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Schriftführer

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olegfd
Apr 2025 bearbeitet

Wer ist im Betriebsrat für die Einladung und Protokolle zuständig? Meine Schriftführer sind der Meinung der Betriebsratsvorsitzende muss Protokolle und Einladungen schreiben, so wurde es Ihnen auf der Schulung beigebracht.

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Community-Antworten (27)

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celestro

14.04.2025 um 19:17 Uhr

Bei der Einladung wäre ich beim Schulungsanbieter ... aber wofür habe ich einen Schriftführer, wenn der die Niederschrift nicht anfertigt?

P.S. der BR legt fest, wer die Niederschrift erstellt. Normalerweise wählt man sich einen Schriftführer ... oder die BRM machen es "reihum". Bei uns z.B. alle BRM in einer vorher bestimmten Reihenfolge (die durch Nichtteilnahme an der Sitzung natürlich temporär übersprungen wird), außer dem BRV.

C
Catweazle

14.04.2025 um 20:15 Uhr

Es gibt keine Vorschriften wer das Protokoll schreiben muss. Deshalb kann es nur auf Freiwilligkeit beruhen. Nach meiner Meinung ist ein BR ohne Protokollschreiber handlungsunfägig. Dass der BRV es selbst schreibt halte ich für unzweckmäßig.

O
olegfd

14.04.2025 um 20:34 Uhr

Aber wofür haben wir alle die Schriftführer wenn diese die Arbeiten auf den Vorsitzenden abwälzen

C
celestro

14.04.2025 um 23:08 Uhr

Du solltest mal die "Schriftführer" fragen, was ihrer Meinung nach ihr "Job" als Schriftführer ist. Daumenlutschen?

Letztlich reicht aber ja:

"(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält."

und das ist dann nicht sehr viel Arbeit (wenn man es dabei wirklich bewenden lässt).

M
Moreno

15.04.2025 um 10:37 Uhr

Meine Schriftführer sind der Meinung der Betriebsratsvorsitzende muss Protokolle und Einladungen schreiben, so wurde es Ihnen auf der Schulung beigebracht....

Dann würde ich aber den Schulungsanbieter wechseln! Der BRV muss unterschreiben die Erstellung der Protokolle verbleibt natürlich bei dem Schriftführer!

A
alraune

15.04.2025 um 19:14 Uhr

Der Schriftführer schreibt die Einladung und protokolliert die Sitzung. Der BRV bestimmt was in die Einladung kommt. Schriftführer und BRV unterschreiben das Protokoll am Ende der Sitzung. So habe ich das in meiner Schulung gelernt.

T
takkus

16.04.2025 um 10:22 Uhr

"Der Schriftführer schreibt die Einladung.."-> na ob das so in Stein gemeißelt ist? "Schriftführer und BRV unterschreiben das Protokoll am Ende der Sitzung."-> das BetrVG sieht es aber geringfügig anders...

H
Hlp66

16.04.2025 um 10:40 Uhr

Selbst bei so simplen Fragen, gibt es verschiedene Meinungen. Wozu besucht Ihr Seminare, wozu gibt es Gesetze, wenn Ihr diese eh nicht versteht?

R
rtjum

16.04.2025 um 12:00 Uhr

tatsächlich hilft der Blick ins Gesetz: §29 (2) "Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. ..." Da steht nirgends, dass der Schriftführer die TO erstellt.

§34 (1) "Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. " Auch da steht nirgends, dass der Schriftführer unterzeichnen muss. Da er aber das Protokoll erstellt ist das sicherlich sinnvoll.

C
celestro

16.04.2025 um 12:30 Uhr

"Da er aber das Protokoll erstellt ist das sicherlich sinnvoll."

Dazu einige Anmerkungen:

1.) in der hier vorliegenden Fragestellung behaupten die Schriftführer, das sie für die Erstellung der Niederschrift nicht zuständig seien.

2.) der Schriftführer muss (gerade bei großen Gremien) nicht unbedingt BRM sein. Dann darf er / sie nicht unterschreiben.

@ Olegfd

Waren die Schriftführer auf einem "Schriftführerseminar"? Dann würde mich nämlich interessieren, ob selbiges nach 30 Minuten schon wieder vorbei war.

R
rtjum

16.04.2025 um 13:51 Uhr

"Dazu einige Anmerkungen:"

Ja ich hätte mich in meiner Antwort auf die Aussage von @alraune beziehen sollen.

