Einsatz von Praktikanten
Hallo Kollegen ,laut unseren Arbeitgeber beabsichtigt er Praktikanten von der Agentur für Arbeit in unserem Unternehmen für Probearbeiten einzusetzen . Ist diese Probearbeit von 3 Tagen Mitbestimmungspflichtig laut Betr.VG§87??? Unsere Arbeit wird durch Dienstpläne organisiert ,müssten die Praktikanten auch in den Dienstplänen erscheinen ? Sie nehmen ja am Arbeitsprozess ebenfalls daran teil .
Community-Antworten (35)
30.03.2025 um 14:23 Uhr
schau mal hier:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/praktikanten
31.03.2025 um 10:07 Uhr
Natürlich sind 3 Tage nicht mitbestimmungspflichtig, sagt der Name ja schon aus, Probearbeit.
31.03.2025 um 11:22 Uhr
in meinem Link steht mEn etwas anderes ...
31.03.2025 um 12:54 Uhr
@Norbert_BLN: NATÜRLICH sind 3 Tage nicht mitbestimmungspflichtig,...-< aha. Das kannst Du belegen?
31.03.2025 um 13:30 Uhr
31.03.2025 um 14:54 Uhr
@Dummerhund
Der Link hilft hier jetzt ... wie weiter?
31.03.2025 um 15:31 Uhr
evtl. Hinweis auf § 80 BetrVG......sprich Unterrichtung des Betriebsrats. Meiner Meinung nach entfällt eine Mitbestimmung bei einem Praktika das nur 3 Tage dauert da hier kein echtes Arbeitsverhältnis entsteht und die Arge weiter zahlt und weiterhin Praktikanten nicht ernst oder Dauerhaft in Arbeitsprozesse mit eingreifen.
01.04.2025 um 09:01 Uhr
Ganz interessant in diesem Zusammenhang, das Thema Einfühlungsverhältnis, beide Seiten vereinbaren ein Verzicht auf ihre Rechte, da der Schnuppertag lediglich zum kennenlernen dient. Klar ist hier auch keinerlei Zustimmung des BR notwendig.
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/stichworte/arbeitsrecht/einfuehlungsverhaeltnis/
01.04.2025 um 11:23 Uhr
Was hat das mit dem hier diskutierten Fall zu tun?
"Schließlich darf das Einfühlungsverhältnis nicht mit einer sog. Probearbeit verwechselt werden. Letztere begründet bereist wechselseitige Rechte und Pflichten, so beispielsweise eine Pflicht zur Vergütung geleisteter Arbeit."
und aus dem Startpost:
"für Probearbeiten einzusetzen"
01.04.2025 um 16:18 Uhr
Genau das verwechseln die meisten, es geht um 3 Tage Schnuppern, wie man es auch bezeichnet. Normalerweise setzen clevere AG ein Schreiben auf, in dem der Verzicht auf Vergütung/Rechte geregelt ist. Wie es im vorliegendem Fall gehändelt ist, weiß doch niemand.
02.04.2025 um 12:49 Uhr
@Norbert BN Im Vorliegendem Fall wird ein AG kein Verzicht auf Vergütung ausschreiben müssen. Es ist ein Schnupperkurs das über die Arge weiter läuft und die Person auch über die 3 Tage ganz normal bei der Arge gemeldet bleibt und ganz normal sein Arbeitslosengeld weiter bekommt. Erst wenn es dann mit dem Betrieb zu einem Vertragsabschluss kommt ist die Person bei der Arge raus.
02.04.2025 um 14:52 Uhr
Folglich gibt es keinerlei Mitbestimmung durch den BR, es ist sehr schade, dass hier oft falsche Informationen gestreut werden.
02.04.2025 um 14:54 Uhr
Ob es "falsche" Informationen sind, kann niemand beurteilen. Ja, vielelicht ist es ein reines "Schnuppern", vielleicht aber auch bezahlte Probearbeit.
02.04.2025 um 15:05 Uhr
" es ist sehr schade, dass hier oft falsche Informationen gestreut werden. "
Wir sind hier alles nur BRs, keine Anwälte und jeder hat seine eigene Sichtweise. Wenn du eine Rechtssichere Aussage möchtest, musst du einen Anwalt fragen.
