Protokoll Monatsgespräch für SBV?
Steht mir als SBV ein Protokoll des MG zu, auch wenn ich nicht anwesend war?
Community-Antworten (5)
08.08.2025 um 08:20 Uhr
Ja die Schwerbehindertenvertretung hat grundsätzlich Anspruch auf das Protokoll des Monatsgesprächs. Da die SBV Vertretung ein Teilnahmerecht hat, beinhaltet dies auch über die Inhalte informiert zu werden. Das recht der Information ist unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme am Monatsgespräch.
08.08.2025 um 17:23 Uhr
@Locke69
Ein Protokoll ist mWn nicht vorgeschrieben. Woher kommt dann die Idee, die SBV hätte ein Recht darauf?
09.08.2025 um 13:22 Uhr
Wenn es kein Protokoll gibt hat sich das mit dem Einsichtsrecht erledigt. Daraus würde ich aber nicht schließen, dass die SBV kein Einsichtsrecht hat wenn es in Protokoll gibt.
09.08.2025 um 14:43 Uhr
Vielen Dank für deine klare Antwort locke69. Ich habe deinen konstruktiven Text so übernommen und an den BR gesendet. Ich sehe es wie du, dass BR und SBV, und wie auch gesetzlich vorgeschrieben, eng zusammen arbeiten. Dazu ist es, im Sinne der Kolleginnen und Kollegen, auch sinnvoll wenn man an einem Strang zieht und jeder auf demselben Wissensstand ist. Daher macht es durchaus Sinn, dass die SBV auch das Protokoll bekommt, wenn sie im Monatsgespräch nicht anwesend war. Der BR und die SBV sollten doch keine Konkurrenten sein.........
10.08.2025 um 18:56 Uhr
@Catwaezle
Ich schon! Einsichtsrechte in Protokolle sind normalerweise in den Paragrafen des BetrVG geregelt.
An den BR-Sitzungen darf die SBV auch immer teilnehmen … eine Niederschrift ist verpflichtend … aber ein Einsichtsrecht in eben diese (auf jeden Fall vorhandene) gibt es trotzdem nicht.
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