Sehr geehrte Damen und Herren,

bei uns fanden SBV-Wahlen statt. Es gibt einen Vertrauensmann und 2 Stellverterter (mit unterschiedlichen Stimmzahlen). Nun hieß es, dass der 1. Stellvertreter kein Anspruch auf Schulungen (nicht einmal für die "Grund-Ausbildung") habe. Ist dies so richtig?

Ich habe gelesen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen als ständiger Vertreter bestellt werden kann. Wie geht soetwas? Was genau ist zu tun und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

So wie es jetzt ist kann der 1. Stv. tatsächlich nur dann agieren, wenn der Vertrauensmann (physisch) nicht im Gebäude ist (Urlaub, Krankheit, ...). Wir würden uns allerdings gerne auch bei Anwesenheit (jedoch z.B. bei erhöhtem Arbeitsaufkommen) vertreten.

Wer könnte helfen?

Vielen Dank!