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Vereinfachte Wahl vereinbart=Persönlichkeitswahl wieviel Stützunterschriften

N
Newbi
Dez 2025 bearbeitet

Hallo, ich habe nun soviel Beiträge gelesen das ich gar nichts mehr weiß. Wir möchten mit unserer Geschäftsführung das Vereinfachte Wahlvervahren vereinbaren. Dies würde ja eine Personenwahl statt Listenwahl bedeuten. Bei der Listenwahl und 193 Mitarbeiter sind es pro Liste 9,65=10 Stützunterschriften. Wenn nun die Personenwahl vereinbart wird, sind es dann 10 Stützunterschriften pro Kandidat? Oder 10 Stützunterschriften für die Liste wo unsere Kandidaten drauf stehen?

Schon mal ein Danke ins die Runde

36105

Community-Antworten (5)

S
Saft

14.12.2025 um 20:25 Uhr

Hallo,

Personenwahl ist am Ende nur eine Liste die alphabetisch geordnet wird und für dieses Verfahren sind keine Stützunterschriften erforderlich.

Nur bei Listenwahl sind Stützunterschriften erforderlich.

C
celestro

15.12.2025 um 01:46 Uhr

Hallo Newbi,

zunächst einmal bitte nicht alles glauben, was hier geschrieben wird:

Ich zitiere mal:

" In Betrieben mit in der Regel bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern: keine Stützunterschriften In Betrieben mit in der Regel 21 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: mindestens zwei Stützunterschriften In Betrieben mit in der Regel mehr als 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern: mindestens 1/20 (also 5 %) der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer."

"Wenn nun die Personenwahl vereinbart wird, sind es dann 10 Stützunterschriften pro Kandidat? Oder 10 Stützunterschriften für die Liste wo unsere Kandidaten drauf stehen?"

Stützunterschriften gelten immer "pro Wahlvorschlag". Also völlig egal, ob da ein Kandidat draufsteht, 10 oder 50 Kandidaten. Wenn sich mehrere Kandidaten zusammenschließen (z.B. 10 Stück) brauchen diese nur sich selbst "stützen". Man sollte aber immer einige mehr sammeln als notwendig.

S
seehas

15.12.2025 um 08:25 Uhr

Ob ihr eine Persönlichkeitswahl oder eine Listenwahl durchführt müsst ihr nicht mit der Geschäftsführung vereinbaren, die hat da kein Mitspracherecht. In dem Moment in dem eine zweite Liste eingereicht wird habt ihr eine Listenwahl, ob ihr es wollt oder nicht. Wenn es nur eine Liste gibt, dann genügen in eurem Fall 10 Unterschriften unter der Liste (1/20 von 193)

X
XYZ68

15.12.2025 um 09:58 Uhr

@seehaas Zwischen 100 bis 200 Mitarbeitern kann das vereinfachte Wahlverfahren mit der Geschäftsführung vereinbart werden.

@ Newbi Seid euch darüber im Klarem, das das "vereinfachte" Wahlverfahren eigentlich nur ein "verkürztes" Wahlverfahren ist, Die Fristen sind deutlich kürzer. Ich würde es freiwillig nicht angehen.

C
celestro

15.12.2025 um 16:16 Uhr

"Zwischen 100 bis 200 Mitarbeitern kann das vereinfachte Wahlverfahren mit der Geschäftsführung vereinbart werden."

---> daraus folgt dann automatisch eine "Personenwahl"

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