Erstellt am 20.04.2025 um 08:19 Uhr von Moreno
??? Wenn die Ehefrau AN im Betrieb ist darf sie sich auf die Wählerliste setzen wie alle Mitarbeiter!
Erstellt am 20.04.2025 um 15:22 Uhr von celestro
Wer die Liste erstellt, bestimmt die Reihenfolge. JA!
Erstellt am 22.04.2025 um 09:14 Uhr von SabiKa89
ja das ist rechtlich in Ordnung.
Wer die Liste erstellt, der bestimmt auch wer in welcher Reihenfolge auf diese Liste kommt.
Wem das nicht gefällt, das kann ja auch eine eigene Liste einreichen (Notwendige Stützunterschriften nicht vergessen !)