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Entsendung mit anschließender Versetzung

S
SanktFloh
Sep 2025 bearbeitet

Folgendes Fallbeispiel zur Diskussion:

Konzern mit 2 EinzelGMBHs (nachfolgend Unternehmen "A" und "B") Anhörungen: BR der Firma A wurde angehört zur Versetzung von MA aus "B" zum 15.09.

BR der Firma "A" sieht MA bereits am 01.09. am Standort "A". Dieser wird vorgestellt als neuer MA der Firma "A".

Unternehmen "A" verweist, auf eine zweitweise Entsendung von "B" damit MA sich das schonmal anschauen kann.

MA geht vom 07.09- 15.09 in Urlaub

Frage: Stellt dies einen VErstoß gegen das Mitbestimmungsrecht nach §99 BetrVG dar?

Mir ist bekannt, dass zweitweiße Versetzungen <=1 Monat und ohne Veränderung der Bedingungen auch ohne Anhörung möglich ist.

Mich interessiert der Sonderfall, da besagter MA anschließend dauerhaft versetzt wird.

Kann der BR in diesem Fall den AG der "A" schriftlich und außergerichtlich abmahnen?

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Community-Antworten (4)

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celestro

14.09.2025 um 16:44 Uhr

die Frage ist hier mMn ob mit:

"Unternehmen "A" verweist, auf eine zweitweise Entsendung von "B" damit MA sich das schonmal anschauen kann."

verbunden ist, das der MA noch die Notbremse ziehen kann. Sofern der Plan wirklich so ist, wie es klingt "schon mal angucken kann" sehe ich die Versetzung schon am 01.09. gegeben.

G
ganther

14.09.2025 um 22:12 Uhr

es ist halt die Frage, ob MA bereits eingegliedert wurde. Arbeit MA mit oder schaut er tatsächlich nur? Nur "wurde gesehen" reicht für eine Eingliederung nicht aus und somit auch nicht für eine bereits durchgeführte Versetzung

OH
Olav HB

15.09.2025 um 10:23 Uhr

Was sagt der BR der Firma A zu den Einsatz bzw. der Neueinstellung des betreffenden MA? Wenn es um ein vorübergehenden Einsatz geht (es muss eine Maschine installiert werden, als Beispiel) ist das kein Problem, aber in diesem Fall muss.m.E. der BR von A auch den Einsatz im Rahmen einer Entsendung zustimmen, gefolgt von der Zustimmung zur Neueinstellung, denn der Vertrag des MA lautet jetzt auf Arbeitgeber B und das wird Arbeitgeber A.

S
SanktFloh

15.09.2025 um 18:37 Uhr

Also danke für die schnellen Antworten: zu "Olav HB" Der Mitarbeiter ist in Führungsverantwortung. Der Mitarbeiter hat sich auch schon vor allen als der/die Neue vorgestellt. Der BR hat das auch schon in einer Sitzung angesprochen. Dort wurde seitens Führung von "A" eben gesagt dass es um "Schonmal anschauen und einarbeiten" geht. Müsste aber nochmal genau ins Protokoll schauen

zu "ganther" Naja nicht nur gesehen. Hat die ganze Woche im Schichtbetrieb verbracht. Hat sich ebenfalls selber als der/die Neue vorgestellt

zu"celestro" Guter einwand mit der Notbremse. Es ging wohl darum die Einarbeitung schonmal voranzutreiben. Aber natürlich nur mündlich.

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