Arbeitsbereitschaft statt Ruhepausen - ist das zulässig?
kann Arbeitsbereitschaft die Ruhepause ersetzen? Es wird der BAT angewandt
Community-Antworten (1)
23.06.2005 um 15:41 Uhr
Während der Ruhepausen kannst du deien Betrieb verlassen, diese werden nicht bezahlt. Wird Arbeitbsbereitschaft verlangt so ist diese Zeit zu vergüten, da du,wie der Name schon sagt in Berteitschaft ist.
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