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Was tun bei unwirksamer Kündigung wg. fehlerhafter Anhörung in der Probezeit?

B
BamesRond
Jun 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich stecke eher in einer moralischen Zwickmühle.

Die Situation ist folgende: Der AG informierte uns 4 Tage vor Ende der Probezeit über die beabsichtigte Kündigung eines Kollegen. Dieser erhielt die Kündigung 3 Tage vor ende der Probezeit. Wir als BR haben uns erst nach Ablauf der Probezeit mit der Kündigung beschäftigt und keinerlei Stellung bezogen. Mmn ist die Kündigung damit ganz klar unwirksam, trotz Probezeit, weil die Frist von 7 Tagen zur Anhörung des BR nicht beachtet wurde.

Die eigentliche Frage ist, ob der BR in so einem Fall auch zur Information des AN über die fehlerhafte Anhörung verpflichtet ist? Stichpunkt Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze etc... Denn moralisch ist es etwas schwierig, wenn man annimmt, dass die Kündigung in der Sache gerechtfertigt und für den Betrieb insgesamt positiv ist. Andererseits sind wir ja auch Vertreter des einzelnen AN... Der Betroffene hat sich selbst nicht gemeldet und ist auch schon im Resturlaub.

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Community-Antworten (49)

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ganther

04.06.2025 um 19:23 Uhr

verpflichtet ist der BR nicht, ich würde es aber sicher tun. Aber ihr müsst es nicht tun und wenn ihr fest hinter den Gründen des AGs steht, dann ist das eure Entscheidung.

Mal anders gefragt: wie lange war den die Probezeit? 6 Monate oder kürzer? Wenn die 6 Monate noch nicht um sind, könnte der AG immer noch einfach kündigen, da das KSchG noch nicht gilt

B
BamesRond

04.06.2025 um 19:35 Uhr

Hallo ganther, danke für deine Antwort. Es waren 6 Monate, die inzwischen auch verstrichen sind. Es war alles sehr knapp und deswegen mmn auch etwas unfair dem AN gegenüber. Die Mitteilung an uns kam 4 Tage vor Ende der Probezeit und die Kündigung dann einen Tag später, also 3 Tage vor Ende der Probezeit. Wir haben jetzt erst nach Ende der Probezeit darüber beraten und dabei bemerkt, dass das ja nicht funktionieren kann wenn wir erst 4 Tage vor Ende der Probezeit informiert werden aber eine 7tägige Frist zu wahren wäre (wir haben bisher keine Stellung zu der Kündigung bezogen).

B
BamesRond

04.06.2025 um 19:45 Uhr

Hallo Pfried, deine feindselige Ausdrucksweise kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wie gesagt beschäftigt mich genau das, was du schreibst, allerdings gibt es auch noch die Sichtweise des individuellen Arbeitnehmers, dem gegenüber wir auch verpflichtet sind. Es ist mmn eine Abwägung zwischen individuellen und betrieblichen Interessen, die du, wie ich finde, ziemlich verkürzt darstellst. Kündigen kann der AG ja dann immernoch, oder eventuell einen Aufhebungsvertrag verhandeln...

D
Damei81

04.06.2025 um 20:05 Uhr

@Pfried

in D gibt es Gesetze, an die sich der AN aber auch der AG halten muss!

P
Pfried

04.06.2025 um 20:05 Uhr

Ganz ehrlich, dafür gibt es eine Probezeit. Was will der AG und die restlichen MA mit jemanden, der für die Arbeit nichts taugt?! Selbstverständlich wird dieser gekündigt! Warum soll der AG einen Aufhebungsvertrag verhandeln??? Am Ende erhält ein MA Geld, obwohl dieser untauglich für eine Aufgabe ist, was soll bitte der Quatsch!

B
BamesRond

04.06.2025 um 20:13 Uhr

Faktisch hat der Ag die Probezeit aber versäumt! Er hatte ja schließlich lange genug Zeit für die Entscheidung, es aber auf den allerletzten Drücker versucht und dabei den BR übergangen.

P
Pfried

04.06.2025 um 20:18 Uhr

Nochmals, wir sprechen von einem MA, der nicht in der Lage ist, die Aufgabe zu bewältigen. Weshalb setzt Du Dich so dafür ein?! Damit schwächst Du das gesamte Team! Der MA hatte 6 Monate Zeit, sich zu beweisen, hat anscheinend nicht funktioniert! Du willst doch auf MA im Unternehmen, die performen und das Unternehmen voran bringen oder nicht?

