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Ehepartner der Geschäftsführung in den BR

S
Stadtwerker
Okt 2025 bearbeitet

Ich weiß, dass es eine heikle Angelegenheit ist, aber wir stehen vor einer BR Wahl, bei der genau das eintreten könnte. Wir sind eine kommunale GmbH mit bestellten Geschäftsführern und knapp 400 MA. Die aktuellen Geschäftsführer sind keine Fans der betrieblichen Mitbestimmung und versuchen den BR auszubremsen wo es geht. Im Frühjahr 2026 sind die nächsten BR Wahlen und schon jetzt pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass die GF den BR mitgestalten möchte, sprich man versucht Menschen dort hinwählen zu lassen, die unserer GF freundlich gesonnen sind. Als erste Aktion wird es wohl erstmals eine richtige Listenwahl geben. Wir haben bisher auch immer das normale Wahlverfahren angewandt, aber immer in einer Liste eine Personenwahl gemacht, was nicht schlecht ist, denn bei uns kennt jeder jeden und so können die Kollegen sich ihren BR zusammenstellen. Das will die GF vermeiden und wird wohl eine eigene Liste ins Rennen schicken, damit fliegen alle Bewerber der normalen Liste ab Platz 10 raus, vermutlich schon ab Platz 9. Da altersbedingt einige BRs aufhören und wir viele Interessierte haben, werden sich mehrere Listen bilden. Ist für mich kein Problem und auch für die BRs die sich der Wiederwahl stellen. Aber, auf einer Liste werden die Lebenspartnerin eines GF und ein seht guter Freund eines GF an Platz 1 und 2 antreten. Wenn die tatsächlich ins Gremium gewählt werden haben wir ein großes Problem. Wie soll man BR Arbeit und Politik machen, wenn die Lebenspartner und Freunde der GF am Tisch sitzen? Ich habe auch nicht viel Lust diese Kollegen vor der Wahl in der Belegschaft schlecht zu reden, dass ist nicht mein Stil. Hat einer von Euch mal eine ähnliche Situation erlebt? Und wie seid ihr damit umgegangen?

Im voraus schon mal DANKE für Eure Tipps!!!

Gruß, Stadtwerker

401012

Community-Antworten (12)

N
NoobSlayer

11.10.2025 um 17:24 Uhr

Sind die Geschäftsführer leitende Angestellte gemäß BetrVG? Ich gehe schwer davon aus.

Damit wäre die Lebenspartnerin gemäß §5 Abs. 2 Satz 5 BetrVG nicht wählbar.

Für den sehr guten Freund gilt das nicht.

S
Stadtwerker

11.10.2025 um 19:04 Uhr

Die GF sind leitende im Sinne des BetrVG. Aber, gilt das auch für nicht verheiratete Paare?

Unser Wahlvorstand wird da bestimmt ein Adlerauge drauf haben und die AN die nicht wählen dürfen oder nicht wählbar sind aussieben. Ich finde die Tatsache, wie man mit so einem "sehr speziellen " BR Mitglied umgeht viel spannender und für mich gerade auch ehrlich gesagt wichtiger.

Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort und Deinen Tipp

S
Schlaumeier38

11.10.2025 um 19:09 Uhr

@NoobSlayer: kleine Korrukturen;

Ein Geschäftsführer einer GmbH ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer, sondern ein Organ der Gesellschaft. (also keine er kein leitendener Angestellter sein)

nicht gemäß §5 Abs. 2 Satz 5 BetrVG sondern §5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG (bei dem $ bezieht es sich auf den AG (und eine GF ist der AG) nicht auf leidenden)

sonst gehen ich mit

M
Meph1977

11.10.2025 um 22:50 Uhr

Die Frage ist eher ob die Ehefrau in häuslicher Gemeinschaft mit ihrem Ehemann lebt tut sie das nicht kann sie auch in den BR gewählt werden.

S
Stadtwerker

12.10.2025 um 12:39 Uhr

Da sie nicht seine Ehefrau ist, sondern "nur" seine Lebenspartnerin ist die Frage ob sie in den BR kann schon beantwortet! Sie kann!!! Ich hoffe auf Antworten die mir/uns Tipps geben, wie wir mit der Situation bestens umgehen können. BR Themen habe in der Bettritze nichts zu suchen, oder!?!

Gruß, Stadtwerker

S
Schlaumeier38

12.10.2025 um 12:51 Uhr

§5 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG beinhaltet auch Lebensgefährte

ob nur Ehefrau oder sonstige AG-freundliche MG, man kann nur auf die Schweigepflicht und die Vernunft apelieren

C
Challenger

12.10.2025 um 18:16 Uhr

Zitat Stadtwerker : Aber, auf einer Liste werden die Lebenspartnerin eines GF und ein steht guter Freund eines GF an Platz 1 und 2 antreten. Wenn die tatsächlich ins Gremium gewählt werden haben wir ein großes Problem.

