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Freigestellter BRV , zusätzliche Arbeitsleistung

P
Paul
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

bin nach § 38 freigestellter BRV

auf bitten des Arbeitgebers soll ich an Wochenenden für die Firma tätig sein, also nicht als BR, wie siehts dann mit dem Anspruch auf Bezahlung dieser Samstage oder Sonntage aus ???

Bin ich "nur" freigestellter von Montag bis Freitag ??

2.44208

Community-Antworten (8)

P
Pit

31.03.2006 um 15:37 Uhr

Verstehe ich nicht. Bist du freigestellt oder teilfreigestellt !?

N
notenhobler

31.03.2006 um 15:38 Uhr

Das kommt darauf an in welchem Rahmen du freigestellt bist und auf welchen Umfang sich dein Arbeitsvertrag bezieht. Sind Freistellung und Arbeitsvertrag im Unfang identisch würde ich mir zusätzliche Arbeit auch vergüten lassen.

Bei mir ist das auch so. Ich habe eine 60% Freistellung und arbeite 5% zusätzlich, die auch zusätzlich vergütet werden.

K
Kölner

31.03.2006 um 15:41 Uhr

@notenhoblrt Der BR als Vorbild für die korrekte Einhaltung von TV, ArbZG und mehr... VW sei Dank.

N
notenhobler

31.03.2006 um 15:56 Uhr

@Kölner,

wie meinst Du deine Antwort?

K
Kölner

31.03.2006 um 16:09 Uhr

Naja... Wenn ich 100% AZ habe, davon 60% freigestellt bin, 40% arbeite und noch 5% zusätzlich komme ich auf 105% Arbeitsleistung oder/und Überstunden.

N
notenhobler

31.03.2006 um 16:40 Uhr

Ich hatte aber nur einen 60% Arbeitsvertrag......

In sofern...............

P
Paul

31.03.2006 um 17:30 Uhr

Ich bin voll freigestellt

K
Kölner

31.03.2006 um 18:10 Uhr

@notenhobler Aha

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