Freigestellter BRV , zusätzliche Arbeitsleistung
Hallo
bin nach § 38 freigestellter BRV
auf bitten des Arbeitgebers soll ich an Wochenenden für die Firma tätig sein, also nicht als BR, wie siehts dann mit dem Anspruch auf Bezahlung dieser Samstage oder Sonntage aus ???
Bin ich "nur" freigestellter von Montag bis Freitag ??
Community-Antworten (8)
31.03.2006 um 15:37 Uhr
Verstehe ich nicht. Bist du freigestellt oder teilfreigestellt !?
31.03.2006 um 15:38 Uhr
Das kommt darauf an in welchem Rahmen du freigestellt bist und auf welchen Umfang sich dein Arbeitsvertrag bezieht. Sind Freistellung und Arbeitsvertrag im Unfang identisch würde ich mir zusätzliche Arbeit auch vergüten lassen.
Bei mir ist das auch so. Ich habe eine 60% Freistellung und arbeite 5% zusätzlich, die auch zusätzlich vergütet werden.
31.03.2006 um 15:41 Uhr
@notenhoblrt Der BR als Vorbild für die korrekte Einhaltung von TV, ArbZG und mehr... VW sei Dank.
31.03.2006 um 15:56 Uhr
@Kölner,
wie meinst Du deine Antwort?
31.03.2006 um 16:09 Uhr
Naja... Wenn ich 100% AZ habe, davon 60% freigestellt bin, 40% arbeite und noch 5% zusätzlich komme ich auf 105% Arbeitsleistung oder/und Überstunden.
31.03.2006 um 16:40 Uhr
Ich hatte aber nur einen 60% Arbeitsvertrag......
In sofern...............
31.03.2006 um 17:30 Uhr
Ich bin voll freigestellt
31.03.2006 um 18:10 Uhr
@notenhobler Aha
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