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Öffnung des Arbeitszeitkontos

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DanielGSB.
Sep 2025 bearbeitet

sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe in unserem Unternehmen das Problem das der AG die Geltende BV nicht einhält und für 2 MA die + Höchststunden des Zeitkontos auf eigene Faust geöffnet hat. der BR wurde nur Informiert. Wir widersprechen aber der Öffnung der + Stunden. ein weiteres Problem ist das einer dieser MA nur einen 6,28 Std. Teilzeitvertrag hat und regelmäßig 10 Std. im Haus ist. Dies stellt einen Verstoß dar da der BR mitbestimmungspflichtig ist. oder liegen wir da falsch?

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Community-Antworten (4)

OH
Olav HB

11.09.2025 um 14:22 Uhr

Wenn der AG eine nicht einhällt und/oder regelmäßig dagegen verstößt, muss der BR ihm Abmahnen und ggf beim Arbeitsgericht beantragen, dass der AG dieser Praxis unterlässt. Dies kann ggf. auch durch zwangsmittel (Zwangsgeld) seitens des Gerichts durchgesetzt werden.

In Bezug auf die geleistete Überstunden ist der BR eindeutig in der Mitbebestimmung, losgelöst vom Verstoß seitens des AG gegen den BV. Hier kann der BR auch zum Arbeitsgericht gehen und Unterlassung fordern. Abgesehen davon, ein regelmäßigen 10 Std Tag ist nach ArbZG nur in Ausnahmefälle (bestimmte Berufruppen) zulässig. Ohne Kenntnis der Art des Betriebes lässt sich das jetzt nicht beurteilen.

Beide Verfahren würden Kosten für den AG verursachen, denn er trägt nicht nur die eigene, sondern auch die Kosten des BR (§40 BetrVG). Manchmal hilft es in solche Situationen, wenn man den AG im Monatsgespräch ansagt, den Weg zum Gericht zu gehen, wenn er nicht sofort seine Praxis ändert.

M
Muschelschubser

11.09.2025 um 14:28 Uhr

Ich kenne die Formulierungen in Eurer BV nicht, gehe aber auf dem ersten Blick mit.

Wenn in der BV grundsätzlich eine Deckelung der Stunden vorgesehen ist, dann gehe ich von einem Verstoß gegen die BV aus.

Auch stellt sich bei den Ausmaßen die Frage, ob der AG nicht die Mitbestimmung aushebelt. Denn solche Ausmaße sind genehmigte Mehrarbeit und nicht mehr durch sukzessive Überstunden in Ampelsystemen o.ä. gedeckt.

Bei 10 Stunden am Tag kann es sogar schnell mal passieren, dass die zulässige Wochenarbeitszeit überschritten wird.

Das würde ich dem AG mal alles besprechen. Es stehen nicht nur Verstöße gegen BV und ArbZG im Raum, sondern irgendwann geht es auch um die Gesundheit des Mitarbeiters.

Wenn das nichts nützt, könnte man den Verstoß gegen die BV theoretisch durch das Arbeitsgericht feststellen lassen. Wird teuer...

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DanielGSB.

11.09.2025 um 15:27 Uhr

Wir sind an den TVÖD gebunden. ein Hauptproblem sehe ich bei dem Teilzeitvertrag und der erhöhten täglichen Arbeitszeit die zu einem Extrem hohen Überstundenkonto führt.

M
Muschelschubser

12.09.2025 um 12:20 Uhr

Gibt es denn eine BV, die z.B. §6 und §10 TVÖD konkretisiert?

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