G
ganther

04.06.2025 um 20:22 Uhr

das ist doch genau der Punkt: das Ende der Probezeit fällt nicht vom Himmel. 6 Monate kann man es sich anschauen und JEDER AG kennt die Fristen bei Kündigung. Da lege ich es mir halt auf Termin. Daher selbst schuld lieber AG. Und die Gesetze gelten eben auch für AG.

Ich habe mich ja bereits positioniert. Ich würde es mitteilen, aber es ist eben kein Muss. Wenn der BR sagt: "mein Gott sind wir froh, dass der weg ist und das ist für die übrigen Kolleg:innen das Beste", dann könnt ihr es euch überlegen

Du musst dich hier nicht rechtfertigen ;)

P
Pfried

04.06.2025 um 20:28 Uhr

Damit entscheidest Du ganz klar gegen das Unternehmen und gegen sämtliche Mitarbeiter, nur um des Ego Willen.

Nochmals ... die Leistung innerhalb der Probezeit war so desolat, dass der AG es beendet, das ist erstmal die Kernaussage. Das jeder neue MA Zeit benötigt, steht außer Frage und dies kann nunmal 6 Monate dauern, dafür gibt es nunmal die Probezeit.

Was bringt dieses kindliche Verhalten, ich meine außer nichts? Der desolate MA ist weiterhin beschäftigt, schafft die Arbeit nicht, die anderen MA müssen permanent aushelfen. Herzlichen Glückwunsch für nichts. Ihr denkt doch nicht allen ernstes, dass der AG noch jemanden einstellt, die Kohle kann man nur einmal ausgeben!

M
Meph1977

04.06.2025 um 20:50 Uhr

Ich sehe mal wie immer nur nen Dummschwätzer der keine Ahnung von der Aufgabe des BR hat. Er vertritt die Arbeitnehmer und nicht den Arbeitgeber. Die Kündigung ist unwirksam weil der BR nicht vor Ausspruch der Kündigung angehört wurde. Das gilt selbst dann wenn der BR der Kündigung zustimmen sollte der Arbeitgeber hat nämlich bis nach der Entscheidung des BR mit dem Ausspruch der Kündigung zu warten.

B
BamesRond

04.06.2025 um 21:03 Uhr

Hallo Meph1977, wen meinst du denn mit Dummschwätzer? Ich gehe davon aus, du wendest dich an Pfried, aber auch wenn mir seine Art ebenso wenig passt, fände ich es gut, nicht zurückzubeleidigen. @Pfried: Ich finde deine Ausdrucksweise von Anfang an ziemlich daneben, können wir uns denn nicht einfach sachlich zu dem Thema austauschen? Dauernd heißt es "kindliches Verhalten" oder dass ich sinngemäß nicht logisch denken kann. Kann ein Moderator dem vielleicht mal eine Konsequenz folgen lassen? Inhaltlich geht das auch völlig am eigentlichen Thema vorbei und deine Bedenken entwertest du schon mit der Art und Weise deiner Äußerungen...

P
Pfried

04.06.2025 um 21:21 Uhr

Um es nochmals ganz klar zu äußern, Du schadest dem Unternehmen, dass Dich beschäftigt, massiv! Du willst einen MA weiter durchschleifen, der eine desolade Arbeitsleistung abruft. Weshalb Du das tun möchtest, weißt Du anscheinend selber nicht. Als Mitarbeiterkollege würde ich nur den Kopf schütteln und Dich nicht mehr für voll nehmen.

Meine Ausdrucksweise mag nicht jedem gefallen, nur beleidige ich immerhin keine anderen User.

D
Damei81

04.06.2025 um 21:37 Uhr

es handelt sich um die Wartezeit, nicht die Probezeit, die eine Kündigung einfacher macht.

Bitte auch so benennen, das es da viele Missverständnisse gibt!

ganther hat es am Anfang erwähnt!

C
celestro

04.06.2025 um 23:32 Uhr

"Um es nochmals ganz klar zu äußern,"

Um es nochmal ganz klar zu äußern ... Du bist ein Troll (und das ist keine Beleidigung) der keine Ahnung hat und davon eine ganze Menge. Hinzu kommt, das Du völlig schrankenlos "Fakten" erfindest, um Deine Position besser dastehen zu lassen (als sie ist).

"Du schadest dem Unternehmen, dass Dich beschäftigt, massiv!"

Von wieviel % der Leistung des Unternehmens reden wir? Weißt Du nicht? Nein! Doch! Oh!

"Was will der AG und die restlichen MA mit jemanden, der für die Arbeit nichts taugt?!"

