Gastredner bei Betriebsversammlung: Muss der BR informiert werden?
Folgende Situation: Bei einer Betriebsratsitzung wurde darüber gesprochen einen Komunalpolitiker als Gastredner einzuladen. Dies wurde aus Gründen Parteipolitischer Neutralität verworfen, da er vor einer Wahl stand. Jetzt Monate später lesen wir auf der Tagesordung unserer Betriebsversammlung das Er eingeladen wurde.
Meine Frage : Muss dies nicht in der Sitzung besprochen und Abgestimmt werden , wenn ja gibt es dazu einen Gesetzestext im Betr.VG, und darf überhaupt ein Politiker in einer Betriebsversammlung reden ?
Community-Antworten (4)
16.06.2007 um 19:03 Uhr
@Zippo Bist Du BR? Wenn der AG den Politiker eingeladen hat, würde ich sehr empfindlich reagieren.
16.06.2007 um 19:10 Uhr
Kölner, habe zippo so verstanden, dass der BRV eingeladen hat
zippo, wenn ich Recht habe, findest Du die Befugnisse des BRV im BetrVG unter § 26. Natürlich kann der Politiker nicht ohne Beschluss des Gremiums eingeladen werden und in seiner Eigenschaft als Politiker schon gar nicht (auch nicht mit Beschluss) Wenn er nicht in seiner Eigenschaft als Politiker sondern z.B. als Fachmann kommen soll und für seine Rede Geld nimmt, gilt der § 40 BetrVG, auch hier geht nichts ohne Beschluss und zudem muss vorher mit dem AG gesprochen werden.
17.06.2007 um 10:58 Uhr
Ob es Sinn macht einen Politker zu einer Betriebsversammlung einzuladen, bezweifele ich stark. Da wäre es sinnvoller Münchhausen einzuladen, dem könnte man mehr glauben als einen demokratisch gewählten Berufslügner.
17.06.2007 um 11:03 Uhr
@Der alte Heini Herrje...was haben die Berufslügner Dir denn angetan?
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