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Kündigung in der Probezeit

K
KatharinaK
Jul 2025 bearbeitet

Muss der AG den BR schriftlich über die Kündigung in der Probezeit informieren? Dass die Kündigung notwendig ist, ist für BR und AG unstrittig und besprochen. Muss aber eine Mitteilung schriftlich erfolgen? Muss der BR die Zustimmung ebenfalls schriftlich festhalten?

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Community-Antworten (21)

M
Moreno

23.07.2025 um 14:14 Uhr

Nun die Schriftform ist vielleicht nicht erforderlich sollte der AG aber wegen der Rechtssicherheit so machen. Der BR hält die Zustimmung in seinem Protokoll fest. Für die Übermittlung des Beschlusses an den AG gibt es wieder keine vorgegeben Form.

M
Moreno

23.07.2025 um 14:15 Uhr

Kehler es geht doch darum ob die Schriftform erforderlich ist.

M
Moreno

23.07.2025 um 15:02 Uhr

Kehler es geht hier um eine Zustimmung ;-)

C
Catweazle

24.07.2025 um 02:05 Uhr

Es geht auch um die Anhörung.

D
Damei1981

24.07.2025 um 06:54 Uhr

hier geht es um beides!

"Muss der AG den BR schriftlich über die Kündigung in der Probezeit informieren?"

nein, aber für den Beweiswert sicher besser!

"Muss der BR die Zustimmung ebenfalls schriftlich festhalten?"

nichts im Gesetz gefunden, aber der AG will sicher was schriftlich, da die Frist dann verkürzt wird, als Beweis!

S
seehas

24.07.2025 um 09:22 Uhr

Die Anhörung muss nicht schriftlich erfolgen, die Form der Anhörung ist nicht vorgeschrieben. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es immer gut die Anhörung schriftlich durchzuführen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen, eine Zustimmung gilt auch mündlich oder kann durch unterlassen signalisiert werden. Wenn der BR sich nicht in der Wochenfrist äußert gilt die Zustimmung als erteilt. Wird eine Kündigung ausgesprochen ohne den BR zuvor anzuhören ist sie nichtig. Ein gekündigter AN kann die Anhörung anzweifeln. Wenn der AG dann nicht machweisen kann, dass sie erfolgt ist, wird die Kündigung vom Arbeitsgericht kassiert.

K
KatharinaK

24.07.2025 um 09:46 Uhr

@seehas

muss der komplette BR gehört werden? Hier ist ein BR Mitglied im Urlaub, muss das ErsatzMG dann dazu kommen?

P
ParagraphXY

24.07.2025 um 10:14 Uhr

@KatharinaK Der BR muss angehört werden, nicht alle BR-Mitglieder.

D
Damei81

24.07.2025 um 12:24 Uhr

Der AG übergibt es dem BRV oder sBRV. Diese berufen eine Sitzung ein und setzen es auf die TO! und dann kann der BR dieskudieren und beschliessen!

G
GabrielBischoff

24.07.2025 um 12:49 Uhr

muss der komplette BR gehört werden? Hier ist ein BR Mitglied im Urlaub, muss das ErsatzMG dann dazu kommen?

Wie soll ich's sagen... wie ist denn der Schulungsstand in eurem Gremium?

K
KatharinaK

24.07.2025 um 12:54 Uhr

@GabrielBischoff Danke für diesen hilfreichen und herablassenden Kommentar.

Wir sind frisch gewählt, es gab die letzten Jahre keinen BR und wir haben noch an keinem Seminar teilgenommen. Das steht noch aus.

M
Moreno

24.07.2025 um 12:57 Uhr

ich fand das in keinster Weise herablassend es war eine ganz normale Frage!

K
Kehler

24.07.2025 um 12:58 Uhr

Wenn du seine Frage als einen herablassenden Kommentar siehst, bin ich raus.

Nur noch eins zum Schluss. Oben neben der Schaltfläche "Forum" gibt es auch "Wissen" und "Arbeitshilfen". Da kann man sich einigermaßen Schlau lesen und Videos anschauen.

Aber Fragen stellen ist nun mal einfacher als selbst suchen.

Ciao

K
KatharinaK

24.07.2025 um 13:06 Uhr

mit dem Vorsatz "Wie soll ich's sagen..." find ich es schon sehr wertend.

X
XYZ68

24.07.2025 um 13:45 Uhr

@ KatharinaK Ich bezweifle, das es abwertend sein soll. Eher irritiert. Die Frage zeigte nun mal ein sehr geringes Vorwissen. Mit der Erklärung ihr seid frisch gewählt und absolut unerfahren ist die Frage geklärt. Und auch vor Schulungen kann man sich zu den anstehenden Themen schon mal belesen, bei der Gewerkschaft anfragen wäre auch eine Möglichkeit. Zusätzlich gibt es mittlerweile von diversen Anbietern diverse, auch kostenlose Webinare.

Ein paar Tipps

  1. Der Betriebsrat handelt immer über Beschlüsse. Die trifft kein Einzelner sondern immer das ganze Gremium während einer Sitzung. Ist ein einzelnes BR-Mitglied verhindert, muss das entsprechende Ersatzmitglied geladen werden.

  2. Thema Kündigung. Der BR muss den Arbeitgeber über einen Widerspruch informieren. rührt sich der BR nicht, gilt es als Zustimmung. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten. Bei der normalen Kündigung sind das 7 Tage, bei einer fristlosen nur 3. Der Tag der Einreichung der Kündigung zählt nicht mit. Einfach zu merken: Wenn ihr am Dienstag eine Kündigung reinbekommt müsst ihr spätestens am Dienstag der Folgewoche reagieren.

Sonst noch Fragen?

C
celestro

24.07.2025 um 16:23 Uhr

"Hier ist ein BR Mitglied im Urlaub, muss das ErsatzMG dann dazu kommen?"

Ja, denn dafür sind Ersatz-BRM da.

S
seehas

25.07.2025 um 09:40 Uhr

Wenn ihr einen gültigen Beschluss fassen wollt muss korrekt eingeladen werden. das bedeutet, dass für fehlende BRM die Ersatzmitglieder eingeladen werden müssen. Unterlasst ihr das sind die Beschlüsse nicht gültig.

D
Damei81

25.07.2025 um 15:03 Uhr

@seehas der Beschluss wird erst unwirksam wenn man gerichtlich dagegen vorgeht. z.B. der AG. Und nachgeladen werden muss nur, nicht wenn ein BRM fehlt sondern auch "verhindert" ist und nicht nur keinen Bock hat!

S
seehas

25.07.2025 um 18:47 Uhr

@Damei81: da hast du natürlich recht. Ich habe es vereinfacht dargestellt

D
Damei81

25.07.2025 um 20:46 Uhr

@seehas ja, aber nicht das dadurch der TE Fehler macht, wollte ich es einfach ausführlich darstellen. Sonst hast du vollkommen recht!

X
XYZ68

28.07.2025 um 09:31 Uhr

@ KatharinaK Sind noch Fragen offen?

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