als WV ihm nicht die dafür erforderliche Kontaktdaten zur Verfügung gestellt haben."
Der WV ist nicht befugt, irgendwelche Kontaktdaten herauszugeben (woher soll er die überhaupt haben?). Wenn ein MA eine Liste aufstellt und nicht genug Unterschriften zusammenbekommt, ist das sein Problem.
23.01.2026 um 09:48 Uhr
@Celestro
Das war auch meine Überlegung, allerdings wurde die Befürchtung aufgebracht und mein "ich denke nicht, dass das unser (WV) Problem ist" heizte die Diskussion noch mehr an. Danke für die Rückmeldung.
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