Kündigung Vertrauensmann
Hallo zusammen,
Kurze Frage:
stimmt es, dass Vertrauenspersonen von Gewerkschaften ( keine SBV,BR) besonderen Kündigungsschutz haben?
Und wenn ja, wo steht dies?
Community-Antworten (8)
24.11.2025 um 19:50 Uhr
Das wäre mir neu das Vertrauenspersonen, besonderen Kündigungsschutz hätten.
25.11.2025 um 08:38 Uhr
Gewerkschaftliche Vertrauensleute genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der über den allgemeinen Schutz hinausgeht, da sie eine wichtige Funktion zur Vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern im Betrieb erfüllen. Dieser Schutz ist mit dem der Betriebsratsmitglieder vergleichbar: Eine ordentliche Kündigung ist während der Amtszeit und ein Jahr danach in der Regel unwirksam. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen möglich.
Das sagt Google dazu
25.11.2025 um 09:16 Uhr
"Nein, gesetzlich haben gewerkschaftliche Vertrauenspersonen (Vertrauensleute) in Deutschland keinen eigenen besonderen Kündigungsschutz – anders als z. B. Betriebsratsmitglieder oder die Schwerbehindertenvertretung."
Das sagt ChatGPT @Nikita74. Wer hat nun Recht: google oder ChatGPT?
Mir wäre auch neu, dass Vertrauensleute der Gewerkschaften einen besonderen Kündigungsschutz hätten. Ist mir in 20 Jahren Gewerkschaftstätigkeit und in 24 Jahre Betriebsrat noch nicht untergekommen.
25.11.2025 um 09:51 Uhr
" Ist mir in 20 Jahren Gewerkschaftstätigkeit und in 24 Jahre Betriebsrat noch nicht untergekommen." Die Anzahl an Jahren ist bei mir anders aber ansonsten stimme ich zu. VL haben keinen besonderen Kündigungsschutz!
25.11.2025 um 10:01 Uhr
Das sagt die KI von der W.A.F.:
Vertrauenspersonen von Gewerkschaften genießen nicht denselben besonderen Kündigungsschutz wie Mitglieder des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung (SBV). Der besondere Kündigungsschutz gemäß § 15 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und § 103 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bezieht sich spezifisch auf Mitglieder von Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen und verwandten betriebsverfassungsrechtlichen Gremien. Dieser Schutz soll die unabhängige und effektive Wahrnehmung ihrer Aufgaben sicherstellen und umfasst beispielsweise eine ordentliche Unkündbarkeit während der Amtszeit.
Für Gewerkschaftsvertreter oder Vertrauenspersonen in der Gewerkschaft gibt es keinen expliziten Kündigungsschutz in diesem Sinne. Dennoch kann ein gewisser Schutz aus den allgemeinen Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) abgeleitet werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen (zum Beispiel Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer) erfüllt sind. Darüber hinaus können gewerkschaftliche Vereinbarungen oder tarifliche Regelungen zusätzliche Schutzbestimmungen vorsehen.
25.11.2025 um 13:32 Uhr
Es kann hier bei KI antworten zu Verwirrung kommen weil die SBV offenbar auch häufig Scherbehinderten Vertrauensperson genannt wird. Das hat mich jedenfalls gestern bei einer ersten Suche ziemlich verwirrt. Ich hatte allerdings auch nicht die Zeit ins Detail zu gehen.
26.11.2025 um 09:42 Uhr
Also ich finde google nach wie vor besser als jegliche KI, weil man die Quelle besser hinterfragen kann.
Das schafft die KI nicht, und insbesondere ChatGPT zieht oftmals falsche Schlussfolgerungen, was bei Rechtsquellen überhaupt nicht angebracht ist.
Deshalb würde mich interessieren, welche Quelle Nikita74 hier zitiert hat.
Ich finde jedenfalls keine belastbare Quelle für einen besonderen Kündigungsschutz. Man findet bestenfalls "weiche Faktoren" die dagegen sprechen, zum Beispiel eine natürliche Hemmschwelle gegenüber Gewerkschaftsmitgliedern.
26.11.2025 um 09:50 Uhr
Also bei der KI von der W.A.F. gibt es auch genug Quellenangaben, z.B. zu meinem Beitrag hier vom 25.11.2025 um 09:01 Uhr:
Verwandte Gesetze: § 15 BetrVG§ 76 BetrVG Relevante Urteile: 2 AZR 989-11 OS.pdf, 2 AZR 233-11 OS.pdf, 8 AZR 180-12 OS.pdf, 2 AZR 989-11.pdf, LAG K”ln 7 GLa2-24.pdf, LAG K”ln 7 GLa2-24.pdf, LAG Koeln 11 TaBV_50_02.pdf, ArbG Frankfurt 19 BV_670-12.pdf, LAG Hamm 8 Sa_580_04.pdf. Empfohlene Dokumente: Newsletter WAF SBV Februar 2023.pdf
Kann man auf der Webseite alles anklicken und selbst nachlesen.
Es werden auch noch empfohlene Videos und Seminare von der W.A.F. angezeigt.
Ansonsten kann ich noch perplexity.ai empfehlen, auch sehr gründlich mit Quellenangaben zum selbst nachlesen.
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