Erstellt am 19.05.2025 um 09:51 Uhr von celestro
Ja / Nein / Vielleicht
Wenn Du durch Zufall öfter zum Wochenende krank wirst, dann darf der AG Dir daraus keinen Strick drehen.
ABER ... Fehler an der Kasse können durchaus abmahnwürdig sein. Jetzt hast Du die Vermutung, das der AG Dir die Abmahnung nur deshalb gibt, weil Du öfter krank bist? Das müsstest Du im Zweifel beweisen und da sehe ich ehrlich gesagt schwarz.
Daher ... Abmahnung ernst nehmen und etwas langsamer und dafür gewissenhafter arbeiten. Dann sollte es am Ende keine Probleme mehr geben.
Erstellt am 19.05.2025 um 10:03 Uhr von Elias
Der ag hat mir schon oft gesagt das die Krankschreibungen zum we hin stören auch als die Teamchefin mit dabei war. Ja ich habe was vergessen zu tippen machen die kollegen aber auch, da gibt es keine Abmahnung.
Erstellt am 19.05.2025 um 10:06 Uhr von celestro
Ich verstehe Deine Argumentation ... ob das aber einem Gericht reichen würde? Das kann niemand vorhersagen. Daher solltest Du Dich nicht darauf verlassen ... zumal das ja auch nur eine Vermutung von Dir ist.
Und der AG muss nicht unbedingt Abmahnungen aussprechen.
Erstellt am 19.05.2025 um 10:08 Uhr von Dummerhund
Wird aber keine Rolle spielen wenn du dies nicht beweisen kannst.
Ich sehe es wie celestro.
Erstellt am 19.05.2025 um 10:11 Uhr von Andreas WAF
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Erstellt am 19.05.2025 um 10:19 Uhr von Locke69
Über eine Abmahnungen zu spekulieren ist immer schwierig. Ersten müsste man wissen was das Abzumahnende Verhalten war. Bezieht sich die Abmahnung auf die fehlende Buchung ist der Arbeitgeber dazu berechtigt. Das der Arbeitgeber nicht alle gleich behandelt ist erstmal kein Einspruchs Grund. Du hast ja das recht eine Gegendarstellung zu schreiben und sie in der Personalakte zu hinterlegen. Das die Abmahnung wegen der Krankschreibung am Wochenende gegeben wurde kann du dir denken. Aber kannst du es auch Beweisen? Denn nur dann kannst du auf Entfernung aus der Personalakte bestehen.
Erstellt am 19.05.2025 um 10:34 Uhr von Dummerhund
Ich persönlich würde von so einer Gegendarstellung immer abraten. Zum einem ist der Sachverhalt mit den 100 Euro dann ja weiterhin unbestritten. Zum anderem kann man sich damit auch ein zusätzliches Bein stellen.
Schreibt man z.B. rein ist leider passiert wegen hohen Kundenaufkommen, kann es auch heißen das man das man Stresssituationen nicht gewachsen ist. Und schon gibt man den AG für die Zukunft neues Futter.
Erstellt am 19.05.2025 um 10:35 Uhr von Elias
Ich war im letzten Jahr schon häufiger am we krank ja und ist doch mein problem. Wenn der arzt mich krank schreibt kann mir der ag doch nichts selbst wenn ich hätte arbeiten können.
Erstellt am 19.05.2025 um 10:50 Uhr von Kehler
Die Krankschreibung ist lediglich eine ärztliche Einschätzung, wie lange du voraussichtlich arbeitsunfähig bist. Sie stellt kein generelles Verbot dar, zu arbeiten.
Wenn du dich wieder fit genug fühlst, kannst du selbst entscheiden, ob du zur Arbeit gehst.
Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht abwägen, ob er dich ohne Risiko zur Arbeit lassen kann.
Erstellt am 19.05.2025 um 10:58 Uhr von Elias
Und sollte ich mal den ein oder anderen tag benötigen und der arzt schreibt mich krank kann mir der ag auch keinen strick draus machen oder?
