AN setzt dem BR eine Frist
Guten Morgen zusammen, ich benötige mal euer Schwarmwissen: ein AN wendet sich an den BR, weil er Probleme hinsichtlich seiner Lohnabrechnung hat. Zur Prüfung seiner Forderung hat der BR entsprechende Unterlagen beim AG angefordert, das zieht sich aber urlaubs- und krankheitsbedingt etwas hin. Jetzt hat der AN dem BR eine Frist von 14 Tagen gesetzt, um die Angelegenheit zu klären. Kann er das? In den einschlägigen Kommentierungen kann ich dazu nichts finden. Danke
Community-Antworten (9)
02.04.2025 um 11:30 Uhr
Da kannst du auch nichts finden da es soetwas nicht gibt. Ein AN kann dem BR keine Fristen auferlegen.
Ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich kein Recht, dem Betriebsrat eine verbindliche Frist zu setzen, da der BR keine Vertragspflichten gegenüber dem AN hat. Der BR ist ein Organ der Arbeitnehmervertretung und handelt innerhalb seiner gesetzlichen Aufgaben gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz.
02.04.2025 um 11:36 Uhr
Interessant. Wisst ihr auch, was genau nach dem Ablauf der Frist passieren soll?
02.04.2025 um 12:17 Uhr
@GabrielBischoff: Nein - er hat lediglich die Frist gesetzt.
02.04.2025 um 12:32 Uhr
Na können kann er viel :-) frag ihn doch mal was passiert wenn die Frist abgelaufen ist!
02.04.2025 um 12:41 Uhr
Dann wird er sich selber um das Problemkümmern müssen. Für eine Frist gegenüber dem BR fehlt ihm jede rechtliche Grundlage.
02.04.2025 um 13:58 Uhr
Ich frage mich, wieso der BR in diesem Fall nicht hingeht und sagt: "dafür sind wir nicht zuständig"!
02.04.2025 um 14:48 Uhr
Unbelassen dessen, was die Vorredner sagen: Der Arbeitnehmer hat in der Regel drei Jahre Zeit, Fehler bei der Lohnabrechnung gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen (§ 195 BGB) – es sei denn, einzel- oder tarifvertraglich sind andere Fristen vereinbart. Eine Betriebsvereinbarung kann die Frist nicht verkürzen.
03.04.2025 um 09:01 Uhr
In diesem Fall wäre ich recht kurz angebunden: "dann schau' selber danach."
03.04.2025 um 09:01 Uhr
In diesem Fall wäre ich recht kurz angebunden: "dann schau' selber danach."
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