Ist das so? Und wenn ja, hat man diesem MA eine vernünftige Chance geboten, sich zu verbessern? Ihn auf seine mangelnde Leistung hingewiesen ... bzw. ihm Hilfestellung geboten, um besser zu werden?

"Weshalb Du das tun möchtest, weißt Du anscheinend selber nicht."

Doch! Hat BamesRond sehr deutlich geschrieben und aufgrund Deiner Posts kann man auch sehen, das Du es gelesen und eigentlich sogar verstanden hast. Eigentlich!

OH
Olav HB

05.06.2025 um 01:37 Uhr

Also, mal zurück zum Thema:

Auch bei einer Kündigung in der Probezeit muss der BR ordnungsgemäß angehört werden, das ist unumstritten. Geht die Kündigung vor Ablauf der Frist beim Arbeitnehmenden ein, ist sie unwirksam. Die betreffende muss dann zum Arbeitsgericht was in diesem Fall aber NUR prüft ob die formale Bedingungen eingehalten sind, denn bei einer Beschäftigung von weniger als 6 Monate greift der Schutz des KSchG noch nicht.

Bames schreibt, man hat sich erst nach Ende der Probezeit mit der Anhörung befasst, ich nehme an jedoch innerhalb der 7 Tage Frist (gerechnet nach Eingang der Anhörung beim Empfangsberechtigten des BR - also BRV oder sBRV).

Nun wird es spannend, denn durch diesen (vieleicht versehentlichen?) Trick wird die Kündigung erst NACH Ende der Probezeit und möglicherweise auch (bei 6 monatigen Probezeit) bereits bei dem dann eingetretenen Schutz des KSchG ordnungsgemäß beim Arbeitnehmenden eingehen. Es sit damit KEINE Probezeitkündigung mehr.

Der betreffende Arbeitnehmenden soll sich umgehend an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und eine Klage einreichen. Begründen kann man die Klage mit verschiedenes, wie z.B. keine Probezeitkündigung mehr, ungerechtfertigt (denn jetzt würde das Arbeitsgericht schon genauer hinschauen und "mit nicht Wissen die ordnungsgemäßen anhörung des BR bestreiten".

Von dem was Bames geschildert hat kann ich miir vorstelen, dass es hier gute Chancen gegeben hätte, wäre es nicht, dass der BR durch fehlende Stellungnahme den Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Abschluss des Verfahren abgeschossen hat. Ob und wie schwer ein Richter den fehlenden Widerspruch des BR in eine Entscheidung mit berücksichtigt kann man nicht vorher sagen.

P
Pfried

05.06.2025 um 07:17 Uhr

Weshalb sollte man sich eine Baustelle in die Firma holen, dass ergibt keinen Sinn. Man weiß jetzt bereits, dass der MA desolat arbeitet und das ist ein Fakt! Hierbei ist es völlig uninteressant, um wieviel % das Unternehmen geschwächt wird. Kein logisch denkender Mensch, stellt einen MA ein, der nicht performt. Dann würde man grob fahrlässig dem Unternehmen Schaden zu fügen.

Anscheinend nur BR Personen, Ihr müsst die Arbeit ja nicht miterledigen, Ihr müsst nicht die Fehler ausbügeln.

Gute Mitarbeiter kündigen genau aus diesem Grund, weil schlechte durchgeschleift werden!

W
WiederDa

05.06.2025 um 08:54 Uhr

Schade das der Troll hier so dominant ist. Es sind neben seinen Antworten viele gute Antworten vorhanden. @Pfried: Du sprichst immer davon, dass man schlechte AN nicht durchschleifen soll. Wie sollen wir den mit AG umgehen, die es nicht einmal schaffen, Fristen einzuhalten? Sind die geeignet, ein Unternehmen zu führen? Wenn es aufgrund der verpassten Frist zu Mehrkosten für das Unternehmen kommt, müsste doch der GF fristlos vor die Tür gesetzt werden, oder? Das ist im Übrigen viel einfacher, da hier keine Fristen einzuhalten sind!

K
kainil

05.06.2025 um 09:34 Uhr

@ Pfried: Desolate Arbeit sehe ich hier beim Arbeitgeber, da er es schon nicht schafft ordnungsgemäß zu kündigen. Ich sehe es auch wie einige Vorredner, den gekündigten Kollegen informieren und dann soll er selbst entscheiden ob er dagegen vorgeht oder nicht. Sollte er keinen Rechtschutz haben, wird er wohl nichts machen.