"2.) der Schriftführer muss (gerade bei großen Gremien) nicht unbedingt BRM sein. Dann darf er / sie nicht unterschreiben." Wenn dem so ist natürlich korrekt

A
alraune

16.04.2025 um 19:00 Uhr

Natürlich ist es nicht in Stein gemeißelt, dass ein Schriftführer die Einladung schreibt, deren Inhalt der BV vorgibt. Wozu aber ist denn ein Schriftführer sonst da, wenn nicht für so was ? Wer die Einladung am Ende geschrieben hat ist theoretisch doch völlig egal, Hauptsache der BV ist mit dem was drin steht einverstanden und unterschreibt die Einladung. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, dann unterschreibt ein Protokollführer der NICHT Mitglied im BR ist , das Protokoll und es ist klar ersichtlich dass er der Ersteller ist. zusätzlich unterschreiben dann noch der BV und ein BR Mitglied das Protokoll.

O
olegfd

16.04.2025 um 19:31 Uhr

@celestro, sie haben ein Seminar von der WAF besucht und kamen dann an und sagten zu mir der Vorsitzende muss die Einladung mit Tagesordnung und im Anschluss das Protokoll schreiben

C
celestro

16.04.2025 um 19:33 Uhr

Haben die Kollegen noch die Kontaktdaten? Also bei unserer Schulung hat damals der Leiter uns seine Daten gegeben, damit wir ggf. nochmal eine Rückfrage stellen können (zum Thema logischerweise). Sollte man hier in Anspruch nehmen, da vermutlich etwas falsch verstanden wurde.

E
enigmathika

16.04.2025 um 20:02 Uhr

@Olegfd Es würde mich hier auch sehr interessieren, welche Aufgabe denn die Schriftführer glauben zu haben.

O
olegfd

16.04.2025 um 21:05 Uhr

Es war eine Anwältin die das Seminar Schriftführer 1 in Künzell gemacht hat

C
celestro

16.04.2025 um 22:43 Uhr

Schauen wir doch mal:

Schriftführer Teil 1 (angeboten von der WAF):

"Eine korrekte und rechtssichere Protokollführung ist entscheidend für Ihre Betriebsratsarbeit. In diesem Seminar lernen Sie den rechtlichen Rahmen für Ihre Schriftführertätigkeit kennen und erfahren, wie Sie Niederschriften formal und inhaltlich korrekt erstellen. So sorgen Sie für mehr Transparenz, Ordnung und Rechtssicherheit in Ihrem Gremium. Jetzt anmelden und Ihre Protokollführung optimieren!"

aus:

https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/schriftfuehrer-teil-1/br170

also hat die Referentin etwas anderes gesagt, als aus der Seminarbeschreibung hervorgeht?

E
enigmathika

17.04.2025 um 09:56 Uhr

Immer noch steht die Frage an Olegfd: Was machen Eure Schriftführer denn eigentlich, wenn sie nicht Protokoll schreiben?

O
OIegfd

17.04.2025 um 10:11 Uhr

Ich glaube nichts, ruhen sich eher aus in der Funktion.

O
olegfd

17.04.2025 um 10:47 Uhr

Nichts, jetzt haben sie eine inhouse Schulung eigenständig in Auftrag gegeben im Hotel und wir sind jetzt erst seit Oktober letztes Jahr im Amt und haben jetzt schon 20.000 € nur Schulung Gebühren

AW
Andreas WAF

17.04.2025 um 11:02 Uhr

Typisches Verhalten von BR Leuten, alles abgreifen was geht und sich auf der faulen Haut ausruhen. Wer leidet darunter? Die übrigen Mitarbeiter!

J
jutti1965

17.04.2025 um 11:31 Uhr

Nichts, jetzt haben sie eine inhouse Schulung eigenständig in Auftrag gegeben

Sowas geht nur mit Beschluss des BR ! Die können nichts eigenständig in Auftrag geben. Ich glaube du als BRV hast mal dringend Schulungen nötig !

E
enigmathika

17.04.2025 um 11:34 Uhr

wieso habt Ihr überhaupt mehrere Schriftführer?

AW
Andreas WAF

17.04.2025 um 12:20 Uhr

Du siehst Olegfd, kaum wird es eng, bist Du der "dumme", völlig normal in diesem Forum ...

A
Andi67

17.04.2025 um 15:58 Uhr

Dumm ist nur wer Dummes ausspricht siehe Andreas WAF aka Forentroll.. ????

AW
Andreas WAF

17.04.2025 um 16:07 Uhr

Das trifft somit auf einen Großteil der User hier zu.

Wirklich sehr geistreicher Spruch, da merkt man doch deutlich Deinen Intellekt Andi67.

O
olegfd

17.04.2025 um 16:48 Uhr

Ich was krank als es beschlossen wurde

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