Erstellt am 19.05.2025 um 11:00 Uhr von seehas
Da sind zwei verschiedene Dinge, die sauber getrennt werden müssen:
100,- € nicht zu tippen und nicht zu kassieren ist (wenn es öfter vorkommt) ein Grund für eine Abmahnung. Dem AG wird ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt.
Krankheit, egal wann, wie lange und wie häufig, ist kein Grund zur Abmahnung.
Wenn du glaubst zwischen Krankheit und Abmahnung gibt es einen inneren Zusammenhang, dann musst du das beweisen. Das dürfte vermutlich kaum möglich sein.
Eine Abmahnung ist erstmal keine Katastrophe. Der AG weißt auf ein Verhalten hin, von dem er möchte, dass es in Zukunft unterbleibt. Wenn der gleiche Fehler also nicht wieder passiert, dann geschieht auch nichts.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:09 Uhr von takkus
"Und sollte ich mal den ein oder anderen tag benötigen.." -> hoffentlich zum wieder gesund werden?
".. kann mir der ag auch keinen strick draus machen oder?" -> kommt drauf an. Er kann dich u.U. begutachten lassen um feststellen zu lassen, ob du für den Job noch in Frage kommst.
"Dann mal Butter bei die Fische, wie oft warst Du denn krank?! Hat der AG recht mit seiner Vermutung?!" -> für die Beantwortung der Frage erstmal im Moment völlig irrelevant.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:16 Uhr von Andreas WAF
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:19 Uhr von celestro
Niemand nimmt irgendwen in Schutz. Wenn der Fragesteller blau macht, soll der AG ihm gefälligst eine Abmahnung wegen blaumachen geben.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:21 Uhr von Andreas WAF
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:35 Uhr von Dummerhund
@celestro
Mit bestimmten Usern lohnt es nicht in einen Dialog zu gehen.
Erst heute morgen wurden Menschen die nicht mehr in Arbeit stehen als Sozialschmarozer betitelt.
Nun will er drauf hin arbeiten das jemand gekündigt werden sollte. Wäre doch wieder ein Sozialschmarotzer mehr.
Es gibt Menschen die wissen nicht mehr was sie tun, wollen einfach nur Stunk machen.
Von daher, einfach hinten runter fallen lassen.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:39 Uhr von takkus
"... seid Ihr Hohl?!-> Ach, wie süß – ein geistiger Tiefflieger auf Höhenflug.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:41 Uhr von takkus
@Dummerhund-> nein, nicht "die wissen nicht was sie tun". Die wissen vor lauter langer Weile (weil sie nicht gebraucht werden) mit ihrer Zeit nichts anzufangen.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:50 Uhr von celestro
"Wie soll das in der Praxis aussehen?!"
Da soll der AG mal bei der Krankenkasse anfragen ... gibt es Regeln für. Wundert mich, das gerade DU das nicht weißt.
Erstellt am 19.05.2025 um 11:53 Uhr von Elias
Nicht immer hat man lust zu arbeiten kennt doch jeder. Kann mir der ag da was immerhin schreibt mich doch der arzt krank kann ich ja nix dazu. Einer schreibt hier das mir der ag dafür eine abmahnung geben kann? Stimmt das?
Erstellt am 19.05.2025 um 12:10 Uhr von Dummerhund
https://www.kupka-stillfried.de/aktuell/abmahnung-wegen-krankheit-rechtlich-nur-in-bestimmten-fallen-moglich
Erstellt am 19.05.2025 um 12:17 Uhr von Elias
Also ist das was hier geschrieben wurde falsch? Krankenkasse anrufen und so?
Erstellt am 19.05.2025 um 12:19 Uhr von takkus
"Nicht immer hat man lust zu arbeiten kennt doch jeder." und "....kann ich ja nix dazu." -> DOCH! Du erschwindelst Dir einen freien tag obwohl du garnicht arbeitsunfähig bist.
"Einer schreibt hier das mir der ag dafür eine abmahnung geben kann? Stimmt das?" -> Du kannst u.U. sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.
Erstellt am 19.05.2025 um 12:23 Uhr von Elias
Der arzt schreibt mich doch krank der ag weiss davon nichts. Wie soll er das erfahren ärzte haben schweigepflicht.
