Ausrufung BR Wahl - Deutsch zwingend vorgeschrieben?
Und noch eine Frage. Meine Firma ist sehr international aufgestellt und wir sprechen Englisch untereinander, es sei denn, wir sind nur Deutsche.
Die BR Wahl wurde jetzt ausgerufen, aber diesmal (anders als bei der letzten Wahl) kamen die Dokumente nur auf Englisch.
Muessten die nicht eigentlich auch auf Deutsch mitgesandt werden? So wurde es bisher immer gehandhabt.
Die 2 Wochen Frist zur Einreichung der Vorschlagslisten behinhaltet ausserdem den kommenden Montag, der ja ein Feiertag ist. Muesste der Tag nicht ausgeschlossen werden zur Fristrechnung?
Community-Antworten (8)
06.06.2025 um 10:43 Uhr
Aus lauter Faulheit hab ich mal bei ChatGPT nachgefragt:
"In Deutschland müssen die Wahlunterlagen bei Betriebsratswahlen – also insbesondere das Wahlausschreiben und die Stimmzettel – in deutscher Sprache abgefasst sein. Das ergibt sich aus den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und der Wahlordnung (WO BetrVG).
Rechtsgrundlage: Die Wahlordnung zum BetrVG (§ 3 WO BetrVG – Wahlausschreiben) schreibt vor, dass das Wahlausschreiben bekannt gemacht werden muss. Es wird allgemein davon ausgegangen, dass dies in deutscher Sprache erfolgen muss, da es sich um ein innerstaatliches Verfahren handelt und die Amtssprache in Deutschland Deutsch ist (§ 23 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Was ist mit fremdsprachigen Beschäftigten? Falls ein erheblicher Teil der Belegschaft der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig ist, kann und sollte der Wahlvorstand zusätzliche fremdsprachige Übersetzungen bereitstellen – z. B. ins Türkische, Polnische oder Arabische. Diese Übersetzungen haben jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit, sondern dienen der Information. Maßgeblich ist immer die deutsche Originalfassung."
06.06.2025 um 11:28 Uhr
Ja, genau das dachte ich auch. Hm, reicht es, den Wahlvorstand darauf hinzuweisen oder muss die Wahl jetzt neu erstellt werden?
06.06.2025 um 11:45 Uhr
Ja, das dachte ich eigentlich auch. Muesste man die Wahl dann erneut aufziehen oder reicht es, die deutsche Version nachzureichen?
06.06.2025 um 11:57 Uhr
Die wahl müsste im Nachhinein angefochten werden. Eine Aufforderung an den wahlvorstand die Dokumente auf Deutsch zu veröffentlichen wäre m.E.n. jetzt der erste Schritt.
10.06.2025 um 10:55 Uhr
Immerhin wohnen wir alle in Deutschland ergo ist die Amtssprache Deutsch und das sollte auch so bleiben, wenn ich alles in Englisch haben will ziehe ich nach England.....Die Wahl ist deshalb von vorne herein ungültig.
10.06.2025 um 12:05 Uhr
Es gibt Firmen in Deutschland, in denen die Betriebs- oder Arbeitssprache Englisch ist, wieso sollte man da das Wahlausschreiben auf Deutsch aushängen?!
10.06.2025 um 13:10 Uhr
Ich finde die erste Antwort hier ziemlich aufschlußreich in der Richtung ... Du nicht Kehler?
10.06.2025 um 14:07 Uhr
Zunächst einmal muss ich sagen, dass ChatGPT bei juristischen Fragen mit Vorsicht zu genießen ist. Durch geschickte, manipulative Fragestellung kann man die KI sogar zu einer falschen Antwort hinreißen, alles schon erlebt.
Selbst wenn die KI auf die Anfrage von takkus alles korrekt ausgespuckt haben sollte, finde ich keine belastbare Formulierung, dass eine Verfassung auf Deutsch zwingend ist. Es muss lediglich in geeigneter Form bekannt gemacht werden, so dass es alle Beschäftigten verstehen. Und wenn Englisch die lückenlose Brückensprache für alle Beschäftigten ist, würde ich hier keine Notwendigkeit der Übersetzung ins Deutsche sehen.
Das käme für mich nur dann zum Tragen, wenn die Verhältnisse im Betrieb mich zu der Annahme veranlassen, jemand könnte die Wahl anfechten.
Dann könnte man ein Übersetzungsbüro konsultieren, womit wir auch schon recht gute Erfahrungen gemacht haben. Das hat allerdings seinen Preis, und die Haftung für eventuelle Übersetzungsfehler wird auch nicht übernommen, so dass sich hier ggf. eine ganz andere Flanke für weitere Anfechtungsgründe öffnet.
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