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Altersgreizeit als freigestellter Betriebsrst

A
Andy1908
Aug 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich bin seit 2022 freigestellter BR. davor war ich auch BR(seit 1998). Als ich zur Freistellung gewählt wurde, wurden meine Bezahlungsregularien beziffert. Meine Schichtzuschläge wurden 1 Jahr im Durchschnitt fixiert und nun als Zulage tarifdnamisch bezahlt, meine bezahlten Pausen wurden in Geld umgewandelt ( ebenfalls Tarifdynamisch, auch behielt ich meine 2 Schichturlsubstsge..AG meinte wäre mein Bestandsschutz. So weit passt das alles...nun zu meiner Frage. Bei uns gibt es für die Schichtarbeiter ab 55 Altersfreizeit (12+2). Steht mir diese nun auch als Bestandsschutz zu, obwohl ich keine keine Schicht mehr arbeite? Ich habe über 30 Jahre für das Unternehmen schicht gearbeitet und würde nun,nur weil ich für die Freistellung kandidierte evtl. diese Tage nicht bekommen. Habe ich einen Anspruch darauf, da ich ja als BR keine Nachteile haben dürfte. Hat jemand so einen Fall schon gehabt. Über jede Info würdeich mich freuen.

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Community-Antworten (2)

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jutti1965

18.08.2025 um 11:32 Uhr

Bist du bei IGBCE ? Dann steht dir die AF erst ab dem 57. Lebensjahr zu weil du nur noch einschichtig arbeitest.

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Andy1908

18.08.2025 um 19:58 Uhr

JA IGBCE! Jedoch nicht Chemie. Bei uns gibt es keine AZ für einschichtig. Bei uns gibt es nur die 12+2 für Schichtarbeiter inkl vollkonti. Wie gesagt ich war Schichtarbeiter bis zur Freistellung, daher war ja die Frage, ob ich diese dennoch beanspruchen darf. Wenn ich nicht den Weg zur Freistellung gemacht hätte, wäre ich ja weiterhin auf Schicht. Habe ja über 30 Jahre Schicht gearbeitet und nun durch die Freistellung 14 Tage evtl. verloren. Betriebsrat darf ja eigentlich kein Nachteil haben, ja man könnte es so dann auch als Vorteil Werten. Jedoch haben die einschichter eben keine AZ, Für mich müsste der Besitzstand vor meiner Freistellung gelten. Das bestätigt ja auch, dass ich die 2 Schichturlsubstage und meine bezahlten pausen ja auch behalten.

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