Referent/Gastredner auf Betriebsversammlung
Hallo, wir wollen auf unserer Betriebsversammlung einen Gastredner einladen. Brauchen wir dazu eine Beschlussfassung? Muss der AG zustimmen, wenn dieser Gastredner auch Geld kostet? Danke im Voraus
Community-Antworten (2)
06.05.2025 um 12:56 Uhr
Der BR kann beschließen jemanden (Sachverständig) zu eine BV einzuladen wenn sie dies für erforderlich hält. Sind hiermit Kosten verbunden muss der AG in Prinzip die Kosten übernehmen (Basis: §40 BetrVG). Bei der Beschlussfassung muss der BR dabei überlegen, ob der Beitrag tatsächlich für erforderlich gehalten werden kann (Z.B. jemanden aus der Suchtberatung wenn das Thema "Suchtprävention" auf der Tagesordnung steht) und ob die Kosten im Verhältnis stehen (Flug von New York nach Frankfurt, drei Hotelübernachtungen und Rahemnprogramm dürften nicht für erforderlich gehalten werden, Erstattung von Fahrtkosten und ein vernünftigen Vergütung für Zeitaufwand schon). Zweifelt der AG die Erforderlichkeit an und verweigert er die Übernahme der Kosten, kann man beim Arbeitsgericht entsprechend Klagen.
08.05.2025 um 11:39 Uhr
Wenn Kosten entstehen, die der AG zu tragen hat gem. § 40 BetrVG braucht ihr definitiv einen Beschluss.
Wir handhaben es folgendermaßen: -Gespräch mit dem AG bei dem wir ihm unsere Planungen für die Betriebsversammlung mitteilen und schauen, was er davon hält
- Beschlussfassung dazu in einer BR-Sitzung, dann Übersendung des Beschlusses an den AG
- bei Verweigerung der Kostenübernahme wg. mangelnder Erforderlichkeit -> Beschluss zur Klageerhebung, dann Arbeitsgericht
Kommunikation hilft uns zumindest in solchen Fällen gut weiter.
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