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Einköpfiger Betriebsrat - Vertreter ?

K
kleinstbetrieb
Aug 2025 bearbeitet

Hallo, wir wählen in Kürze in unserem Kleinstbetrieb (6 MA) einen einköpfigen BR. Auf dem Wahlzettel stehen 2 MA - von denen ja der mit den meisten Stimmen der BR wird. Ist der "Zweitplatzierte" dann automatisch der Stellvertreter oder ruht das BR-Amt, wenn der gewählte BR im Urlaub oder krank ist ?

Leider finde ich hier unterschiedl. Aussagen im Netz. Danke.

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Community-Antworten (16)

M
Moreno

14.05.2025 um 11:49 Uhr

Der Zweitplatzierte ist dann das erste Ersatzmitglied und springt im Verhinderungsfall ein. Es können sich auch alle aufstellen lassen und dann gibt es die Vertretungsreihenfolge anhand der Stimmverteilung.

K
kleinstbetrieb

14.05.2025 um 12:17 Uhr

Jetzt bin ich leider etwas verwirrt - sorry. Ich habe den Unterschied zu den beiden Aussagen oben nicht verstanden.

Wir haben einen Wahlzettel mit 2 MA die sich haben aufstellen lassen. Der mit den meisten Stimmen ist der BR und der "Unterlegende" ist dann dessen Stellvertreter im Urlaub und Krankheitsfall, richtig ?

Was bedeutet jetzt "Es können sich auch alle aufstellen lassen und dann gibt es die Vertretungsreihenfolge anhand der Stimmverteilung." ? Mit allen meinst Du alles MA ?

Ich hatte auch gelesen, dass es bei einem einköpfigen BR keinen Stellvertreter gibt, sondern das Amt bei Urlaub und Krankheit ruht.

K
kleinstbetrieb

14.05.2025 um 12:38 Uhr

Danke für die Antwort. Dennoch bin ich etwas verwirrt, denn ich habe auch gelesen, dass bei einem einköpfigen BR es keinen Vertreter gibt, sondern dass das BR-Amt während der Urlaubszeit bzw. Krankheit ruht. Der "Zweitplatzierte" würde erst dann aktiv, wenn der reguläre BR ausscheidet, verstirbt oder sonst was.

R
RudiRadeberger

14.05.2025 um 13:09 Uhr

Da würde mich die Quelle interessieren. Denn das ist schlicht falsch. Der Zweitplatzierte wird im Verhinderungsfall aktiv. Dazu zählt natürlich auch der Urlaub.

M
Moreno

14.05.2025 um 13:27 Uhr

Es gibt keinen Stellvertreter aber ein Ersatzmitglied.

K
kleinstbetrieb

14.05.2025 um 13:52 Uhr

Jetzt lese ich oben genau die verwirrenden gegenteiligen Meinungen erneut :-). Mir ist der Unterschied "Stellvertreter" bzw. "Ersatzmitglied" jetzt noch weniger klar.

Was heisst das dann genau:

  • "Stellvertreter" wird dann aktiv, wenn der BR im Urlaub bzw. krank ist
  • "Ersatzmitglied" ist man dann, wenn der aktive BR zurücktritt, verstirbt, etc.

Also, bei einköpfigen BR gibt es keinen Stellvertreter im Urlaub und Krankheitsfall (das Amt ruht), sondern lediglich ein Ersatzmitglied beim Ausscheiden des BR ?

Ich bitte um Erleuchtung !

M
Moreno

14.05.2025 um 14:02 Uhr

Nein!!!!!!!! :-) Wenn der einzige Betriebsrat....Urlaub, Krank, Seminar oder anders verhindert ist springt das erste Ersatzmitglied für ihn ein! Wenn er stirbt rückt das erste Ersatzmitglied nach und wird Betriebsrat.

