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Abmahnung zu einer Zusatztätigkeit

M
Meph1977
Aug 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein MA in meiner Firma hat eine berechtigte Abmahnung bekommen. Die Abmahnung bezieht sich auf eine Zusatztätigkeit zu der auch eine Zusatzvereinbahrung besteht, es gibt hierfür auch eine zusätzliche Vergütung. Meiner Meinung nach müsste sich eine eventuelle arbeitsrechtliche Folge im Wiederholungsfall auch auf diese Zusatztätigkeit beschränken in der Form das schlimmstenfalls die Zusatzvereinbahrung gekündigt wird und die Tätigkeit jemand anderem zugewiesen wird.

Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (3)

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celestro

03.08.2025 um 02:28 Uhr

Hmmm ... schwierig zu sagen finde ich.

W
WiederDa

04.08.2025 um 08:34 Uhr

Das geht schon ganz schön in Richtung Arbeitsrecht/Individualrecht. Um dazu eine "Meinung" abzugeben, müsstest du viel ausführlicher informieren. Am Ende kann das aber vermutlich nur ein RA für Arbeitsrecht beantworten. Und der erste Standardsatz vom RA ist: "Es kommt darauf an". ;-)

M
Meph1977

04.08.2025 um 18:06 Uhr

Ist hier schwierig machbar ohne die Person identifizierbar zu machen durch meine Geschäftsleitung. Bleibt wohl nur Urteile wälzen

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