W.A.F. LogoSeminare

Auskunftsflicht des Unternehmens an den Wirtschaftsausschuss zur Budgetplanung.

M
Mephh1977
Dez 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

auch wenn ich kurz vorm explodieren bin will ich mal nett bleiben und versuche ein kostspieliges Einigungsstellenverfahren zu vermeiden.

Streitpunkt ist gerade das wir die Budgetplanung 2026 für unser Unternehmen angefordert haben. Die verantwortliche Person meint uns das erst vorlegen zu müssen wenn der Plan von der Konzernleitung genehmigt wurde und ich versuche gerade ihm klar zu machen das uns der Plan vorzulegen ist bevor er bei der Konzernleitung zur Genehmigung eingereicht wird. Das ist zwar nicht mehr machbar weil er schon bei der Konzernleitung liegt trotzdem sind wir nicht mehr gewillt dieses weiterhin durchgehen zu lassen.

Falls ihr ein passendes Urteil dahingehend zur Hand habt wäre ich echt dankbar. Am besten eins wo es auch tatsächlich um den Budgetplan eines Unternehmens geht. Mit Abstraktion eines Urteils auf einen ähnlichen Sachverhalt tut sich der gute Herr anscheinend schwer. Ich hab auch schon erfolglos versucht ihm zu erklären das WA und BR 2 verschiedene Dinge sind.

Gruß

203016

Community-Antworten (16)

C
celestro

28.11.2025 um 17:24 Uhr

Bei einem so konkreten und komplizierten Sachverhalt würde ich mich direkt an einen Rechtsanwalt wenden.

M
Meph1977

28.11.2025 um 19:51 Uhr

Eigentlich ist der Sachverhalt alles nur nicht kompliziert. Sämtliche Literatur die ich finde sagt eindeutig das der Wirtschaftsausschuss über quasi alle wirtschaftlichen angelegenheiten in der Planungsphase zu unterrichten ist bevor eine Entscheidung getroffen wurde. Auch nahezu alle Entscheidungen zu dem Thema sagen das aus. Aber ich kann eben keine finden die vom Budgetplan handelt. Das da oben bin tatsächlich ich. Keine Ahnung wie das 2. H da reingerutscht ist.

LA
Lutius Albutius

29.11.2025 um 12:07 Uhr

Hallo Celistro! Deine Intellenz ist ja so was von berauschend und erfrischend. Ich bin hin und weg.

M
Meph1977

30.11.2025 um 10:27 Uhr

Ja Celistro wir haben keinerlei Mitbestimmungsrecht nur ein Informations und Beratungsrecht und genaus deswegen zeugt es von besonderer Dummheit wenn man deswegen Bußgelder und ein kostspieliges Einigungsstellenverfahren riskiert. Denn nach §121 BetrVG ist das eine Ordnungswidrigkeit.

M
Meph1977

30.11.2025 um 10:56 Uhr

In deinem Fall läuft es dann wohl eher auf eine Haftstrafe hinnaus Nach §119 BetrVG. Nur zu deiner Information. Der Betriebsrat und der Wirtschaftsausschuss hat oft einen sehr viel besseren überblick darüber was in seiner Firma los ist als der Geschäftsführer. Vor allem wenn der Geschäftsführer erst seit wenigen Wochen im Unternehmen ist und die Leitungsfiguren Jasager des vorherigen Geschäftsführers sind und nach dem Motto wie rette ich meinen Arsch und schieb die Schuld an der wirtschaftlichen Lage auf andere agieren. Der Geschäftsführer ist nichtmal der der die Auskunft verweigert sondern der Leiter des Controlings.

Wir haben der alten Geschäftsführung seit 7 Jahren vorgebetet wir müssen modernisieren weil unsere Geräte hoffnungslos veraltet sind und wir um etwas durchzuführen 3-4 Leute brauchen für Dinge die woanders schon komplett automatisiert sind und was ist das ist jetzt genau das was der neue Geschäftsführer feststellt. Unser alter Geschäftsführer hat lieber Luftschlösser gebaut mit dem Strohfeuer das uns Corona beschehrt hat.

M
Meph1977

30.11.2025 um 15:03 Uhr

Natürlich hab ich diesen Einblick der Unternehmer ist verpflichtet diese Daten zur Verfügung zu stellen und ich kann ihn auch dazu zwingen diese Daten rauszugeben mit Busgeldern bis 10000 Euro für jeden tag der Zuwiederhandlung und wenn das auch nix bringt Haftstrafen. Diese Daten sind auch garnicht das Problem die haben wir ja. Aber schön das du wieder unter Beweis stellst wie wenig Ahnung du vom Betriebsverfassungsrecht hast.

