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AN setzt dem BR eine Frist

M
mezdeke
Apr 2025 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, ich benötige mal euer Schwarmwissen: ein AN wendet sich an den BR, weil er Probleme hinsichtlich seiner Lohnabrechnung hat. Zur Prüfung seiner Forderung hat der BR entsprechende Unterlagen beim AG angefordert, das zieht sich aber urlaubs- und krankheitsbedingt etwas hin. Jetzt hat der AN dem BR eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um die Angelegenheit zu klären. Kann er das? In den einschlägigen Kommentierungen kann ich dazu nichts finden. Danke

33209

Community-Antworten (9)

K
Kehler

02.04.2025 um 11:30 Uhr

Da kannst du auch nichts finden da es soetwas nicht gibt. Ein AN kann dem BR keine Fristen auferlegen.

Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich kein Recht, dem Betriebsrat eine verbindliche Frist zu setzen, da der BR keine Vertragspflichten gegenüber dem AN hat. Der BR ist ein Organ der Arbeitnehmervertretung und handelt innerhalb seiner gesetzlichen Aufgaben gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz.

G
GabrielBischoff

02.04.2025 um 11:36 Uhr

Interessant. Wisst ihr auch, was genau nach dem Ablauf der Frist passieren soll?

M
mezdeke

02.04.2025 um 12:17 Uhr

@GabrielBischoff: Nein - er hat lediglich die Frist gesetzt.

M
Moreno

02.04.2025 um 12:32 Uhr

Na können kann er viel :-) frag ihn doch mal was passiert wenn die Frist abgelaufen ist!

D
DummerHund

02.04.2025 um 12:41 Uhr

Dann wird er sich selber um das Problemkümmern müssen. Für eine Frist gegenüber dem BR fehlt ihm jede rechtliche Grundlage.

C
celestro

02.04.2025 um 13:58 Uhr

Ich frage mich, wieso der BR in diesem Fall nicht hingeht und sagt: "dafür sind wir nicht zuständig"!

M
mamagarn

02.04.2025 um 14:48 Uhr

Unbelassen dessen, was die Vorredner sagen: Der Arbeitnehmer hat in der Regel drei Jahre Zeit, Fehler bei der Lohnabrechnung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (§ 195 BGB) – es sei denn, einzel- oder tarifvertraglich sind andere Fristen vereinbart. Eine Betriebsvereinbarung kann die Frist nicht verkürzen.

S
seehas

03.04.2025 um 09:01 Uhr

In diesem Fall wäre ich recht kurz angebunden: "dann schau' selber danach."

S
seehas

03.04.2025 um 09:01 Uhr

In diesem Fall wäre ich recht kurz angebunden: "dann schau' selber danach."

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