Betriebsratssitzung während Arbeitsbereitschaft
Hallo,
ich habe ein Problem bzw. weiß nicht, wie ich damit umgehen soll:
In der Vergangenheit hat die Nutzung von Laptop und Smartphone in der BR-Sitzung überhand genommen - auch Appelle haben nichts genutzt - so dass wir in die Geschäftsordnung per BR-Beschluss aufgenommen haben, dass betriebsratsfremde Tätigkeiten grundsätzlich zu unterbleiben sind. Der Sitzungsleiter kann aber Ausnahmen machen. Gedacht war an ein krankes Kind zu Hause, das vielleicht anruft oder wenn ein Kunde zur Abnahme da ist und dabei etwas gravierend schief geht.
Nun der Problemfall: Ein BR-Mitglied hat auf diesen neuen Passus in der Geschäftsordnung hin angemeldet, dass er das nächste Vierteljahr komplett und später immer wieder Arbeitsbereitschaft während der BR-Sitzung hat, mit der Option, sofort zum Kunden fahren zu müssen. Er möchte dies auch so weiterlaufen lassen. Während der Sitzung muss er natürlich sein Smartphone immer im Auge haben.
Habt ihr mir einen Rat, wie ich damit umgehen sollte? Ich vermute, der Kollege hat kein Verständnis dafür, dass ich das nicht akzeptieren will.
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (17)
20.11.2025 um 16:18 Uhr
Was spricht gegen "Smartphone im Auge haben"? Also mißtraust Du ihm, das er wirklich Arbeitsbereitschaft hat?
P.S. natürlich ist es so, das die BR-Sitzung vorgeht ... von daher sollte sich der Kollege eigentlich keinen Kkopf darum machen müssen, ob er zur Arbeit gerufen wird ... das müsste dann eh eine andere Person erledigen (eigentlich).
20.11.2025 um 16:29 Uhr
Nein, ich misstraue ihm nicht, dass er wirklich Arbeitsbereitschaft hat, die hat er bestimmt. Es geht mir um die mangelnde Aufmerksamkeit für die BR-Themen in der Sitzung und das ggf. mehrfache Verlassen und Zurückkehren, um Dinge abzuklären (hatten wir schon). Und natürlich das endgültige Verlassen, wenn er wirklich los muss.
Meine Frage ist konkret, wie das mit Arbeitsbereitschaft in anderen Gremien gehandhabt wird und wie die Meinung dazu ist (auch von denen, die keine solchen BR-Mitglieder haben). Klare Ansage, dass es so nicht akzeptiert wird? Oder akzeptieren?
20.11.2025 um 16:46 Uhr
Es geht natürlich immer die eigentliche Arbeit vor, was spricht gegen diese Vorgehensweise?
20.11.2025 um 16:47 Uhr
Also kreativ bist du bei deiner tagträumenden Namensvergabe schon.....
21.11.2025 um 01:07 Uhr
Ich hab eher zweifel das so etwas in der Geschäftsordnung überhaupt zulässig ist. Freie Amtsführung und so. Das BR Mitglied entscheidet grundsätzlich erstmal selbst was vorgeht die BR Sitzung oder die Arbeit. Was ich unkritisch sehe ist wenn da drin steht das handys lautlos gestellt werden müssen/sollen. Wenn aber das BR Mitglied einen Anruf kriegt und dran gehen will kann die Geschäftsordnung das nicht verbieten. Er muss dann halt nur den Raum verlassen wenn der Anruf kommt.
21.11.2025 um 02:07 Uhr
Zitat Janinka : Es geht natürlich immer die eigentliche Arbeit vor, was spricht gegen diese Vorgehensweise?
BR'tätigkeit hat, von Ausnahmen abgesehen, grundsätzlich Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Verpflichtung. Wenn Du Ahnung hättest, müsstest Du das wissen. Aber mit einem IQ in Höhe von Zimmertemperatur wirds natürlich schwierig
21.11.2025 um 09:09 Uhr
@Challenger-< spring doch nicht auf diesen Mist an. Lob ihn wie troll er ist, schrieb dem Fragesteller dass er es hier mit einem Menschen mit cerebraler Diarrhöe zu tun hat und gut.
21.11.2025 um 09:25 Uhr
Die Nutzung von Handy und/oder Tablet zu nicht zu einer Sitzung gehörende Tätigkeit hat etwas mit Höflichkeit und Respekt zu tun. Nicht nur im BR, sondern in jeder Sitzung (oder auch im privaten Kontext). Es gibt nur wenige Menschen deren Tätigkeit so wichtig ist, dass alles andere dafür weichen muss. Wenn ich ein Redebeitrag habe und jemand an seinem Telefon heru spielt, schweige ich demonstrativ und warte bis die Aufmerksamkeit wieder da ist.
Verbieten kann man es in einer Sitzung nicht und es ist nicht die Aufgabe des BRV oder des Gremiums die Erforderlichkeit von Anrufe etc. zu prüfen. Alle BRM sind (zumindest physisch) erwachsen und sollten ihre eigene Verantwortung im Umgang mit Kommunikationsmedien während Sitzungen auf ein notwendiges minimum einschränken.
