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reguläre Wahlen auch noch nach Ablauf der 4 Jahre möglich?

HW
Holger Wahlen
Jan 2026 bearbeitet

Der aktuelle BR ist seit dem 16.03.2022 im Amt (turnusmäßige Wahl). Ende der Amtszeit also 15.03.2026 um 24.00 Uhr. Ist es erlaubt/möglich den neuen BR auch später (z.B. Anfang April) zu wählen? Würde dann der alte/bestehende noch im Amt bleiben dürfen? Oder gäbe es dann schlichtweg in der Zeit keinen BR?

Hintergrund der Frage: Wenn wir immer rechtzeitig vor Amtsende des aktuellen BR wählen, kommen wir ja irgendwann mit dem Zeitkorridor für reguläre Wahlen vor den 01.03.. Das wollen wir irgendwie verhindern.

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Community-Antworten (4)

C
celestro

29.12.2025 um 14:17 Uhr

"Ist es erlaubt/möglich den neuen BR auch später (z.B. Anfang April) zu wählen?"

Ja!

"Würde dann der alte/bestehende noch im Amt bleiben dürfen?"

Nein!

"Oder gäbe es dann schlichtweg in der Zeit keinen BR?"

Richtig ... in der Zeit gibt es dann keinen BR.

"Hintergrund der Frage: Wenn wir immer rechtzeitig vor Amtsende des aktuellen BR wählen, kommen wir ja irgendwann mit dem Zeitkorridor für reguläre Wahlen vor den 01.03.. Das wollen wir irgendwie verhindern."

Das verstehe ich nicht. Der BR ist Deiner Aussage nach bis zum 15.03. im Amt. Wenn ihr VOR diesem Zeitpunkt wählt, ist der BR trotzdem bis zum 15.03. im Amt ... der neu gewählte BR übernimmt erst ab dem 16.03.! Ihr könnt jedesmal am 01.03. wählen (oder wegen einem WE bis spätestens 04.03.) und habt somit niemals Probleme mit dem Datum.

P.S. Ich glaube eher, dass Dein genanntes Datum nicht korrekt ist. Denn möglicherweise war der BR davor bis zum 22.03.22 im Amt ... ihr habt aber das Wahldatum vom letzten Mal verwendet. Das kann passen ... muss aber nicht.

P
Ppfried

03.01.2026 um 15:48 Uhr

Ich kann @celestro nur in allem zustimmen!

Ja, Ihr könnt später wählen, aber dann habt Ihr halt eine BR-lose Zeit. Das will doch hoffentlich niemand...?

Nein, Euer Wahltag rutscht nicht immer weiter nach vorne. Das Amtszeitende des alten und der Amtszeitanfang des neuen BR sind fixe Tage (wenn zuletzt in der regulären Wahlperiode gewählt wurde): Die Amtszeit des neuen BR beginnt nicht am Tag der Verkündung des Wahlergebnisses, sondern schlicht mit Amtszeitende des alten BR.

D
Damei1981

06.01.2026 um 05:48 Uhr

sehe ich etwas anderes,

im §21 Abs.1 Satz 3: Die Amtszeit endet spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem nach § 13 Abs. 1 die regelmäßigen Betriebsratswahlen stattfinden.

Wenn keine BR gewählt wird oder erst später bleibt der amtierende noch bis 31.5. im Amt.

X
XYZ68

06.01.2026 um 08:28 Uhr

@ Damei1981 Da liegst du falsch. Bitte daran denken, wie Gesetze zu lesen sind. §21 Satz 1 Erklärt die reguläre Amtszeit eines bestehenden BR -> 4 Jahre Der Satz 2 klärt auf, wann genau die Amtszeit beginnt: Gibt es noch keinen BR mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Gibt es schon einen BR beginnt die neue Amtszeit mit Ablauf der Amtszeit des alten BR. Satz 3 legt fest, wann spätestens die Amtszeit endet: Im Wahljahr am 31.5. Satz 3 kommt aber nur zur Anwendung, wenn Satz 1 und 2 nicht vorher greifen. Das wäre zum Beispiel, wenn die vorhergehende Wahl außerhalb des regulären Wahlzeitraums stattgefunden hat. In dem Satz 3 und den folgenden Sätzen wird auf den §13 BetrvG verwiesen. Hier ist definiert, wann BR-Wahlen stattzufinden haben.

Eigentlich sagt Satz 3 nur: Wenn ihr außerhalb des regulären Wahlzeitraums gewählt habt, ist spätestens am 31.5. des nächsten Wahlzeitraums Schluss (Ausnahme die Wahl fand innerhalb des letzten Jahres vor dem aktuellem Wahlzeitraum statt.)

Was ist da so schwer zu verstehen?

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