NB
nicht brauchen

05.06.2025 um 09:40 Uhr

Zitat: Damit entscheidest Du ganz klar gegen das Unternehmen und gegen sämtliche Mitarbeiter, nur um des Ego Willen. Nein. Ich entscheide mich (auch) für den gekündigten Mitarbeiter. Das ist auch einer von den sämtlichen. Und ich entscheide mich für das geltende Recht. Aber das sprichst du mir bestimmt ja auch ab. Wenn das so ist: Ich hab mal einen Tipp für dich. Wandere einfach aus, wenn die Gesetze so sind wie sie sind.

K
Kehler

05.06.2025 um 09:42 Uhr

Pfried ist ein Forumstroll, die kommentare von ihm kannst du ignorieren.

X
XYZ68

05.06.2025 um 10:05 Uhr

@BamesRond Ich würde den Mitarbeiter informieren. Falls er dann Kündigungsschutzklage einreicht ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Arbeitgeber das ganze beim Gütetermin mit Geld regelt. Das ist dann auch ein Lehrgeld für den Arbeitgeber, Entscheidungen so rechtzeitig zu treffen, dass alle Fristen gewahrt bleiben und der BR nicht zu ignorieren ist.

Keiner kann mir erklären, dass diese Entscheidung erst in den letzten paar Tagen vor Ende der Wartezeit getroffen wurde. Falls doch, wird der Arbeitgeber aus diesem Fehler lernen können.

P
Pfried

05.06.2025 um 10:37 Uhr

Was nützt das bitteschön der Firma und den anderen Mitarbeitern???

NICHTS, begreift Ihr das nicht, Ihr schwächt durch solch Blödsinn die eigenen Abläufe und tretet Eurem eigentlichem Arbeitgeber, dem Kunden, in den Hintern. Dieser spürt als erstes, sollten Lieferungen nicht stimmen oder aber verspätet ankommen. Ergo kommt der Wettbewerber ins Spiel, was zu Umsatzverlust führt.

Ist das tatsächlich so schwierig zu kapieren?!

D
Damei81

05.06.2025 um 10:50 Uhr

ob -schwächen oder nicht, es gibt Gesetze in D und daraus ergeben sich Rechte und Pflichten für den AN und den AG und wenn der AG seine Pflichten richtig ausgeübt hat, muss er dafür büßen, genau wie ein MA wenn er einen Fehler gemacht hat!

Und soll jetzt, weil der AG einen Fehler gemacht hat, der BR lügen?

P
Pfried

05.06.2025 um 11:00 Uhr

Der AG hat den BR 4 Tage vor Ablauf der Probezeit informiert. Erst nach Ablauf hat dieser hat sich der BR dazu bequemt, sich damit auseinanderzusetzen. Sicherlich ist die Frist kurz gewesen, jedoch alles im Rahmen des machbaren, jetzt kommt der Zusatz ... WENN MAN WILL. Ich sehe hier eine beabsichtigte Ignoranz des BR, auch ihm sind Fristen bekannt, bitte mich nicht für dumm verkaufen.

Nochmals, was hat die Firma jetzt davon? NICHTS, es wird jemand durchgeschleift, der desolate Leistung abliefert.

Selbstverständlich hat der BR der Kündigung zu zustimmen, wenn man keine guten Mitarbeiter oder Kunden verlieren möchte.

Jetzt darf jeder selber entscheiden, was einem wichtig ist.

M
Muschelschubser

05.06.2025 um 11:00 Uhr

Viele Argumente gehen hier am Thema vorbei. Insbesondere jene, die von außen wissen wollen, welche Verfehlungen vorliegen und was besser für den Betriebsfrieden ist. Das kann vielleicht nicht einmal der BR beurteilen - ist aber auch nicht wirklich seine Aufgabe. Es geht in der Sitzung nicht darum, darüber zu sinnieren welche Leistungen erbracht wurden oder nicht, das Verhalten zu beurteilen oder mögliche Auswirkungen auf die anderen zu konstruieren.

Und da sind wir beim Thema: Die Aussage, dass der BR für den einzelnen MA zuständig ist, teile ich nicht ganz. Denn grundsätzlich verfolgt der BR kollektivrechtliche Aufgaben - ist also mitnichten dafür verantwortlich, das Verhalten zu beurteilen und daraus seine Handlungen abzuleiten.

Wenn der BR die Gründe der Kündigung sachlich nachvollziehen kann, seine Mittel aber trotzdem im Sinne des betroffenen Mitarbeiters ausschöpfen möchte, dann kann er eigentlich nur zwei Dinge tun:

1.) Sich auf seine Kernaufgaben gem. §80 BetrVG besinnen, und darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden. Dazu gehört dann auch, dass der BR den AG über die zu kurze Anhörung unterrichtet. Die Kündigung ist, ausgehend von dieser Schilderung, unwirksam.

