Freiwilligen-Programm -> Sozialauswahl
Nehme man folgendes an: Der AG muss sich von Mitarbeiter:innen aufgrund einer schlechten wirtschaftlichen Lage trennen. Dazu gibt es ein Freiwilligenprogramm mit Auflösungsvertrag/Abfindung. Sollten sich in der Zeit des Freiwilligenprogramms (2 Wochen) nicht genügend Mitarbeiter:innen finde, die das Unternehmen freiwillig verlassen, gibt es betriebsbedingte Kündigungen nach Sozialplan.
In einem Team sind mehrere Mitarbeiter:innen, die sich in Elternzeit befinden und aktuell Teilzeit arbeiten. Sind diese von vorne rein nicht zu berücksichtigen und geschützt, auch wenn andere Kolleg:innen älter sind, schon länger im Unternehmen … etc. Die Elternzeit beträgt mindestens noch min. 1 Jahr, teilweise mehr.
Community-Antworten (7)
24.03.2025 um 17:11 Uhr
Wüsste nicht, wieso Elternzeit zu einem kompletten Schutz führen sollte. Aber man könnte es innerhalb des Sozialplanes zu einem (zu beachtenden) Punkt machen denke ich.
24.03.2025 um 17:35 Uhr
Aber die Elternzeit erschwert eine Kündigung, oder? Hier müsste eine Zulässigkeitserklärung seitens AG bei der zuständigen Behörde gestellt werden, wenn ich richtig informiert bin?
24.03.2025 um 17:40 Uhr
Hier:
findet man:
"In die Sozialauswahl sind Arbeitnehmer mit Arbeitsverhältnissen, die eine ordentliche Kündigung ausschließen (z. B. Arbeitnehmer in Elternzeit, Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen), nicht einzubeziehen."
Hier:
https://rechtsanwalt-tillmann.de/kuendigungsschutz-elternzeit/#2
dagegen soll eine betriebsbedingte Kündigung trotzdem möglich sein.
24.03.2025 um 17:47 Uhr
Danke für die Links … im Zweifel also etwas für das Arbeitsgericht.
24.03.2025 um 17:49 Uhr
"Aber die Elternzeit erschwert eine Kündigung, oder?"
Geht nur bei Insolvenz, Teilstilllegung, Kleinstbetrieb oder grober Pflichtverletzung.
"Hier müsste eine Zulässigkeitserklärung seitens AG bei der zuständigen Behörde gestellt werden, wenn ich richtig informiert bin?"
Bisschen komisch formuliert, aber wohl das Richtige gemeint. Er muss bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde für Arbeitsschutz die Zulässigkeit der Kündigung beantragen.
24.03.2025 um 18:30 Uhr
Ja, so meinte ich es. Danke für die bessere Formulierung.
Wenn also in einer Abteilung 4 von 13 AN gehen müssen, wird es schwer, außer mit Beantragung bei der Aufsichtsbehörde, MA in Elternzeit zu entlassen.
Die GmbH hat > 145 MA.
25.03.2025 um 08:32 Uhr
Ach da isser wieder... unser Forentroll Warze aka Tagträumer aka Fried...
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