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GF stellt Entscheidung des BR im falschen Licht dar

A
ag.ba.66
Jun 2025 bearbeitet

Der BR hat eine Zustimmung wegen einer viel zu hohen Eingruppierung neuer MA abgelehnt. Er hat sich dabei auf eine ganz aktuelle BV zur Vergütungsstruktur berufen. Den Bewerberinnen wurde dann ein neues Angebot unterbreitet dem der BR zugestimmt hätte. Die Bewerberinnen lehnten ab. Die GF informierte die Kolleginnen dass der BR wegen 100 € eine Zustimmung zur Einstellung verweigert hätte.

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Community-Antworten (19)

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jutti1965

18.06.2025 um 13:51 Uhr

Welche Kolleginnen wurde informiert?

M
Moreno

18.06.2025 um 14:03 Uhr

Gibt es eine BV zur Eingruppierung hat der AG sich daran zu halten. Lässt sich auch gut in der Betriebsversammlung erklären!

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XYZ68

18.06.2025 um 15:10 Uhr

Niemand kann den Arbeitgeber daran hindern, mehr zu zahlen. Zum Beispiel im Rahmen einer Zulage oder eines Bonus. Trotzdem muss die Eingruppierung stimmen.

C
celestro

18.06.2025 um 17:43 Uhr

"Der BR hat eine Zustimmung wegen einer viel zu hohen Eingruppierung neuer MA abgelehnt."

1.) Man kann eine Zustimmung nicht ablehnen. Man kann einer Anhörung "nicht zustimmen". 2.) Sofern es um eine Einstellung geht ... die Anhörung zur Einstellung kann der BR nicht mit Hinweis auf eine falsche Einstufung ablehnen. Die Einstellung und die Einstufung sind rechtlich 2 verschiedene Paar Schuhe. Der BR kann allerdings der Einstellung zustimmen und der Einstufung widersprechen. 3.) Der Satz "Die GF informierte die Kolleginnen dass der BR wegen 100 € eine Zustimmung zur Einstellung verweigert hätte." weist auf einen Punkt hin, der sehr stark in Richtung "Behinderung der BR-Arbeit" geht. Die Aussage soll den BR schlecht machen und sowas darf der AG nicht.

C
Challenger

18.06.2025 um 18:14 Uhr

Zitat celestro "Der BR hat eine Zustimmung wegen einer viel zu hohen Eingruppierung neuer MA abgelehnt." 1.) ........ 2.) Sofern es um eine Einstellung geht ... die Anhörung zur Einstellung kann der BR nicht mit Hinweis auf eine falsche Einstufung ablehnen. Die Einstellung und die Einstufung sind rechtlich 2 verschiedene Paar Schuhe. Der BR kann allerdings der Einstellung zustimmen und der Einstufung widersprechen.


ABSOLUT richtig. Kleiner Wermutstropfen. Bei Einstellungen nach 99 BetrVG hat der AG den BR zu unterrichten. Nur bei Kündigungen wird angehört

M
Muschelschubser

19.06.2025 um 10:27 Uhr

Leider hört man von ag.ba nichts mehr dazu. Es wäre nämlich wirklich interessant, mehr Details zu erfahren.

  • hat der BR einen oder zwei Beschlüsse gefasst?
  • geht es hier eine Eingruppierung oder um eine Zulage?
  • was genau ist in der BV geregelt und worin lag der Verstoß?

Wenn die Fragen geklärt sind, kann man folgendes beurteilen: Hätte der AG die Einstellung nicht ggf. doch unter Zahlung einer Zulage vornehmen können, so dass ihm gute Bewerber nicht einfach weglaufen?

Aus meinem ersten Eindruck heraus haben sich beide Seiten hier nicht mit Ruhm bekleckert, und scheinen beide nicht sehr sattelfest im Betriebsverfassungsrecht.

Aber unabhängig davon könnten sie bei solchen Diskrepanzen mal was ganz verrücktes tun: Miteinander reden!

H
Halbprofi

19.06.2025 um 10:37 Uhr

"Völlig richtig, was der AG macht."

Woran machst Du das fest dass hier der AG ohne wenn und aber im Recht ist?

"Der BR meint mal wieder, sich einmischen zu müssen und stimmt einer Eingruppierung nicht zu."

Warum "wieder"? Kennst Du diesen BR bereits?

"Der Bewerber zeigt dem BR darauf den Stinkefinger und verhindert somit eine Einstellung."

Der Bewerber hat in erster Linie seine Forderungen nicht erfüllt bekommen. Weswegen, wird ihm herzlich egal sein.

"Der AG berichtet den anderen Mitarbeitern nur, weshalb der MA nicht eingestellt werden konnte, völlig legitim." Der AG wertet und schiebt die Verantwortung beiseite.

T
takkus

19.06.2025 um 10:46 Uhr

"Der Bewerber zeigt dem BR darauf den Stinkefinger und verhindert somit eine Einstellung.".-> naja- er zeigt nicht dem BR den Stinkefinger, sondern dem Unternehmer. Aber gut, wir wissen aus welcher geistes Diarrhö es stammt....

