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Einladung nach der Wahl

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Damei1981
Dez 2025 bearbeitet

Hallo

ich habe mal eine Frage: nach der Wahl muss innerhalb einer Woche die konstituierende Sitzung einberufen werden.

Der gewählte Bewerber hat ja 3 tag Zeit die Wahl abzulehnen. Mit Postlaufzeit sind es ca. 5 bis 7 Tage. Danach müsste ich den nächsten in der Reihe fragen und der hat aber auch 3 Tage Zeit.

Wie kann man die Frist halten?

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Community-Antworten (7)

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celestro

24.12.2025 um 22:16 Uhr

Der gewählte Bewerber hat 3 Tage Zeit um die Wahl abzulehnen, korrekt. Das gilt für alle Bewerber, die gewählt wurden. ABER ... nicht für die nicht Gewählten. Wenn also jemand die Wahl nicht annimmt und stattdessen jemand nachrückt, gilt nicht erneut die 3 Tages-Frist.

P.S. 2 Mal die gleiche Frage? Und einmal davon mit einer öffentlichen E-Mail-Addy? Nimm das mal lieber raus.

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Damei1981

24.12.2025 um 22:41 Uhr

wenn eine Person nachrückt muss sie auch gefragt werden und hat 3 Tage Zeit!

Immer bedenken. Es ist ab Zugang. und da wir es per Post senden müssen vergehen schonmal 3-4 Tage extra!

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celestro

25.12.2025 um 12:15 Uhr

"wenn eine Person nachrückt muss sie auch gefragt werden und hat 3 Tage Zeit!"

Nein!

"Immer bedenken. Es ist ab Zugang. und da wir es per Post senden müssen vergehen schonmal 3-4 Tage extra!"

Die Einladung an die gewählten BRM muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Es ist also mehr als genug Zeit (wenn man es sich selbst nicht zu knapp macht).

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Damei1981

25.12.2025 um 15:30 Uhr

@celestro: im Fitting steht es so, das wenn einer nachrückt dieser auch gefragt werden muss!

Bei Postlaufzeit und 3Tagefrist wird es schon eng, besonders wenn einer ablehnt und der nächste auch gefragt werden muss!

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celestro

25.12.2025 um 19:28 Uhr

Die Einladung muss raus und am Termin der Konstituierung kommen soviele BRM wie "zugesagt" haben. Ich verstehe ehrlich gesagt Dein Problem nicht. Solange genug BRM da sind, damit das Gremium handlungsfähig ist, ist die ganze Sache rein hypothetisch.

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Damei1981

25.12.2025 um 21:16 Uhr

nee es müssen die Richtigen eingeladen werden, und Mitglied ist man erst wenn man die 3 TagesFrist versteichen lässt oder aktiv zusagt!

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seehas

27.12.2025 um 11:20 Uhr

Die konstituierende Sitzung muss ja nicht direkt im Anschluss an die Einladung stattfinden. Es ist auch ein Termin drei bis vier Wochen denkbar, falls der alte BR solange noch im Amt ist. Dann bleibt auf jeden Fall ausreichend Zeit um den Nachrückern eine Bedenkzeit einzuräumen und sie dann zur Sitzung einzuladen. Im BetrVG steht zwar, dass innerhalb einer Woche eingeladen werden muss, es steht aber dort nicht, dass die Sitzung sofort stattfinden muss und es steht dort auch nicht, dass es verboten ist Nachrücker später nachzuladen.

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