Erstellt am 25.04.2025 um 18:24 Uhr von Catweazle
Das Minderheitengeschlecht darf erst ab einem dreiköpfigen BR berücksichtigt werden. (§ 15 Abs. 2 BetrVG)
Erstellt am 25.04.2025 um 21:07 Uhr von celestro
Es wird gelost (Grund siehe Post von Catweazle).
Erstellt am 30.04.2025 um 08:47 Uhr von Andreas WAF
Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.