Hat der ArbGeb denn überhaupt Interesse an diesem neuen Mitarbeitenden? Wenn der starke Drang bestünde diesen Menschen unbedingt im Unternehmen haben zu wollen, hätte der ArbGeb u.U. ein Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet oder den Bewerbenden einfach mit der ihm passenden Entlohnung eingestellt. Dann hätte der BR reagieren müssen. So scheint es mir, das der ArbGeb auch ohne die Expertise der Kollegin weithin gewinnbringend führen kann. Oder aber der BR ist in diesem Unternehmen so stark aufgestellt, dass der ArbGeb entsprechend den Beschlüssen des BR handelt. Dann meinen Glückwunsch an das Gremium.

F
fantil

19.06.2025 um 11:01 Uhr

@Challanger,

in § 99 Abs. 2 BetrVG steht, Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn...

Also wird eine Zustimmung eingeholt und nicht nur unterrichtet.

T
takkus

19.06.2025 um 11:21 Uhr

Nein, trägt er nicht. Der Ball lag nach der BR- Zustimmungsverweigerung allein beim ArbGeb und dieser hatte anscheinend kein Interesse sich weiterhin um die Kompetenznutzung de Kollegin zu bemühen.

F
fantil

19.06.2025 um 13:18 Uhr

Die Messlatte für den menschlichen Verstand kann man jeden Tag tiefer setzen und dann kommt Pfried und läuft aufrecht drunter durch!

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celestro

19.06.2025 um 13:18 Uhr

"Der BR meint mal wieder, sich einmischen zu müssen und stimmt einer Eingruppierung nicht zu."

Er hat also seinen Job gemacht. Aber das versteht ein Troll ja offensichtlich nicht.

M
Muschelschubser

19.06.2025 um 13:33 Uhr

"Die Messlatte für den menschlichen Verstand kann man jeden Tag tiefer setzen und dann kommt Pfried und läuft aufrecht drunter durch!"

Ein Tagträumer halt...

...apropos: Seit wann träumen wir eigentlich von einem Relaunch des Forums mit allen Optionen für die Admins?

T
takkus

19.06.2025 um 13:55 Uhr

Weiste mein tagträumender pfriedlicher celistro: da kannst du mal sehen wie viel Macht ein BR ausüben kann. Und Du? Du versuchst dich hier zu profilieren bist aber an sich nur ein armseliges Würstchen welches von niemandem beachtet wird. Einzig Beleidigungen hat dir deine Mutter anscheinend auf dem Weg ins Leben mitgegeben. Aber dafür danke ich-> soviel zu lachen hat man selten....

"Die Konsequenz der Handlung des BR ist nunmal, dass der potentielle MA woanders unterschreibt."-> ja. Find ich super. Wenn der Unternehmer kein Interesse hat.....

LA
Lutius Albutius

19.06.2025 um 13:55 Uhr

Zitat ag.ba.66 : Die GF informierte die Kolleginnen dass der BR wegen 100 € eine Zustimmung zur Einstellung verweigert hätte.

Habt Ihr denn die Zustimmung zur Einstellung verweigert ???, oder nur zur Eingruppierung ???

LA
Lutius Albutius

19.06.2025 um 14:05 Uhr

Zitat Pfried : Der drecks BR ist dafür verantwortlich, dass der MA nun woanders unterschrieben hat!

Hallo Pfried, Du taube Nuss :

Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt Johann Wolfgang von Goethe

Aber das zu kapieren, bist Du viel zu blöd

T
takkus

19.06.2025 um 14:39 Uhr

Also Pfriedchen: deine weitergehenden Beleidigungen und Einschüchterungsversuche machen deine Lage als ein nicht beachtetes Pfläumchen nicht besser. Du bist und bleibst eben ein nicht ernstzunehmendes Fröschchen. ?‍♂️

C
celestro

19.06.2025 um 14:46 Uhr

"Der BR hat es verursacht und ihr versucht es, dem AG in die Schuhe zu schieben, wie erbärnlich seit ihr eigentlich?! Steht zu dem, was eure Handlungen verursachen!"

Wie gesagt ... der BR hat seinen originären Job gemacht. Der AG hätte Handlungen vollziehen können, um den AN trotzdem einzustellen. Wenn der AG dies unterlässt, ist das sein Problem.

Erbärmlich ist höchstens, wenn AGs und Trolle hier die Schuld auf den BR schieben wollen. Aber das ist halt typisch ... nichts auf die Kette kriegen und dann mit dem Finger auf Andere zeigen.

A
ag.ba.66

20.06.2025 um 16:55 Uhr

Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Die nicht sehr hilfreichen bzw. beleidigenden Kommentare wurden anscheinend gelöscht. Es ist für uns sehr interessant eure Sichtweise zu hören. Danke nochmal

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