Hallo!

Wer kann mir weiterhelfen? Ein Kollege im Aussendienst hatte bisher eine
schriftliche Vereinbarung, daß der Firmenwagen auch vom Ehepartner und
den Kindern gefahren werden darf. Nun wurde mit Erhalt eines neuen
Autos eine neue Vereinbarung gemacht. Es darf nur noch der Ehepartner
zusätzlich mit dem Auto fahren. Der Kollege hat nun über 20 Jahre einen
Firmenwagen mit der erstgenannten Vereinbarung gefahren. Greift hier
irgendwie eine Art Gewohnheitsrecht? Ein schriftlicher Arbeitsvertrag
existiert nicht, dies war bei uns früher nicht üblich.

Martini