2.) Dem AN kann man darüber hinaus noch den Ablauf einer Kündigungsschutzklage aufzeigen, damit diese fristgerecht erfolgen kann und das Arbeitsgericht aller Wahrscheinlichkeit nach die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt.

Das ist die rein sachliche Erfüllung der Aufgaben. Nicht mehr, nicht weniger.

J
jutti1965

05.06.2025 um 11:06 Uhr

Oh der Forentroll hat sich einen neuen Namen ausgedacht zum stänkern...gelle @ Pfried

OH
Olav HB

05.06.2025 um 11:10 Uhr

In diesem Forum sollte es nicht um die ethisch-moralische Vorstellungen von einzelne Schreiberlinge gehen, sondern um das, was wir als BR für die Beschäftigten unseres Unternehmens tun können.

So lange wie es das BetrVG, ArbZG, BUrlG und viele andere zum Schutz von sowohl AN als AG gibt, so lange werde ich dafür eintreten, dass alle in diesem Land Beschäftigten diese Rechte in Anspruch nehmen können, selbst dann, wenn ich persönlich der Meinung bin, dass sie ihre Arbeit nicht zu meiner Zufriedenheit erledigen!

C
celestro

05.06.2025 um 12:19 Uhr

der Name „Pfried“ unseres Trolls ist allerdings nicht neu. Der wurde nur länger nicht verwendet.

P
Pfried

05.06.2025 um 13:12 Uhr

@Ölav ...

Die Konsequenzen solch eines Handelns sind Dir bewußt?

Gute Mitarbeiter werden kündigen, da man lieber schlechte durchschleift.

Umsätze kommen nicht mehr, da Kundenunzufriedenheit.

Personal wird abgebaut bzw. nicht ersetzt.

Da kann man nur den Kopf schütteln und beten, dass solche Leute nie in Führungsverantwortung kommen!

T
takkus

05.06.2025 um 13:19 Uhr

"Gute Mitarbeiter werden kündigen, da man lieber schlechte durchschleift.

Umsätze kommen nicht mehr, da Kundenunzufriedenheit."

-> ich schätze deine Beiträge hier im Forum sehr, denn damit kann ich mir doch den Tag versüßen, aber kannst Du das auch an Beispielen, also die Nennung von Firmen welche diese beiden Phänomene betroffen haben, untermauern?

OH
Olav HB

05.06.2025 um 13:47 Uhr

@ Pfried

Ja, das bin ich, nicht zuletzt, weil ich immer wieder Reaktionen auf mein Engagement als BRV bekomme.

So wie eine Postkarte zu Weihnachten, wo eine Mitarbeiterin sich bedankte mit den Worte "Das erste Mal seit viele Jahre wo ich mir zu Weihnachten nicht Sorgen machen muss, ob ich im nächsten Jahr noch Arbeit habe..." Ihr Vertrag war auf betreiben des BR endlich in ein unbefristeten Vertrag umgewandelt worden.

Oder, zufällig noch keine zwei Stunden her, wo ein ehemaligen Kollegin mich anrief und um Rat fragte mit den Worten "Ich erinnere mich immer noch gerne an die Zusammenarbeit und das Engagement. Ich habe da viel gelernt.."

Oder die Reaktion der Geschäftsleitung auf meine Ankündigung nächstes Jahr tatsächlich in Rente zu gehen. "Überlege es dir, wir schätzen dein Engagement, dein Fachkenntnis und dein Netzwerk sehr, aber noch mehr, weil es dir nicht um dich, sondern um die Beschäftigten geht..." und das obwohl wir wirklich nicht immer einer Meinung waren, sind und sein werden.

B
BamesRond

05.06.2025 um 14:00 Uhr

Vielen Dank für die vielen guten Antworten, damit meine ich nicht die von Pfried.

Ich denke wir werden es so handhaben wie auch hier von der großen Mehrheit vorgeschlagen wurde und wie wir es eigentlich auch schon beschlossen haben: MA informieren

Ich hätte jetzt noch eine weitergehende Frage: @Olaf HB hat noch den Weiterbeschäftigungsanspruch erwähnt. Dafür müssten wir ja widersprechen.

