Kündigung durch schlechte Leistungen
Guten Morgen, ich bin grad auf dieses Forum gestoßen. Ich (62) habe folgendes Anliegen. Ich bin seit 38 Jahren in einem Unternehmen, in dem meine Arbeit immer sehr geschätzt wurde, die immer im Vertrieb war. Vor 7 Monaten wurde mir angeboten eine neue Abteilung mit aufzubauen, die einen völlig anderen Bereich betrifft. Ich war sehr optimistisch doch stellte sich heraus, dass ich den Anforderungen überhaupt nicht gewachsen bin, die Aufgaben nicht termingerecht fertig werden oder falsch sind. Hinzu kommt dass parallel erhebliche Umstrukturierungen im Unternehmen laufen, die bereits personelle Konsequenzen hatten und weitere nachsich ziehen werden. Meine Frage: kann ich entlassen werden, aufgrund fehlerhafter Arbeit wegen fehlenden Wissen?
Community-Antworten (4)
06.12.2025 um 16:25 Uhr
Grundsätzlich ja. Wenn ich mich als Pilot bewerbe, weil ich mir das zutraue und dann feststelle, dass mir schlichtweg die Fähigkeiten fehlen, dann kann ich als Pilot entlassen werden.
Für eine tiefere Analyse, müsstest du genauere Angaben machen. Was war die alte Tätigkeit? Was ist die neue Tätigkeit? Inwiefern lieferst du fehlerhafte Arbeit ab? Inwiefern warst du oder der Arbeitgeber in der Pflicht, dich im Vorfeld für die neue Aufgabe zu qualifizieren? Was spricht gegen einen Wechsel zurück zur alten Tätigkeit?
In deinem Alter und mit deiner Betriebszugehörigkeit liegt aber die Latte für eine erfolgreiche Kündigung für den AG erstmal sehr hoch.
08.12.2025 um 17:53 Uhr
Eine Kündigung wegen Schlechtleistungberfordert erfordert immer eine Abmahnung.
09.12.2025 um 09:11 Uhr
Zunächst: Eine Rechtsberatung kann und darf ich nicht leisten, denn ich bin kein Anwalt, kann aber gerne meine Einschätzung abgeben.
Das beim aufbau eines neuen Bereichs, vor Allem mit Beschäftigten die in diesen Bereich ebenfalls neu sind, nicht alles vom Anfang an glatt läuft, ist keine Ausnahme sondern eher der Regel. Abläufe müssen auf einander abgestimmt werden, man muss ggf. auch mit neue bzw. andere Kommunikationspartner verhandeln und/oder neue Maschinen bedienen lernen. Kombiniert man das mit ein gleichzeit stattfindenden erheblichen Umstrukturierung in einem Unternehmen, kann man als Geschäftsleitung Beschäftigten nur begrenzt zur Verantwortung ziehen. Macht man so etwas als Unternehmen richtig, plant man in der Anfangsühase regelmäßige Auswertungen von Abläufe. Dabei sollte man sich Fragen stellen wie: Wo gibt es Optimierungsbedarf bzw. müssen Abläufe und ggf. auch zuständigkeiten grundsätzlich neu geordnet werden? Wer funktioniert wie und was muss ich als Unternehmen an Hilfe leisten um die Probleme zu bewältigen?
Nun gibt es Unternehmen die so etwas gerne nach dem Löwenkämpferprinzip machen. Man schmeißt eine Gruppe in der Löwengrube und wartet ab was passiert. Entweder die Löwen gewinnen, dann ist man problematische Mitarbeitenden los, oder man hat sehr gute Löwenzähmer.
Da Du selbstkritisch angibst, dass Aufträge nicht so laufen wie sie laufen sollen und Du dabei die Verantwortung primär bei Dir legst, könntest Du überlegen welche Hilfe Du vom Unternehmen brauchst um die gestellte Aufgaben bewältigen zu können. Das würde ich in Gespräche mit Vorgesetzten auf dem Tisch bringen.
In Anbetracht Deiner Betriebszugehörigkeit die, so nehme ich an, ohne besondere Vorfälle gewesen ist, hast Du eine ziemlich langer Kündigungsfrist. Sollte das Unternehmen meinen sich von Dir trennen zu müssen, reichst du selbstverständlich Klage ein und kannst vor Gericht belegen, dass das Unternehmen sein Sorgfaltspflicht in Deiner Richtung nicht nachgekommen ist. Besonders die Versetzung in einem Bereich wo Du besser funktionieren kannst wäre da eine passende Alternative.
Schließlich, mit 62 kommt die Rente langsam näher. Bei einer Kündigungsfrist von 7 Monate, möglicherweise sogar mehr wenn das in ein Tarifvertrag geregelt ist. Bei ein Kündigungsschutzverfahren hättest du, so euer Betriebsrat die Kündigung nach Anhörung gem. §102 BetrVG widersprichst, sogar den Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Ich sehe deswegen im Augenblick keine Grund für Panik.
09.12.2025 um 14:02 Uhr
"Ich sehe deswegen im Augenblick keine Grund für Panik."
Die Frage war:
"kann ich entlassen werden, aufgrund fehlerhafter Arbeit wegen fehlenden Wissen?"
von "die TE hat Panik" steht nirgends etwas.
P.S. ich würde die Frage so beantworten, das ein MA keinen Arbeitserfolg schuldet. Vor allem "die Aufgaben .... falsch sind." lässt mich hellhörig werden. Hinzu kommt, das man Dir Zeit und Gelegenheit geben müsste, Dir das Wissen anzueignen UND man Dich wieder an eine Stelle versetzen kann, wo Du Leistung bringen würdest.
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