02.04.2025 um 15:45 Uhr
Es gibt in diesem Fall kein bezahltes Probearbeiten, die Praktikanten kommen von der Agentur für Arbeit und das ganze 3 Tage, das Geld bezahlt weiterhin die Arge! Bitte beschäftige Dich mit der Materie.
02.04.2025 um 16:27 Uhr
Alles klar, dann könne wir nun alle das Forum verlassen, du machst das schon.
btw, ich beschäftige mich mit dem was ich möchte, mit dir auf jeden Fall nicht mehr.
CIAO
02.04.2025 um 18:08 Uhr
@Dummerhund ob die Arge/Jobcenter weiterzahlt oder nicht ist bei einer eventuellen Lohnleistungsklage irrelevant da kommt es dann nur drauf an ob die "Maßnahme" Überhaupt rechtens war und ich kann dir aus Erfahrung sagen das es hier eher die Ausnahme ist wenn die keinen Fehler machen wobei der Adressat der Klage aber dann das Jobcenter wäre und nur in ganz wenigen Ausnahmefällen der AG.
Hier wird der Begriff Praktikum jedenfalls schon falsch Verwendet. In einem Praktikum gibt es keine Arbeits, keine Anwesenheitspflicht und kein Weisungsrecht. Das was Landläufig als Praktikum verstanden wird ist ein Einfühlungsverhältnis oder ein Pflichtpraktikum im Rahmen einer Aubildung oder eines Studiums was nochmal was anderes ist wie nur ein Praktikum
02.04.2025 um 18:22 Uhr
"Es gibt in diesem Fall kein bezahltes Probearbeiten, die Praktikanten kommen von der Agentur für Arbeit und das ganze 3 Tage, das Geld bezahlt weiterhin die Arge!"
Woher weißt Du denn, das die Praktikanten von der Arge weiter bezahlt werden? Glaskugel?
"Bitte beschäftige Dich mit der Materie."
Schau mal hier:
https://openjur.de/u/626084.html
3 Tage ... Person kam von der ARGE. Entscheidung nicht nur vom AG, sondern bereits LAG.
02.04.2025 um 18:45 Uhr
Ein AG holt sich Praktikanten von der Arge für jeweils 3 Tagen und bezahlt diese? Wo lebst Du bitte?
Das ist ein normaler Vorgang, so haben teils langzeitarbeitslose Einblick in die Praxis und der AG keine Personalkosten, "nur" den Aufwand der Einarbeitung.
Das Urteil basiert auf einer anderen Voraussetzung, die Arge hat jemanden aufgefordert, einen Job anzunehmen, im vorliegenden Fall arbeiten Arge und AG zusammen.
02.04.2025 um 19:27 Uhr
"im vorliegenden Fall arbeiten Arge und AG zusammen."
Hat Dir das wieder Deine Glaskugel erzählt?
nochmal:
"laut unseren Arbeitgeber beabsichtigt er Praktikanten von der Agentur für Arbeit in unserem Unternehmen für Probearbeiten einzusetzen"
für Probearbeiten! Wenn es sich nicht wirklich um Probearbeiten handeln sollte, ist das nicht unser Problem. Wir können nur nach den Informationen eine Einschätzung abgeben, die sich aus der Fallschilderung ergibt.
Ja, man kann gerne darauf hinweisen, das es ggf. anders sein könnte. Aber dann nicht hingehen und so tun, als wäre das ein Fakt, sondern der TE darf dann Stellung nehmen / nachfragen bei sich etc. ...
"bei einem Praktika das nur 3 Tage dauert da hier kein echtes Arbeitsverhältnis entsteht und die Arge weiter zahlt und weiterhin Praktikanten nicht ernst oder Dauerhaft in Arbeitsprozesse mit eingreifen."
