W.A.F. LogoSeminare

Wahlvorstand Ersatzmitglieder - Teilnahme an den Sitzungen

M
massingerm
Nov 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

Unser Wahlvorstand besteht aus 3 Mitgliedern. Dazu haben wir 3 Ersatzmitglieder bestellt. Dürfen diese zusätzlich an den Sitzungen des Wahlvorstandes teilnehmen. Sozusagen als Gast, ohne Stimmrecht. Danke für Eure Hilfe Michael

1.17707

Community-Antworten (7)

R
rtjum

03.11.2025 um 12:15 Uhr

Hallo, grundsätzlich nein, die dürfen nur im Vertretungsfall dabei sein. Wenn ihr das mit dem AG klärt und der einverstanden ist, dann könnte das ggfls so gehen. Aber ist evtl. auch ein DAtenschutzthema

T
takkus

03.11.2025 um 12:58 Uhr

Die Ersatzmitglieder wurden bestellt für den Fall, dass ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Nimmt nun ein Ersatzmitglied teil, obwohl das ordentliche Mitglied anwesend ist, könnte dies den Sinn der gesetzlichen Ersatz-Mechanik unterlaufen, denn in § 16 Abs. 1 BetrVG heißt es ja: "Für jedes Mitglied … kann … ein Ersatzmitglied bestellt werden". Bei ver.di hab ich mal (allerdings zu einer Personalratswahl) gelesen: "Nehmen Ersatzmitglieder an den Beratungen des Wahlvorstand teil, obwohl die ordentlichen Mitglieder nicht verhindert sind, kann allein dieser Verfahrensfehler zur Anfechtung der Wahl führen.“ (Bundesverwaltungsgericht, Urteil 11.10.2010 – 6 P 16.09)-> https://verdi-bub.de/wissen/urteile/wahlvorstand-sitzungen-teilnahme-von-ersatzmitgliedern?utm_source=chatgpt.com

Mit dem ArbGeb kann m.M.n. garnichts geregelt werden, denn die Wahl ist auch durch die Wahlberechtigten anfechtbar.

M
Muschelschubser

03.11.2025 um 13:50 Uhr

Die Absprache mit dem AG beinhaltet nur die Freistellung, damit keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen entstehen. Für die Wahlvorschriften hat das aber keine Bewandtnis.

Ansonsten wäre ich aufgrund des Zitats von takkus extrem vorsichtig.

Habt Ihr eins von den zahlreichen Seminarangeboten für Wahlvorstände wahrgenommen? Das ist eigentlich die größte Empfehlung die ich geben kann. Hier kann der Wahlvorstand auch als Multiplikator für die Ersatzmitglieder fungieren. Das sollte auch im Sinne des AG sein, damit er nicht alle hinschicken muss.

Auf jeden Fall werdet Ihr Euch auf dem Seminar wundern, wie viele Fallstricke es für eine Anfechtbarkeit der Wahl gibt. Das steht bei der Durchführung der Wahl dann über allem.

C
celestro

03.11.2025 um 17:39 Uhr

Mich wundert ehrlich gesagt, auf welche Ideen manche Leute kommen. Bei einer BR-Sitzung dürfen Ersatzmitglieder nicht einfach dazu kommen. Wieso sollte das beim WV auch nur ein Stück weit anders sein?

M
Muschelschubser

04.11.2025 um 09:27 Uhr

"Mich wundert ehrlich gesagt, auf welche Ideen manche Leute kommen. Bei einer BR-Sitzung dürfen Ersatzmitglieder nicht einfach dazu kommen. Wieso sollte das beim WV auch nur ein Stück weit anders sein?"

Ja, langjährige BR-Mitglieder wissen das. Wahlvorstände machen das oftmals zum ersten Mal, und das kann man ihnen erstmal nicht negativ auslegen.

Das Hauptproblem ist m.E. regelmäßig, dass sie sich nicht trauen nach Seminaren zu fragen und sich gegen eventuelle Widerstände im Betrieb durchzusetzen.

Dort sitzen solche Basics nämlich sehr schnell.

T
takkus

04.11.2025 um 10:36 Uhr

"Ja, langjährige BR-Mitglieder wissen das. Wahlvorstände machen das oftmals zum ersten Mal, und das kann man ihnen erstmal nicht negativ auslegen."-> Top Antwort. Note 1+.

C
celestro

04.11.2025 um 12:25 Uhr

"Ja, langjährige BR-Mitglieder wissen das. Wahlvorstände machen das oftmals zum ersten Mal, und das kann man ihnen erstmal nicht negativ auslegen."

Ich hätte es wohl besser deutlich machen sollen ... mein Kommentar bezog sich auf:

"Hallo, grundsätzlich nein, die dürfen nur im Vertretungsfall dabei sein."

Richtig!

"Wenn ihr das mit dem AG klärt und der einverstanden ist, dann könnte das ggfls so gehen."

Nein, Nein, Nein und nochmals "Nein!"

Ihre Antwort