M
Meph1977

30.11.2025 um 16:51 Uhr

Behinderung der Arbeit des Betriebsrates und des Wirtschaftsausschusse. Beides Strafbar nach §119. Natürlich davon ausgehen das du dich Als Geschäftsführer genauso verhällst wie du dich hier gibst.

C
celestro

30.11.2025 um 16:53 Uhr

@Meph1977

Wie Du sicherlich merkst, hat dieser Troll nichts zu bieten außer Beleidigungen und auf Fehlern herumzureiten.

Lohnt sich nicht, so etwas einfältiges überzeugen zu wollen.

C
celestro

30.11.2025 um 16:53 Uhr

@Meph1977

Wie Du sicherlich merkst, hat dieser Troll nichts zu bieten außer Beleidigungen und auf Fehlern herumzureiten.

Lohnt sich nicht, so etwas einfältiges überzeugen zu wollen.

C
celestro

30.11.2025 um 16:53 Uhr

@Meph1977

Wie Du sicherlich merkst, hat dieser Troll nichts zu bieten außer Beleidigungen und auf Fehlern herumzureiten.

Lohnt sich nicht, so etwas einfältiges überzeugen zu wollen.

C
celestro

30.11.2025 um 18:18 Uhr

Ja, es wird sicherlich AG geben, die die Vorschläge direkt in den Müll werfen. Die sind deswegen aber nicht schlecht.

Und ja, ein AG kann durchaus unter den genannten Umständen gegen Paragraph 119 BetrVG verstoßen.

Kapierst Du Troll das, oder sollen wir es Dir aufmalen?

M
Meph1977

30.11.2025 um 20:38 Uhr

Wie ich zuvor schon geschrieben habe ist es abgrundtiefe Dummheit Informationen zu verweigern deren Herrausgabe der Betriebsrat erzwingen kann. Bei den Vorschlägen darf er gerne die Ohren auf durchzug stellen das ist ihm rechtlich erlaubt er hat trotzdem die Informationen rauszurücken.

Achja wegen §185 Strafgesetzbuch machst du dich dann auch strafbar.

C
celestro

01.12.2025 um 01:05 Uhr

Der AG ... darum geht es hier die ganze Zeit. Verstehst Du das? Nein! Wie so häufig!

G
ganther

01.12.2025 um 12:55 Uhr

der Versuch zu etwas Sachlichkeit:

nur weil die Vorschläge bei der GF LIEGEN, heißt nicht dass es nun zu spät ist. Sie hat deswegen noch nicht ENTSCHIEDEN.

Wir sind ein großer Konzern und bei uns läuft das wie folgt: aus allen Ecken des Konzerns werden Vorhaben gemeldet, diese werden auf der Arbeitsebene etwas konsolidiert und dann läuft es Richtung Vorstand und gleichzeitig erhält der WA die Infos. Bevor der Vorstand dann 2 Wochen später die vorläufige Planung beschließt oder Änderungen weitergibt, wird es mit dem WA beraten. Das gleiche erfolgt vor der endgültigen Freigabe durch den Vorstand

Sicher könnte man an der einen oder anderen Stelle noch sagen, diese Info hätte ich gerne auch noch früher. Aus der Praxis aber eine (frustrierende) Erfahrung. Trotz Abstimmungsschleifen hat das Unternehmen noch NIE Änderungen an der Plänen auf Grund von Hinweisen des WA vorgenommen

M
Meph1977

01.12.2025 um 14:16 Uhr

In Unserem Konzern macht jede Firma in großen Teilen sein eigenes Ding lediglich die IT und das Abrechnungswesen ist zentralisiert. Auch ruinöse Konkurrenz zwischen den Konzernunternehmen ist von der Konzernführung gewollt. es geht ja auch nicht nur darum Vorschläge zu machen sondern auch frühzeitig Vorhaben zu erkennen die Mitbestimmungspflichtig sind.

G
ganther

01.12.2025 um 15:52 Uhr

da bin ich ganz bei dir Meph. Da sind bei uns auch reichlich Themen drauf (alleine im letzten Jahr 126 Vorhaben für den Konzern, wo alleine schon der AG Beteiligungsrechte der Gremien sieht und dieses Jahr noch mehr). Wir besprechen das auch mit dem AG und versuchen ggf nähere Infos zu erhalten. Aber ganz ehrlich, es ist nett und hilft etwas unserer Planung. Aber es ändert kaum etwas und größere Umstrukturierungen etc. kommen dann überraschend unterjährig. Mein AG legt penibel Wert drauf, dass wir ihm nicht ans Bein pinkeln können, aber er macht das schon geschickt

Ihre Antwort