Ich zitiere mal:
"Ein Arbeitsverhältnis wurde dagegen in folgenden Fällen angenommen: Dreitägige Mitarbeit in einem Call-Center für jeweils acht Stunden nach Vorgabe von Arbeitsabläufen durch den Arbeitgeber (LAG Düsseldorf, 6.7.2007, 9 Sa 598/07); Dreitägige Mitarbeit in der Vormittagsschicht eines Backwarenverkaufs im Bahnhof in Berufskleidung und nach Absprache „drei Probearbeitstage“ zu absolvieren (LAG Baden-Württemberg, 25.4.2007, 13 Sa 129/05); Zweiwöchige Tätigkeit als Kraftfahrer einer Spedition nach Tourenplänen (LAG Schleswig-Holstein, 17.3.2005, 4 Sa 11/05)."
und ob die ARGE hier weiterbezahlt oder nicht ... kann höchstens der TE beantworten.
weiter:
daraus:
"Die Einstellung eines Arbeitnehmers "zur Probe" unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG. Dies gilt grundsätzlich für alle Gestaltungsvarianten. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsrat nicht gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern, weil mit dem Arbeitnehmer (nur) ein befristetes Probearbeitsverhältnis geschlossen wird."
02.04.2025 um 23:36 Uhr
Mal von einer Seite der Arge "Praktikum bei ALG-Bezug Beziehen Sie ALG II und beginnen ein Praktikum, stehen Sie in dieser Zeit nicht mehr der Vermittlung zur Verfügung. Damit besteht auch kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Kurze Praktika sind hier die Ausnahme. Bis zu zwei Wochen werden vom Jobcenter anerkannt.
Wenn das Jobcenter zustimmt, können der Leistungsträger (Jobcenter) und der Arbeitgeber im Praktikum einen Maßnahmevertrag vereinbaren. Dieser regelt, dass der Betroffene durch das Jobcenter gegen Unfälle versichert ist und auch weiterhin ALG II erhält. Zudem werden notwendige Arbeitskleidung und Fahrtkosten erstattet.
03.04.2025 um 11:57 Uhr
wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär ....
03.04.2025 um 12:45 Uhr
Sowas ist üblich, dass Arge und AG zusammenarbeiten und grundlegende Dinge im Vorfeld abstimmen, zumal es um mehrere Praktikanten geht. Einfach mit der Materie beschäftigen.
03.04.2025 um 12:52 Uhr
Nur weil es üblich ist, heißt das nicht das es in diesem Fall auch so ist.
03.04.2025 um 13:02 Uhr
Wirklich sehr anstrengend das ganze. Es geht um mehrere Praktikanten, da muss es eine Zusammenarbeit geben. Das sagt mir keine Glaskugel, sondern einfache Logik. Solche Gespräche habe ich auch bereits mehrfach geführt und seitens der Arge wurde mir ausgeführt, dass im Vorfeld der Rahmen festgelegt werden muss, wie die Zusammenarbeit ausschaut und was das Ziel ist.
03.04.2025 um 13:17 Uhr
In meinem Leben passiert eine ganze Menge, das nichts mit Logik zu tun hat.
03.04.2025 um 21:53 Uhr
Es ist schon mutig einen AG und die Arge evtl. Betrug vor zu werfen.
03.04.2025 um 22:15 Uhr
Macht niemand!
04.04.2025 um 16:16 Uhr
@Dummerhund Warst du mal im SGB2 Bereich unterwegs? Ich kann dir sagen es gibt Jobcenter in diesem Land wo schon mehrfach Gerichtsvollzieher aufgeschlagen sind um den ALG2 Beziehern zu Ihre rechtlich zustehenden Leistungen zu verhelfen. Die meisten Fehler passieren tatsächlich bei Arbeitsmaßnahmen. Ich weiß jetzt nicht wie es bei solchen Einfühlungsverhältnissen ist aber bei 1 Euro Jobs waren z.B. mehr als 50% rechtswidrig.
