Erstellt am 31.03.2006 um 13:37 Uhr von Pit
Verstehe ich nicht. Bist du freigestellt oder teilfreigestellt !?
Erstellt am 31.03.2006 um 13:38 Uhr von notenhobler
Das kommt darauf an in welchem Rahmen du freigestellt bist und auf welchen Umfang sich dein Arbeitsvertrag bezieht. Sind Freistellung und Arbeitsvertrag im Unfang identisch würde ich mir zusätzliche Arbeit auch vergüten lassen.
Bei mir ist das auch so. Ich habe eine 60% Freistellung und arbeite 5% zusätzlich, die auch zusätzlich vergütet werden.
Erstellt am 31.03.2006 um 13:41 Uhr von Kölner
@notenhoblrt
Der BR als Vorbild für die korrekte Einhaltung von TV, ArbZG und mehr...
VW sei Dank.
Erstellt am 31.03.2006 um 13:56 Uhr von notenhobler
@Kölner,
wie meinst Du deine Antwort?
Erstellt am 31.03.2006 um 14:09 Uhr von Kölner
Naja...
Wenn ich 100% AZ habe, davon 60% freigestellt bin, 40% arbeite und noch 5% zusätzlich komme ich auf 105% Arbeitsleistung oder/und Überstunden.
Erstellt am 31.03.2006 um 14:40 Uhr von notenhobler
Ich hatte aber nur einen 60% Arbeitsvertrag......
In sofern...............
Erstellt am 31.03.2006 um 15:30 Uhr von Paul
Ich bin voll freigestellt
Erstellt am 31.03.2006 um 16:10 Uhr von Kölner