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Dienstplan Prüfung

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Yve
Okt 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein 5er Gremium mit weniger als 100 Mitarbeitern. Wie ist das hier bei der Dienstplanprüfung, wenn der Vorsitz Verstöße vorfindet z.B Schichtsprung zu gross oder Ruhezeit nicht eingehalten. Kann er das selbst beim AG anmerken oder ist das eine Gremiums Entscheidung? Die Freigabe des Dienstplanes muss das Gremium machen? Da wir ja keine Ausschüsse mehr bilden dürfen. Hoffe auf eine hilfreiche Antwort.

231010

Community-Antworten (10)

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Damei81

17.10.2025 um 03:17 Uhr

wiederspricht es einer Reglung in einer BV oder gegen Gesetze oder TV, kann er es ja dem AG melden!

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Catweazle

17.10.2025 um 22:12 Uhr

Kommt darauf an wie ihr miteinander umgeht. Rein rechtlich gesehen ist der BRV ohne Beschluss handlungsfähig. Es ist möglich, dass die anderen BRM das anders sehen.

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Damei1981

18.10.2025 um 06:14 Uhr

wenn du schreibst z.B. Ruhezeit nicht eingehalten, dann kann der BRV dem AG das sagen, da ihr als BR, egal wie das jeder sieht, nicht zustimmen dürft, da es gegen Gesetze verstößt, auch z.B. gegen eine BV oder TV.

wenn allerdings MA A keine Spät machen soll, weil sie es nicht mag, dann kann der BRV das nicht allein entscheiden und dem AG mitteilen,

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Yve

18.10.2025 um 09:59 Uhr

Danke für die Antworten. Damit kann ich schon mal arbeiten. Ja zum Glück haben wir eine BV. Kurzes Beispiel wir haben Kollegen die Arbeitszeiten Einschränkungen haben, wenn da was nicht stimmt darf der Vorsitzende das auch ohne die anderen beanstanden?

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Catweazle

18.10.2025 um 11:29 Uhr

Das sagt KI dazu: Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht befugt, eigenständig Entscheidungen zu treffen oder den Betriebsrat nach eigenem Ermessen zu vertreten. Seine Handlungen müssen sich immer im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse bewegen.

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celestro

18.10.2025 um 15:06 Uhr

Was ist denn hier los?

"Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht befugt, eigenständig Entscheidungen zu treffen oder den Betriebsrat nach eigenem Ermessen zu vertreten. Seine Handlungen müssen sich immer im Rahmen der vom Betriebsrat gefassten Beschlüsse bewegen."

Völlig richtig ... aber muss man da wirklich eine KI zu Rate ziehen? Das ist der oberste Grundsatz in der BR-Arbeit ... eine der ersten Maximen, die man in den Schulungen beigebracht bekommt. Wer das nicht im Schlaf aufsagen kann, sollte sich überlegen ob er / sie für das BR-Amt geeignet ist.

S
Schlaumeier38

18.10.2025 um 17:25 Uhr

klar kann der BRV nur mit Beschlüssen arbeiten,

aber wenn der Dienstplan gegen Gesetze verstösst (Ruhezeit), kann der BRV das dem AG schon sagen, weil der BR dies defentiv nicht beschliesen kann.

C
Catweazle

18.10.2025 um 18:44 Uhr

@Schlaumeier. widersprichst dir selbst. Selbst wenn ein Beschluss pflichtwidrig ist, ist der BRV daran gebunden und darf dem Arbeitgeber nicht seine persönliche Meinung mitteilen.

S
Schlaumeier38

18.10.2025 um 18:50 Uhr

mag sein, aber er könnte dem AG sagen das er pflichtwidrig und der BR das so nie beschliessen darf. Da man ja gegen Gesetze nichts beschliessen dard, aber man kann auch eine lange Runde machen und einen Beschluss machen und dann dem AG sagen, es geht nicht und nochmal eine Runde verhandeln und dann nochmal beschliessen. Klar geht alles. Aber wenn der Fall eindeutig ist. Aber das ist theorie und Praxis.

Wobei ich hier sogar bezweifle das man sowas zur Abstimmung stellen kann, wenn es gegen Gesetze verstösst!

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XYZ68

20.10.2025 um 09:45 Uhr

Wie gestaltet sich denn die Zusammenarbeit im Gremium und wie ist die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber? Wir hatten letztens das Problem, das bestimmte gesetzliche Regelungen bei der Dienstplangestaltung nicht eingehalten wurden, in einem Routinegespräch haben wir darauf hingewiesen und der Dienstplan wurde entsprechend angepasst. Dadurch bekamen wir einen Dienstplan, den man ohne Zusatzrunden zu drehen auch genehmigen konnte. Wenn die Zusammenarbeit passt, dürfte das kein Problem sein. Und natürlich kann der BRV keine einsamen Beschlüsse fassen. Macht er ja in diesem Fall auch nicht. Offensichtliche Fehler sollte man aber benennen dürfen. Hier geht es nicht um eine Kündigung oder um eine Einstellung, sondern schlicht und ergreifend um einen Dienstplan.

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