Ehepartner der GF im Betriebsrat
Kann sich der Ehepartner der Geschäftsführung einer gemeinnützigen GmbH als Betriebsratsmitglied aufstellen lassen, wenn er als normaler Angestellter in nicht leitender Funktion im Betrieb beschäftigt ist?
Community-Antworten (3)
22.03.2010 um 22:43 Uhr
Steht doch in §5 BetrVG: (2) Als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht: ..... 5. der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte ersten Grades, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem Arbeitgeber leben.
22.03.2010 um 23:27 Uhr
GF ist keine natürliche Person, sondern eine juristische im Sinne des Gesetzes und kein Mitgesellschafter oder Besitzer von Geschäftsanteilen, daher kann der Ehepartner auch nicht mit dem AG (...die GmbH) in häuslicher Gemeinschaft leben (...wer ist schon mit einer GmbH verheiratet?). Insofern kann doch dieser Absatz nur Anwendung finden, wenn der AG gleichzeitig eine natürliche Person ist und keine GmbH, oder...?
22.03.2010 um 23:32 Uhr
eddyelch, einfach mal § 5Abs.2 BetrVG mit Kommentierung lesen.
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