  1. Bis zu 400 MA besteht der BR aus 9 Mitgliedern. Vielleicht sind es ein paar MA mehr , dann sind 11 BRM zu wählen. Auf jeden Fall ist die abstimmungsfähige Mehrheit auf Eurer Seite

  2. Eine Gewerkschaft hat das Vorschlagsrecht, eine Liste zur BR'wahl beim Wahlvorstand einzureichen. Deshalb mein Tipp : Wendet Euch an die GW.

Zitat Stadtwerker : Wie soll man BR Arbeit und Politik machen, wenn die Lebenspartner und Freunde der GF am Tisch sitzen?

Auch hier würde ich die GW mit ins Spiel nehmen. Denn gemäß §31 BetrVG kann auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen. Da wird wenig Freude bei der Lebenspartnerin, sowie Freunde der GF aufkommen.

S
Stadtwerker

12.10.2025 um 18:55 Uhr

DANKE! Die 400 werden wir ganz sicher bis zur BR Wahl nicht erreichen. Wenn es nach der GF geht, werden eher Arbeitsplätze abgebaut. Aber der Tipp mit der Gewerkschaft ist gut und könnte funktionieren, wenn nur unsere Gewerkschaften funktionieren würden. VERDI ist bei uns eine Katastrophe und die KOMBA ist zu klein und hat keine Hauptamtlichen, welche in die Betriebe kommen. VERDI hat diese Hauptamtlichen, aber die kümmern sich nur um Betriebe die mindestens 1000 MA und 50% VERDI Mitgliedschaft haben. Früher ist die Gewerkschaft hinter den Arbeitnehmern hergelaufen, heute müssen die Arbeitnehmer die Gewerkschaft auf Knien flehend bitten, dass diese sich kümmert. Echt traurig! Trotzdem ein sehr guter Tipp!!!

Gruß, Stadtwerker

LA
Lutius Albutius

14.10.2025 um 00:21 Uhr

Zitat Stadtwerker : VERDI hat diese Hauptamtlichen, aber die kümmern sich nur um Betriebe die mindestens 1000 MA und 50% VERDI Mitgliedschaft haben.

Ziemlich Arrogant.

Zitat Challenger : 2. Eine Gewerkschaft hat das Vorschlagsrecht, eine Liste zur BR'wahl beim Wahlvorstand einzureichen. Deshalb mein Tipp : Wendet Euch an die GW.

An Deiner Stelle würde ich trotzdem eine Vorschlagsliste erstellen und hin zu Verdi. Auf dieser Vorschlagsliste müssen aber alle Kandidaten Mitglied bei der Verdi sein. Sollte sich Verdi allerdings weigern, die Vorschlagsliste zu unterstützen, dann wendet Euch beschwerdeführend an den Vorstand von Verdi. Wenn auch der Vorstand dies ablehnt, mal mit der Drohung um die Ecke kommen, dass Ihr dann die Mitgliedschaft bei der Verdi beenden würdet.

N
NoobSlayer

14.10.2025 um 11:33 Uhr

"VERDI hat diese Hauptamtlichen, aber die kümmern sich nur um Betriebe die mindestens 1000 MA und 50% VERDI Mitgliedschaft haben."

Dann haben die aber ziemlich viel Zeit, nachdem nur noch 16% der AN gewerkschaftlich organisiert sind...

S
Stadtwerker

14.10.2025 um 20:58 Uhr

Nee, da ist wohl nicht so viel Zeit, denn die Bezirke sind schon sehr groß geworden. Da wurde in den letzten 15-20 Jahren aus 5 Bezirken genau einer. VERDI hat leider viel zu viele interne Probleme, die ständigen Umstrukturierungen haben dieser Riesengewerkschaft nicht gut getan. Das ist aber ein anderes, durchaus interessantes Thema.

Gruß, Stadtwerker

S
Stadtwerker

14.10.2025 um 21:21 Uhr

Zitat von Lutius Albutius: ... mal mit der Drohung um die Ecke kommen, dass Ihr dann die Mitgliedschaft bei der Verdi beenden würdet.

Hatten wir bei einem anderen Thema, da hat die VERDI zuerst die große Welle bei uns gemacht und wollte dann nicht entsprechend konsequent handeln. Da haben wir mit Austritt gedroht und anders als VERDI auch konsequent gehandelt. Damals bin ich nach über 30 Jahren VERDI in die KOMBA gewechselt. Dort hält man wenigstens das versprochene Wort! Ich muss allerdings auch dazu sagen, dass die Austrittswelle in unserem Betrieb mit der handelnden Person bei VERDI zu tun hatte. VERDI war das vollkommen egal! Das Thema "Gewerkschaften" sollten wir vielleicht in einem anderen Faden diskutieren, dass ist nämlich ein sehr wichtiges Thema.

Gruß, Stadtwerker

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