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Abfindung für den BR bei einer BEtriebsschließung

TS
Thomas S.
Jul 2025 bearbeitet

Guten Morgen Team,

gerne möchte ich fragen, wie sich die Abfindungssume und der Kündigungsschutz bei den BR Mitgleidern verhält, wenn ein Betrieb geschlossen wird?

Sagen wir mal, der Betrieb wird im Novment 2025 geschlossen.

Der BR wäre ja eigentlich bis zur Neuwahlen im März 2026 noch amtierend. Danach hätten die BR-Mitglieder ja eigentlich den einjährigen Nachwirkenden-Kündigungsschutz noch gehabt.

Was passiert nun aber bei einer Betriebsschließung in November 2025?

Welches Anrecht haben nun die BR Mitglieder in solch einer Situation?

Welche Verhandlungsgrundlage hat man hier um die Abfindung zu verhandeln?

386020

Community-Antworten (20)

M
Moreno

23.07.2025 um 12:39 Uhr

Bei Betriebsschließung ohne Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten können auch BRM ordentlich gekündigt werden und haben auch keinen nachwirkenden Kündigungsschutz.

H
hamsterpups

23.07.2025 um 12:41 Uhr

Wenn der Betrieb im November 2025 geschlossen wird, ist der BR damit hinfällig. Kein Betrieb = kein Betriebsrat. Die ordentliche Kündigung von BRM ist trotz besonderem Kündigungsschutz bei kompletter Betriebsschließung möglich. Natürlich nur zum letzten Tag. D.h. schließt der Betrieb am 30.11.2025 kann dem BRM zum 30.11.2025 ordentlich gekündigt werden.

Und da ist auch nix mit Abfindung.

C
Catweazle

23.07.2025 um 13:40 Uhr

Die Verhandlungsgrundlage nennt sich Sozialplan. Den kann der BR erzwingen. Der gilt dann für alle Arbeitnehmer. Auch ein Interessenausgleich ist möglich. Ihr solltet einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beauftragen.

TS
Thomas S.

24.07.2025 um 13:40 Uhr

Besten Dank Euch allen,

das sind doch schon mal paar gute Punkte.
Ich denke, ich müsste die Wortwahl hier etwas korrigieren. Es ist wohl nicht ganz eine volle Schließung heißt es nun. Es sollen noch 3...5 Mitarbeiter (von jetzigen 85) bleiben und den Namen, Briefkasten, Angebote, Aufträge, oder was auch immer (ist uns noch nicht klar) am Leben halten und höhstwahrscheinlich, anderweiting, wohl günstiger aus dem Ausland handhaben, so die Vermuttung, ist aber noch nichts belegbar was denn die 5 Leute noch machen sollen, nachdem man die 80 kündigt.

Was wäre dann mit dem BR-Team?

Muss dieser noch bestehen bleiben, wenn eine minimale Rest-Belegschaft noch angestellt ist? Müsste dieser dann sofort auf 1 Person reduziert werden? Falls ja, vor den Neuwahlen in März 2026 oder erst danach?

X
XYZ68

24.07.2025 um 15:28 Uhr

Hier handelt es sich offensichtlich um eine Betriebsänderung. Also Verhandlungen zu Interessensausgleich und Sozialplan aufnehmen. Ihr seid Vertreter der Arbeitnehmer. Handelt einen guten Sozialplan für alle Betroffenen aus!

C
celestro

24.07.2025 um 16:18 Uhr

"Muss dieser noch bestehen bleiben, wenn eine minimale Rest-Belegschaft noch angestellt ist?"

Sofern der Betrieb noch betriebsratsfähig ist ... mMn ja.

"Müsste dieser dann sofort auf 1 Person reduziert werden?"

Nein!

"Falls ja, vor den Neuwahlen in März 2026 oder erst danach?"

Siehe Antwort davor.

TS
Thomas S.

25.07.2025 um 13:32 Uhr

Gerne möchte ich den Punkt hier nachhaken: ""Muss dieser noch bestehen bleiben, wenn eine minimale Rest-Belegschaft noch angestellt ist?" Sofern der Betrieb noch betriebsratsfähig ist ... mMn ja."

Was meint ihr hier mit BETRIEBSRATSFÄHIG?

Also bei einer Belegschaft von 3 oder 5 Personen würde dies schon ein Unterschied machen.

Das Problem ist, dass die BR-Mitglieder dann sicherlich in ihrer eigentlichen Position nicht mehr tätig sein könnten, da es hierzu keine Arbeitsaufträge gebe. Sie könnten dann quasi nur als BR tätig sein.

C
celestro

25.07.2025 um 14:02 Uhr

Du schriebst von 3 ... vielleicht 5 MA. Wenn es am Ende wirklich nur 3 MA sind, ist der Betrieb nicht betriebsratsfähig (weil zu wenige MA) und daher gäbe es dort keinen BR mehr.

C
Catweazle

25.07.2025 um 14:35 Uhr

Nach meiner Erinnerung kommt bei einer Betriebsschließung nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter an. Der BR bleibt solange im Amt wie Mitbestimmungsrechte bestehen. Sonst könnte der AG z. B. einen Sozialplan verhindern in dem er die Verhandlung aussitzt.

TS
Thomas S.

25.07.2025 um 16:15 Uhr

also wenn ich "celectro" richtgi verstehe, würde das 5er BR GRemium noch bestehen müssen, wenn die Firma noch mindestns 5 Leute zurückhält?

Also schlimmstenfalls 5 Angestellte und dann das 5er BR Gremium? auch wenn deren Abteilungen aufgelöst sind?

C
Catweazle

25.07.2025 um 18:32 Uhr

Der BR hat ein Übergangsmandat bis zu 6 Monate. Selbst wenn es überhaupt kein Mitarbeiter mehr gibt incl. BRM. Habe ich selbst schon erlebt. Teile des BR waren längst woanders beschäftigt.

X
XYZ68

28.07.2025 um 09:40 Uhr

Vielleicht mal hier lesen https://www.die-betriebsratskanzlei.com/2021/05/kuendigung-und-kuendigungsschutz-von-betriebsratsmitgliedern/

Ansonsten bitte den Anwalt fragen, wir können hier keine Rechtsberatung geben.

Vieles sollte ja in den Verhandlungen zur Betriebsänderung geklärt werden.

TS
Thomas S.

28.07.2025 um 13:23 Uhr

"@Catweazle Der BR hat ein Übergangsmandat bis zu 6 Monate. Selbst wenn es überhaupt kein Mitarbeiter mehr gibt incl. BRM. Habe ich selbst schon erlebt. Teile des BR waren längst woanders beschäftigt."

sowas gibt es? Noch nie was gehört. Also selbst wenn die Firma komplett schließen würde? Wie funktioniert es, wenn man dann schon woanders tätig sein könnte?

K
Kehler

28.07.2025 um 13:26 Uhr

Wollte ich auch gerade schreiben. Bin mal auf eine Erklärung gespannt, wie soetwas bei einer Schließung funktionieren soll.

C
Catweazle

28.07.2025 um 13:36 Uhr

Guckst du § 21b BetrVG

K
Kehler

28.07.2025 um 13:42 Uhr

da steht aber nichts von bis zu 6 Monaten

C
celestro

28.07.2025 um 13:49 Uhr

das kann mit Sicherheit auch länger als 6 Monate dauern.

C
Catweazle

28.07.2025 um 14:05 Uhr

Stimmt. Das Restmandat ist unbefristet. Ich habe das mit dem Übergangsmandat verwechselt.

TS
Thomas S.

30.07.2025 um 11:29 Uhr

danke euch allen für die wertvollen Infos ;-)

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