Ich sehe aber noch ein ganz anderes Problem: Kommt einen Anruf rein und geht jemand daran, würde ich zumindest gedanlich in Frage stellen, ob die Beratung und Beschlussfassung wirklich ordnungsgemäß ist. Jemand geht während der Sitzung raus für ein Telefonat, verpasst ein Teil der Beratung und soll dann mit entscheiden was man beschließt? Noch schlimmer, es wird während der abwesend ist abgestimt, war der BR in dem Augenblick überhaupt beschlussfähig? Hätte vielleicht für dieser TOP sogar ein Ersatzmitglied geladen werden müssen um die ordnungsgemäße Beratung und Beschlußfähigkeit zu gewährleisten? Noch schlimmer ist, wenn jemand während der Sitzung zu ein dringenden Einsatz abberufen wird und gar nicht mehr an Beratung und Beschlüße beteiligt ist. Ein kluger Anwalt könnte das bei Gericht nutzen Beschlüsse für unwirksam erklärt zu bekommen.
Rede bitte mit dem betreffenden BRM und mit dem AG, dass Rufbereitschaft und Sitzung so nicht zusammen gehen können. Die meiste BR die ich kenne haben mehr oder weniger feste Sitzungstage (auch wenn nicht zwingend jedes Mal eine Sitzung stattfindet) und das kann man m.E. in der Planung von Dienste durchaus berücksichtigen.
21.11.2025 um 12:06 Uhr
Die Trolle sind mittlerweile sehr aktiv und kreativ was die Namen angeht.
Bitte Janinka ignorieren.
Ich stimme Olav HB zwar nicht in allen Punkten zu, in einer Hinsicht hat er allerdings Recht: Rufbereitschaft und Sitzung sind mitunter schwer zu vereinbaren und der Arbeitgeber sollte die im vorab feststehenden Termine von Sitzungen bei der Planung berücksichtigen.
21.11.2025 um 14:38 Uhr
"Noch schlimmer, es wird während der abwesend ist abgestimt, war der BR in dem Augenblick überhaupt beschlussfähig?"
Der BRV ist dafür da, genau dies ständig im Blick zu haben bzw. vor jedem Beschluss zu prüfen.
"Hätte vielleicht für dieser TOP sogar ein Ersatzmitglied geladen werden müssen um die ordnungsgemäße Beratung und Beschlußfähigkeit zu gewährleisten?"
Kann der BRV auch noch während der Sitzung.
21.11.2025 um 22:33 Uhr
Sagt nicht das BetrVG das BR Arbeit vor den Arbeitsvertragslichen Verpflichtungen stehen. Mir ist da kein Passus bekannt das Ruf- oder Arbeitsbereitschaft dies ausschließt. Nur in ganz bestimmten Fällen gibt es da Ausnahmen!!!!
Diensthandys kann man bei einer BR Sitzung draußen lasen . Ist wirklich ein extremer Notfall da kann man. das BR Tele im Büro oder den Vorsitzenden anrufen. Private Tele kann man auf lautlos stellen. Ich denke hier sollte man ansetzen. Im übrigen, ich bin noch von der älteren Generation. Anfang der 80iger Jahre ging es auch ohne Handy und man hat trotzdem alles auf die Reihe gekriegt.
21.11.2025 um 23:03 Uhr
Es geht nicht darum ob man es draußen lassen kann sondern ob man es draußen lassen muss und da sag ich ganz klar nein. Diese Entscheidung liegt einzig und alleine beim Betriebsratsmitglied und die Geschäftsordnung darf dies meiner Meinung nach nicht vorschreiben.
22.11.2025 um 05:10 Uhr
Und das sagt dir welcher Gesetzestext?
22.11.2025 um 14:05 Uhr
Die schon genannte "freie Ausübung des Mandats". Und die sollte jedes BRM (oder ehemalige BRM) kennen. Hinzu kommt das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
24.11.2025 um 09:28 Uhr
Das Persönlichkeitsrecht greift da nicht, Handys können im Betrieb verboten werden.
Die freie Ausübung des Mandats, bedeutet u.a. dass der AG nicht bestimmen kann, wann ein BR-Mitglied was wie tut. Ans Gesetz muss es sich trotzdem halten. Und in einer BR-Sitzung haben AG-Tätigkeiten nichts zu suchen, also z.B. Mails beantworten oder telefonieren. Frage: Zählt Bereitschaft dazu, solange man nur bereit ist und nicht arbeitet? Wie hart soll die Sitzungsleitung durchgreifen?
24.11.2025 um 13:06 Uhr
"Handys können im Betrieb verboten werden."
Ich habe so meine Zweifel, das der AG die Handys verbieten wird für Personen, die Arbeitsbereitschaft haben.
"Die freie Ausübung des Mandats, bedeutet u.a. dass der AG nicht bestimmen kann, wann ein BR-Mitglied was wie tut."
Die freie Ausübung des Mandats bedeutet ebenfalls, das mir der BRV nicht einfach irgendwas vorschreiben kann.
"Und in einer BR-Sitzung haben AG-Tätigkeiten nichts zu suchen, also z.B. Mails beantworten oder telefonieren."
Das BRM entscheidet über die Priorität (Arbeit / BR-Amt) eigenverantwortlich. Grundsätzlich hast Du zwar recht, aber ..........
"Wie hart soll die Sitzungsleitung durchgreifen?"
Das muss der BRV für sich selbst entscheiden ... oder sich einen Beschluss des Gremiums dazu holen.
24.11.2025 um 22:49 Uhr
Ich denke Olav HB hat es schon gut beschrieben. Als BRV würde ich noch mal eindringlich mit dem AG ein Gespräch führen das er dies in Zukunft doch unterlassen soll und für die Zeit der Sitzung adäquaten Ersatz suchen soll. Macht er dies nicht wird der BR keine Dienstpläne mit Arbeitsbereitschaft für BRM´s die auf den Sitzungstag fallen mehr zustimmen wird.
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