  1. Haben wir uns noch nicht geäußert. Letzte Woche, als die Anhörung einging, fand keine Sitzung statt und unseren Briefkasten habe ich als BRV erst gestern geöffnet. Beginnt die Wochenfrist also dann erst mit gestern?
  2. Ist meine Frage, falls die Frist noch läuft und wir Widerspruch einlegen könnten: Wie wäre so ein Widerspruch bei Probezeitkündigung zu begründen? Reicht der Verweis auf das fehlerhafte Verfahren?
D
Damei81

05.06.2025 um 14:05 Uhr

wenn die Kündigung schon vor der Wochenfrist ausgesprochen wurde, braucht ihr keine Widerspruch mehr einlegen, hat sich ja erledigt.

einen Widerspruch schreibt man immer gegen den Kündigungsgrund und wiederlegt diesen! Was hat der AG für einen Grund angegeben?

OH
Olav HB

05.06.2025 um 14:31 Uhr

@Bames

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, dass der Fristenrechner läuft ab dem Augenblick, wo ein Schriftstück "im Gewalt" des BR gekommen ist (vergl. hierzu Urteile zu Zustellung Schriftstücke im Urlaub). Aber selbst wenn das so ist, wenn der AG vor Ablauf der Frist nach § 102 BetrVG die Kündigung zustellt, ist die Kündigung alleine schon wegen diesem Formfehler unwirksam.

Wenn ich es richtig verstanden habe, liegt das Ende der Frist außerhalb der Probezeit. Damit hättet ihr die Chance gehabt eure Stellungnahme (Widerspruch) so abzugeben, dass eine Probezeitkündigung auch nicht mehr möglich war (weil die Probezeit bereist beendet bei ordnungsgemäßen Zustellung der Kündigung), womit beim Arbeitsgericht die Kündigung ebenfalls einkassiert werden würde, weil nicht innerhalb der Probezeit erfolgt. Mal eben ein Ablauf aufgezeichnet:

Tag 0: Anhörungsbogen geht beim BR ein. Tag 1: Keine Reaktion des BR, Zustellung der Kündigung durch den AG. Tag 2: BRV lädt zu eine Sitzung an Tag 6 der Frist zur Anhörung nach §102 des BRs ein mit zwei TOP: a) Anhörung von Beschäftigte X zur vorgenommene Kündigung durch den AG b) Beratung und Beschlussfassung Tag 4: Die Probezeit ist beendet Tag 6: Sitzung des BR mit Anhörung and anschließenden Beratung und Beschlussfassung Tag 7: Zustellen des Beschlusses zum Ende des Tages (auf dem Weg in den Feierabend die GL überreichen)

Selbst WENN der AG die Kündigung an Tag 1 nicht zugestellt hätte, wäre dann eine Probezeitkündigung nicht länger möglich gewesen.

Im Übrigen muss man den KündigungsGRUND nicht widersprechen, die kann man erst einmal so stehen lassen, man muss beim Widerspruch nur aufzeichnen, dass es aus Sicht des BR Alternativen zu der Kündigung gibt.

Nun kenne ich die Gegebenheiten eures Betriebes nicht, aber wir argumentieren bei unserem Widerspruch gerne mit dem Argument, dass der AG uns nicht dargelegt hat, dass es tatsächlich kein anderen Option zur Beschäftigung gibt. Selbst dann, wenn wir in der Beratung im Gremium feststellen, dass einen Einsatz an einer anderen Stelle problematisch sein könnte. Es ist nicht unsere Aufgabe dieses Problem zu lösen, dafür ist der AG zuständig. Ein so formulierten Widerspruch führt zunächst dazu, dass der betreffende Person bei einer Klage zumindest bis zum Abschluss des Verfahrens weiterbeschäftigt werden muss (und der AG ggf in Annahmeverzug gerät). Ich bin mir bewußt, dass es jetzt Menschen geben wird die dies für Falsch halten, aber damit kann ich leben.

D
Damei81

05.06.2025 um 14:44 Uhr

@Olav HB:

Meinte es so, das wenn es eine verhaltensbedingte Kündigung ist, kann man nicht schreiben, das man keine Sozialauswahl getroffen hat.

Sonst gehe ich da voll mit!

