Abstimmung nach § 99 und § 100 bei Umgruppierung?
In unserem Betrieb besteht für ungelernte Pflegekräfte die Möglichkeit einer Ausbildung. Wenn diese bestanden ist werden sie umgruppiert. Muss das Abgestimmt werden oder reicht es aus, das zur Kenntnis zu nehmen? Schließlich kann man ja nicht widersprechen, wenn die Prüfung bestanden ist gibt es ja kein "Ich bin dagegen".
Community-Antworten (1)
04.07.2025 um 11:59 Uhr
"In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern HAT der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ..."-> so das BetrVG.
Du hast Recht: nicht zuzustimmen wäre Nonsens. Stimmt einfach zu oder lasst per Beschluss die Wochenfrist verstreichen. ist zwar sehr formell, aber so ist eben nun mal die Gesetzeslage.
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