Erstellt am 19.05.2025 um 12:33 Uhr von takkus
Dank einfach mal über dich und deine Einstellung nach. Hier sind Betriebsräte am Werk, die ein Verpissen vor der Arbeit nicht unterstützen werden. Du willst hier von uns eine Absicherung, dass deine Aktionen mit den AU´s völlig okay sind. Es erweckt den Anschein, dass Du jetzt nach der Abmahnung denBolzen schon recht weit draußen hast. Zurecht! Nicht einmal ein Fehlbetrag von 100€ scheint dich zu jucken. "Ja ich habe was vergessen zu tippen machen die kollegen aber auch..." Fehlt bloß noch "Aber das geht mir am Arsch vorbei." Schrecklich. Du benötigst keine Hilfe, du willst das wir dir zu deiner lmaA- Einstellung Recht geben.
Erstellt am 19.05.2025 um 12:38 Uhr von Elias
Alter ihr verpisst euch permanent von der arbeit und mir jetzt mit moral kommen.
Erstellt am 19.05.2025 um 12:42 Uhr von Dummerhund
Wäre ich AG und einer meiner MA wäre in gewissen Abständen immer zum Wochenende hin krank würde ich die Arbeitsunfähigkeit des Arztes anzweifeln und den MA zum Medizinischen Dienst schicken. Stellen die fest das da was nicht stimmt, kann ich als AG sogar eine fristlose Kündigung wegen Betrugs aussprechen.
Folge wäre der AN müsste zur Arge. Die Arge würde sagen "lieber Arbeitsloser du hast durch dein Verhalten die Kündigung selbst herbei geführt also wirst du erst mal für den Zeitraum xy gesperrt und erhältst keine finanziellen Leistungen.
Erstellt am 19.05.2025 um 12:53 Uhr von celestro
"Alter ihr verpisst euch permanent von der arbeit und mir jetzt mit moral kommen."
Wenn Du damit auf BR-Arbeit abzielst ... das ist kein "verpissen von der Arbeit".
Erstellt am 19.05.2025 um 12:58 Uhr von Elias
Digger was denn sonst? Mir mit moral kommen und selber jede möglichkeit nutzen.
Erstellt am 19.05.2025 um 12:58 Uhr von IlkaB
Ich überlege gerade, ob Elias nicht nur noch ein weitere Nickname von einer gewissen Person hier ist...
Erstellt am 19.05.2025 um 13:04 Uhr von Dummerhund
Erstellt am 19.05.2025 um 13:04 Uhr von takkus
"Digger was denn sonst? Mir mit moral kommen und selber jede möglichkeit nutzen." -> ich hau ma weg.....??????
@IlkaB -> wenn es nicht so wäre, schlägt es von Angst und Heul- Heul aber ziemlich schnell in Aggression um.
Erstellt am 19.05.2025 um 13:08 Uhr von celestro
"Ich überlege gerade, ob Elias nicht nur noch ein weitere Nickname von einer gewissen Person hier ist..."
der Verdacht drängt sich auf, ja.
Erstellt am 19.05.2025 um 13:14 Uhr von Elias
Was geht ab was für eine person? Ich frag woanders hier wird einem nicht geholfen.
Erstellt am 19.05.2025 um 13:16 Uhr von xyz68
@ Elias
Um Information fragen und wenn die nicht passt aggressiv werden?
Wenn der Arbeitgeber eine AU-Bescheinigung anzweifelt, kann er, wie oben beschrieben dagegen vorgehen, oder aber, wird aktuell immer häufiger gemacht, den Lohn einbehalten. Das ist zwar rechtlich nicht korrekt, aber du kannst dann ja vor's Arbeitsgericht gehen und deinen Arzt als Zeugen benennen. Du wirst dann, aller Wahrscheinlichkeit nach, Recht bekommen. Ob der Arzt dich dann weiterhin leichtfertig arbeitsunfähig schreibt, wird man sehen.