S
seehas

05.06.2025 um 15:14 Uhr

Bei einer Probezeitkündigung kann der AG den MA trotz eines Widerspruchs von Seiten des BR kündigen. Er muss den BR lediglich anhören und seine Stellungnahme abwarten. Wenn der AG den BR nicht angehört hat bevor er die Kündigung ausspricht, dann ist diese unwirksam. Wenn der AG den BR zu spät anhört und der BR die 7-Tage-Frist verstreichen lässt und dann die Probezeit vorüber ist, dann ist eine Kündigung in der Probezeit nicht mehr möglich. Wenn der AG den BR zu spät anhört und der BR die 7-Tage-Frist verstreichen lässt und der AG trotzdem in den letzten Tagen der Probezeit die Kündigung ausspricht, dann ist die Kündigung unwirksam. Wenn der BR den AN über den Fehler des AG informiert, dann kann der AN die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten. Erfährt den AN nichts davon, dann bleibt der Fehler in der Anhörung folgenlos. Die Frist für den BR beginnt zu laufen sobald die Anhörung in seinen Bereich gelangt ist. Das ist in der Regel dann, wenn der AG sie ins Postfach des BR gegeben hat. Dass der BR eine Woche lang nicht in sein Postfach schaut ist erstens fahrlässig und zweitens nicht Schuld des AG und es hemmt die Frist nicht.

B
BamesRond

05.06.2025 um 17:22 Uhr

Alles klar, danke für die Aufklärung. Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Frist inzwischen verstrichen ist, dennoch aber die Kündigung unwirksam ist. Nun habe ich mit dem betroffenen Kollegen telefoniert. Sowohl für ihn als auch für die von ihm betreuten Kunden kam die Kündigung am effektiv letzten Tag vor Ende der Probezeit (die weiteren 2 Tage waren Feiertag und Brückentag +Wochenende, an dem der Betrieb geschlossen war) sehr überraschend. Vorher gab es keine Probezeitgespräche, in denen er auf möglichen Verbesserungsbedarf angesprochen wurde. Inhaltlich kann er die Kündigungsgründe nicht nachvollziehen und hatte den Eindruck, bei den meisten Kollegen und Kunden sehr gut anzukommen. Nunja, da zeigt sich mal wieder, wie die Auffassungen auseinandergehen können. Ich bin jedenfalls froh, ihn informiert zu haben, weil es ihm gegenüber einfach ein unfaires und auch unzulässiges Verhalten war. Ob er tatsächlich den Weg der Klage geht, bleibt offen... Vielen Dank für die Antworten und den größtenteils guten Austausch!

M
Muschelschubser

05.06.2025 um 20:03 Uhr

Danke für Dein Feedback - das liefern die meisten leider nicht nach. ;-)

C
celistro

07.06.2025 um 07:48 Uhr

Fast kein AN kann Kündigungsgründe nachvollziehen, was sind das für dämliche Aussagen?! Klar, es gab nie ein Gespräch, nie ein Hinweis, was er besser machen könnte ... die übliche Leier, seltsamerweise sehen das die direkten Kollegen/Vorgesetzte meist anders.

Wen habt Ihr gefragt? Klar nur den AN, einfach nur total bescheuert.

Mein Glückwunsch dazu, dass Ihr nun einen weiteren Lowperformer bei Euch beschäftigt, der Euch null voranbringen wird.

R
Rakshazar

07.06.2025 um 15:32 Uhr

Ich werde die Leute niemals verstehen, die sich in einem Forum unter mehreren Namen anmelden, nur um billig zu provozieren. Was muss das für ein armseliges Leben sein... Beiträge von Pfried und celistro sind gemeldet (Sind eh dieselben Vögel) An den Threadersteller Du hast hier schon einige richtige Antworten gelesen, billige Mutmaßungen seitens der beiden Trolle haben hier ja nichts zu suchen.

R
Rakshazar

07.06.2025 um 19:31 Uhr

@Allgemeinheit Man kann ja hier bei so manchen Trollen sehr gut sehen, das sie vom Arbeitsrecht überhaupt keine Ahnung haben. Eine Meinung hat im Arbeitsrecht nichts zu suchen, da zählen nur Fakten. Mit Fakten haben es die Trolle hier nicht so. Aber die vernünftigen User erkennen solche possierlichen Tierchen natürlich sofort. Man kann versuchen, sie anzusprechen. Jedoch ducken sie sich schneller weg, als ein Ehemann, der sich gewaltig die Orgel zugelötet hat, dem im trauten Heim von der werten Gattin die Bratpfanne entgegengeschleudert bekommt. Warum sind also solche bemitleidenswerte Kreaturen in solchen Foren tätig? Sie verteufeln solche Foren, wie die AfD die Wahrheit. Also warum verschwendet man seine kostbare Zeit mit Dingen, die einem gar nicht gefallen? Fragen dazu werden ignoriert. Sie werden im wahren Leben bedauerlicherweise überhaupt nichts zu melden haben, deswegen sollten wir solchen Geschöpfen eher mit Mitleid, denn mit Hass begegnen, haben es diese Evolutionsquerschläger doch schon schwer genug. In diesem Sinne sollten wir alle schön solche Zipfelklatscher melden, damit ihnen die Hilfe zuteil werden kann, die sie verdienen und dringend brauchen damit sie wieder akzeptierte Mitglieder der Gesellschaft werden können. Helft alle mit damit sie vernünftig resozialisiert werden

In tiefer Dankbarkeit Ein "Arbeitsscheues und Stolz darauf" BR-Mitglied

R
Rakshazar

07.06.2025 um 20:01 Uhr

Wuff Wuff...