G
Galaxy

14.05.2025 um 14:05 Uhr

@kleinstbetrieb das "Ersatzmitglied" übernimmt die BR-Aufgaben wen das "ordentliche Mitglied" verhindert ist aus den abschließenden Gründen gemäß BetrVG. Bei einem 1-Köpfigem BR kann logischerweise kein "Stellvertreter" gewählt werden, wenn nur 1 BRM gewählt ist. Jetzt verstanden?

LG Galaxy

S
seehas

14.05.2025 um 14:26 Uhr

Einen Stellvertreter gibt es in einem mehrköpfigen Betriebsrat als stellvertretenden BRV. Dieser Stellvertreter ist ständiges Mitglied im BR und vertritt den / die BRV bei Abwesenheit. Ein Ersatzmitglied ist kein Mitglied des BR. Erst wenn ein reguläres Mitglied verhindert ist wird es für die Zeit der Verhinderung zum BR Mitglied.

K
kleinstbetrieb

14.05.2025 um 15:37 Uhr

Danke. Nun habe ich es verstanden und gebe das so weiter. BTW: Tolle Forum - extrem schnelle Hilfe und Unterstützung !!

C
celestro

17.05.2025 um 13:11 Uhr

Diese Behauptung kannst Du sicher belegen, oder?

P.S. Ich wette 100 Euro auf: "Nein, natürlich nicht, denn ich bin ja nur ein Troll."

K
kleinstbetrieb

17.05.2025 um 13:44 Uhr

Das mit der Pleite möchte ich auch so nicht stehen lassen - denn Du kennst den Hintergrund nicht. Der Kleinstbetrieb ist aus einer Aufteilung einer Firma entstanden, bei der es in D schon sehr lange den BR gab. Hintergrund: Es handelte sich um ein amerikanisches Unternehmen mit einer deutschen GmbH. Ende 2024 wurde die komplette Firma (ca. 5.000 MA) in 2 Teile geteilt. Der überwiegend grosse Teil wurde von einer anderen amerikanischen Firma übernommen. Der restliche Teil wurde in eine neue amerkianische Firma mit ca. 1.500 MA ausgegliedert. Dieser Teil hat aber keine deutsche GmbH mehr, sondern u.a. ein Firma in den Niederlanden und D hat nur eine sog. Niederlassung. Der BR der "alten" Firma hat jedoch ein Übergangsmandat von 6 Monaten welches Mitte Juni ausläuft.

D
DummerHund

18.05.2025 um 00:04 Uhr

@ kleinstbetrieb In Foren kann es manchmal sein wie auf einer Wiese. Es können sich 99 weiße Schafe auf einer Wiese befinden und 1 Schaf das die berühmte andere Farbe besitzt. Wird das eine Schaf einfach von einer Gruppe von Menschen nicht beachtet und die darauf folgende Gruppe von Menschen sieht die und beachtet es auch nicht anders hört es auf etwas Besonderes zu sein.

Ich denke deine Frage wurde oben ausreichend beantwortet. Weitere Erklärungen dazu brauchst du gar nicht abgeben.

K
Knollo

28.08.2025 um 12:38 Uhr

Da habe ich mal eine andere Frage in dem Zusammenhang:

Wenn Kandidat 1 alle 6 Stimmen bekommt und Kandidat 2 demzufolge keine Stimme bekommt,

ist dann Kandidat 2 trotzdem das Ersatzmitglied? Auch wenn er keine Stimme bekommen hat?

C
celestro

28.08.2025 um 13:11 Uhr

"ist dann Kandidat 2 trotzdem das Ersatzmitglied? Auch wenn er keine Stimme bekommen hat?"

Nein! Ersatzmitglied ist man nur dann, wenn man mindestens eine Stimme bekommt. Da man sich selbst wählen kann, sollten 0 Stimmen für eine Person nur äußerst selten vorkommen.

M
Muschelschubser

29.08.2025 um 13:38 Uhr

Wir haben tatsächlich schonmal einen Kandidaten mit 0 Stimmen gehabt. Es ist also alles denkbar... :D

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