Deine Abmahnung hast du wohl erhalten, weil du deine Arbeit nicht korrekt ausgeführt hast (100€ nicht gebucht). Wenn der Fehler von dir gemacht wurde, dann Klappe halten und sorgfältiger arbeiten, wenn nicht, für die privaten Unterlagen eine Gegendarstellung wenn möglich mit Zeugen fertigen. Falls es dann doch mal zu einer Kündigung kommt, kann das Arbeitsgericht die Richtigkeit der Abmahnungen prüfen.
Auf jeden Fall solche Fehler vermeiden. Falls die Fehler auftreten, weil zu wenig Personal eingesetzt wurde, bleiben 2 Sachen zu tun:
1. Eine Überlastungsanzeige schreiben
und
2. Bei der nächsten "Null Bock" Krankheit mal überlegen, ob man den Stress auf Arbeit hat, weil andere Kollegen genauso handeln.
Erstellt am 19.05.2025 um 13:21 Uhr von celestro
"Ich frag woanders hier wird einem nicht geholfen."
Dir wurde doch geholfen:
https://www.kupka-stillfried.de/aktuell/abmahnung-wegen-krankheit-rechtlich-nur-in-bestimmten-fallen-moglich
und daraus:
"Anders liegt der Fall, wenn eine Krankheit nur vorgetäuscht wird, um „blau zu machen“. Erwischt der Arbeitgeber einen dabei, wie man trotz Krankmeldung einer Aktivität nachgeht, die offensichtlich zu der behaupteten Krankheit in Widerspruch steht, ist mindestens eine Abmahnung gerechtfertigt – oft sogar direkt die Kündigung, auch ohne vorherige Abmahnung."
Erstellt am 19.05.2025 um 13:30 Uhr von Kehler
Bin mal gespannt in welchem anderen Forum er auftaucht. Ist ja nicht so das man in mehreren Foren sein kann und nicht nur in diesem.
Erstellt am 19.05.2025 um 13:41 Uhr von Katzenmensch
Erstellt am 19.05.2025 um 13:44 Uhr von jutti1965
Der AG kann dich auch zum medizinischen Dienst schicken und deine "Krankheiten" überprüfen lassen...
noch dazu, hast du schonmal daran gedacht dass dafür deine Kollegen für dich mitarbeiten müssen? Kollegial ist das nicht!
Erstellt am 19.05.2025 um 13:56 Uhr von Andreas WAF
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 19.05.2025 um 14:13 Uhr von celestro
"Wer ist er?"
Der Fragesteller (aka Elias)!
Erstellt am 19.05.2025 um 14:23 Uhr von takkus
Ach Mist- jetzt hab ich das um 13:56 Uhr von Andreas WAF nicht gelesen. ?
Erstellt am 19.05.2025 um 14:24 Uhr von Andreas WAF
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 19.05.2025 um 14:25 Uhr von Kehler
"Andreas WAF" schreibt:
Wo ist der Unterschied zum BR? Ihr lasst doch auch andere mitarbeiten!
Erstellt am 19.05.2025 um 14:31 Uhr von takkus
... und werden dafür auch noch fürstlich bezahlt.
Erstellt am 19.05.2025 um 15:03 Uhr von Andreas WAF
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 19.05.2025 um 15:13 Uhr von celestro
Jeder könnte sich für BR-Arbeit melden ... haben aber nur die wenigsten Lust zu. Von daher können sich die anderen MA wohl kaum beschweren ... vor allem WOLLEN sie ja, das die BR-Arbeit jemand macht.
Erstellt am 19.05.2025 um 15:20 Uhr von Andreas WAF
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.
Erstellt am 19.05.2025 um 15:28 Uhr von celestro
zum 500sten Mal ... wer sagt, das ich BRM bin?
davon abgesehen ... bei uns sind die Wahlen zum BR sehr gut besucht ... wir haben regelmäßig Quoten von 80% Wahlbeteiligung.
Erstellt am 19.05.2025 um 20:36 Uhr von Catweazle
Der Arbeitgeber kann niemanden zum Medizinischen Dienst schicken. Das kann nur die Krankenkasse. Das wird sie sicher nicht machen wenn es sich um Kurzzeiterkrankungen handelt.