Alle werden es verstehen :-)

R
Rakshazar

07.06.2025 um 20:59 Uhr

Wir sollten alle Dankbar sein, denn selig sind die geistig armen. Danke für deine Rückmeldung, hatte schon fast vergessen, wie unangenehm du bist :-)

Liebe Grüße Dein Betriebsrat - Halb Mythos, halb Kaffeekränzchen, ganz Verantwortung! Unser aller Ziel die Weltherrschaft über Kantinenpläne und Urlaubsgenehmigungen

D
Damei1981

08.06.2025 um 22:13 Uhr

wäre schön wenn hier sachlich zu geht und die Frage des TE beantwortet wird.

Macht euer Thema auf und ihr könnt euch beleidigen oder was auch immer vorwerfen.

DAnke!

W
WiederDa

10.06.2025 um 08:19 Uhr

Achtung: Verwechselt "celistro" nicht mit "celestro".

B
BamesRond

16.06.2025 um 14:26 Uhr

Hallo nochmal,

hier ein Update: Der betroffene AN hat Kündigungsschutzklage eingereicht. Daraufhin hatten wir heute ein Gespräch mit GF und Personalabteilung. Ich habe eigentlich damit gerechnet, dass dabei eine Abfindung verhandelt wird. Der AG stellt sich zur Abfindung aber quer und bietet dem AN stattdessen die Wiedereinstellung an. Ich war von diesem Vorgehen ziemlich verwundert, ich hatte damit gerechnet, dass eine geringe Abfindung im rahmen bis zu 1 Monatsgehalt verhandelt wird. Der AG scheint sich aber sicher zu sein, so günstiger aus der Sache rauszukommen. Wie sind da eure Erfahrungen, ist das ein Bluff oder sind die Möglichkeiten des AN damit tatsächlich erschöpft?

Und noch ein paar Fragen zum konkreten Vorgehen:

  1. Muss der AN seine alte Stelle wieder angeboten bekommen oder reicht es, wenn er allgemein das Angebot der Weiterbeschäftigung im Betrieb bekommt, auf anderer Stelle?
  2. Hätte der AN in so einem Fall noch Weiterbeschäftigungsanspruch und steht ihm dann Gehalt für die Zeit zwischen Kündigung und Wiedereinstellung zu?

Vielen Dank

X
XYZ68

16.06.2025 um 14:44 Uhr

Danke für das Update.

Naja, man klagt ja nicht auf Abfindung sondern auf Weiterbeschäftigung.

Ausnahme ist wohl nur, wenn das Vertrauensverhältnis extrem gestört wurde und es dem Arbeitnehmer nicht mehr zuzumuten ist, dort zu arbeiten.

Vom Prinzip her sieht der Arbeitgeber ein, das er Mist gemacht hat und der alte Vertrag läuft zu den Bedingungen weiter. Normal muss er für die Zeit der Nichtbeschäftigung sein Gehalt bekommen. Er muss dann aber auch Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Bürgergeld) zurückzahlen. Wenn der Kollege sich hat anwaltlich beraten lassen, dann den Anwalt zu Allem fragen, die werden dafür bezahlt ?.

D
DummerHund

16.06.2025 um 21:35 Uhr

Ob der AG eine dauerhafte Weiterbeschäftigung dann wirklich im Sinn hat wird sich wohl in der Zukunft zeigen. Möglich ist auch das der AG keine Abfindung zahlen möchte und sich in naher Zukunft einen anderen Kündigungsgrund suchen will.

X
XYZ68

17.06.2025 um 09:19 Uhr

@Dummerhund Ja, das ist eine Variante. Ich habe aber auch schon erlebt, dass es vor Gericht war, der AN zu hohe Forderungen gestellt hat der AG nach Anruf bei der im Konzern zuständigen Stelle dann gesagt hat, wir beschäftigen den AN weiter und der AN noch Jahre trotz häufiger Erkrankungen im Betrieb blieb und sogar noch die Karriereleiter aufstieg und irgendwann dann von sich aus gegangen ist. Das sind Ausnahmefälle, aber auch die gibt es.

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