04.04.2025 um 23:41 Uhr
@Meph1977 Gerade zu meiner Jugendzeit war das mit den 1 € Jobbern ein ganz großes Thema. Mein damaliger Sachbearbeiter wird sich bestimmt noch an mich Erinnern als ich mir durch die geschlossene Glastür Eintritt verschafft habe und ihn dann am Schlipp zu mir über den Schreibtisch gezogen habe. Ich kenne mich daher also bestens aus. Aber wie ich mal drauf war darum geht es gar nicht. ",laut unseren Arbeitgeber beabsichtigt er Praktikanten von der Agentur für Arbeit in unserem Unternehmen für Probearbeiten einzusetzen . " Das Wort "VON" Er arbeitet oder beabsichtigt mit der Arge zusammen zu arbeiten. Von der Ordnungsgemäßen Abwicklung ist erst einmal aus zu gehen. Nicht mehr und nicht weniger. Hätte die TE daran Zweifel hätte sie es wohl zur Diskussion mit angegeben. Hier kann nicht eine Person, ohne Anhaltspunkte , den rechtsmäßigen Ablauf in zeifel ziehen und Anschließend behaupten, "Macht niemand!" Ist wieder so ne Diskussion-----und ich habe das letzte Wort.
05.04.2025 um 16:48 Uhr
"Hier kann nicht eine Person, ohne Anhaltspunkte , den rechtsmäßigen Ablauf in zeifel ziehen und Anschließend behaupten, "
Dann machst du schon den gröbsten Fehler beim Umgang mit Jobcentern ist immer davon auszugehen das sie rechtswidrig agieren. Das liegt nicht nur daran die die zugrundeliegenden Gesetz ziemlich kompliziert sind sondern auch daran das Bundesweit eine Tendenz vorherrscht das zum Jobcenter die Angestelten kommen man sonst zu nix gebrauchen kann. Das heist dann oft die machen das oft nichtmal absichtlich sondern wissen es einfach nicht besser. Dunning Kruger aus dem Lehrbuch halt. Oder sie wissen es haben aber von weiter oben die Anweisung bekommen rechtswidrig zu aggieren da ist zum Beispiel das Jobcenter Märkischer Kreis berüchtigt für.
Im übrigen sollte man auch bei jedem Amt grundsätzlich zumindest hinterfragen ob die Auskünfte die die geben richtig sind. Du fragst beim Rechtsstreit mit deinem Nachbarn ja auch nicht deren Anwalt um Rat.
btw: Es gibt keine Argen mehr
05.04.2025 um 19:49 Uhr
@Meph1977 Als gebürtiger Sauerländer komme ich zufällig aus dem Märkischen Kreis und dort bin ich dem Sachbearbeiter durch die geschlossene Glastür getreten. Zu dem Rest deiner letzten Antwort enthalte ich mich mal meines Kommentares...bringt nix.
06.04.2025 um 15:21 Uhr
sag mal ... geht´s noch? Ja, die Personen kommen von der Agentur für Arbeit. Und? Wissen wir, wie der Ablauf der Maßnahme ist? NEIN!
Vielleicht holt sich der AG des TE eben genau das, was im Startpost steht ... Personen zum Probearbeiten. Vielleicht bezahlt er sie auch selbst? Weißt Du das? NEIN!
Ich ziehe rein gar nichts in Zweifel ... ich sage lediglich: "wir haben keine Ahnung, was da genau läuft". Und das stimmt!
Wenn Du aufgrund des Startposts denkst, Du könntest beurteilen was da genau abgesprochen ist und was nicht .... dann hast Du wohl eher genauso eine Glaskugel wie ein anderer User hier.
Und das hat auch rein gar nichts mit "letztem Wort haben wollen" zu tun.
06.04.2025 um 22:55 Uhr
Dann sind es ja schon 3 mit einer Glaskugel.
Wenn nicht, einfach mal da mit Schnuppertagen, vorgegebenen Kurzpraktika von der Arge und Probearbeiten und deren kleinen aber feinen Unterschiede belesen.
Will der Fragesteller hier Klarheit haben könnte der BR hier auch mal Kontakt mit der Arge aufnehmen.
07.04.2025 um 09:29 Uhr
Wir haben mit unserem Arbeitgeber vereinbart, das wir, wenn jemand hier im Unternehmen mit anpackt und dies nicht im Rahmen eines Werkvertrages ist, wir angehört werden wollen. Bei Schülerpraktikanten reicht eine Information. Alle anderen werden über den normalen Prozess angehört.
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