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Referent/Gastredner auf Betriebsversammlung

R
Rini
Mai 2025 bearbeitet

Hallo, wir wollen auf unserer Betriebsversammlung einen Gastredner einladen. Brauchen wir dazu eine Beschlussfassung? Muss der AG zustimmen, wenn dieser Gastredner auch Geld kostet? Danke im Voraus

28402

Community-Antworten (2)

OH
Olav HB

06.05.2025 um 12:56 Uhr

Der BR kann beschließen jemanden (Sachverständig) zu eine BV einzuladen wenn sie dies für erforderlich hält. Sind hiermit Kosten verbunden muss der AG in Prinzip die Kosten übernehmen (Basis: §40 BetrVG). Bei der Beschlussfassung muss der BR dabei überlegen, ob der Beitrag tatsächlich für erforderlich gehalten werden kann (Z.B. jemanden aus der Suchtberatung wenn das Thema "Suchtprävention" auf der Tagesordnung steht) und ob die Kosten im Verhältnis stehen (Flug von New York nach Frankfurt, drei Hotelübernachtungen und Rahemnprogramm dürften nicht für erforderlich gehalten werden, Erstattung von Fahrtkosten und ein vernünftigen Vergütung für Zeitaufwand schon). Zweifelt der AG die Erforderlichkeit an und verweigert er die Übernahme der Kosten, kann man beim Arbeitsgericht entsprechend Klagen.

H
hamsterpups

08.05.2025 um 11:39 Uhr

Wenn Kosten entstehen, die der AG zu tragen hat gem. § 40 BetrVG braucht ihr definitiv einen Beschluss.

Wir handhaben es folgendermaßen: -Gespräch mit dem AG bei dem wir ihm unsere Planungen für die Betriebsversammlung mitteilen und schauen, was er davon hält

  • Beschlussfassung dazu in einer BR-Sitzung, dann Übersendung des Beschlusses an den AG
  • bei Verweigerung der Kostenübernahme wg. mangelnder Erforderlichkeit -> Beschluss zur Klageerhebung, dann Arbeitsgericht

Kommunikation hilft uns zumindest in solchen Fällen gut weiter.

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