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Betreuungsteam

E
Elster
Jan 2018 bearbeitet

Bildung Betreuungsteam für einen Betriebsbereich Wir haben alte und neue Betriebsräte, nun haben wir im BR für die Firmenbereiche sogenannte Betreuungsteam gegründet. In meinem Team befinden sich 4 Betriebsräte für ca 250 Kollegen. Das Team hat noch nichteinmal getagt und schon entscheidet ein altes freigestellte BR-Mitglied ohne die anderen Teammitglieder zu fragen das ein Vertrauensmann ebenfalls zum Team gehören soll. Wir verwehren und dagegen und sind der Meinung das dies nicht rechtens ist. Wir sind der Meinung das das Team groß genug ist. Meine Frage:Darf ein Vertrauensmann (kein Ersatz-BR) auf anordnung eine freigestellten BRs betriebsratsarbeit machen?

4.06006

Community-Antworten (6)

L
Lotte

18.03.2007 um 14:00 Uhr

Elster, natürlich darf ein freigestelltes BRM so etwas nicht entscheiden. Würde aber trotzdem mal nachfragen, was Sinn und Zweck dieser Maßnahme sein soll. Könnte mir vorstellen, dass es um die Beteiligung der GEW an den Sitzungen geht. Aber auch das kann nur die Mehrheit beschließen und nicht ein BRM alleine und es muss sich um einen von der Gewerkschaft beauftragten Menschen handeln.

B
Bergmann

18.03.2007 um 16:46 Uhr

@ Elster,

das Gremium beschließt was ein Freigestellter für Handlungsvollmachten hat.Alles was der Freigestellte nicht im Alleingang machen darf--muß vors Gremium !!!

E
Elster

18.03.2007 um 21:48 Uhr

Danke Kollegen Lotte und Bergmann für eure Antwort. zu Lotte, hier geht es nicht um die Beteiligung der GEW, die hat damit nichts zu tun. Hier geht es um ein BR-Betreuungsteam für einen bestimmten Betriebsbereich um die Kollegen vor Ort besser zu betreuen. Die Teams stehen auch namentlich im Protokoll der BR-Sitzung. Mich würde dennoch interessieren ob ein VL so eine Betriebsratsarbeit machen kann bzw darf und wo ich dies nachlesen kann. Zur besseren Verständnis, wir sind ein 17köpfiger BR und bestehen aus 2 Fraktionen (15 zu 2).

K
Kölner

18.03.2007 um 21:55 Uhr

@Elster Mit der GEW meinte Lotte bestimmt die Gewerkschaft. Die VL's werden in der Regel unter den Gewerkschaftsmitgliedern gewählt und zählen umgekehrt als verlängerter Teil der Gewerkschaft im Betrieb. Sie können schon recht viel, wenngleich auch nicht alles. Darf ich dennoch einen Satz/ein paar Fragen zu Eurer Aufteilung sagen? Gut: Ich finde Euer System nicht unbedingt erstrebenswert! Was soll ein Betreuungsteam denn auf dieser Ebene leisten? Rechtlich gesehen fast gar nichts, oder? Und ist es nicht so, dass jeder AN das BRM seiner Wahl aufsuchen kann?

L
Lotte

19.03.2007 um 08:50 Uhr

Elster, nachlesen kannst Du das unter §31, BetrVG. Und dass dieser § nicht nur für reguläre Sitzungen gilt, steht im Däubler unter RN 19: "§ 31 gilt entsprechend für die Hinzuziehung von Gewerkschaftsbeauftragten zu Sitzungen der Ausschüsse (einschließlich WA, Ausschüsse nach § 28 und beauftragte Arbeitsgruppen nach § 28a...)"

W
Waschbär

19.03.2007 um 09:32 Uhr

Elstner, Was bitte ist ein "Betreuungsteam" ?

Habt ihr da was Schriftlich ? Konzept Aufgabe ... Sinn . ?

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