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Vertrauliches Gespräch mit BR-Mitglied - Informationspflicht an BR-Gremium

R
renssak
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, einmal angenommen ein Mitarbeiter wendet sich vertrauensvoll an EIN BR-Mitglied wegen einer individuellen Personalmaßnahme, möchte aber nicht, dass Inhalte des Gesprächs an das BR-Gremium weitergegeben werden. Darf das BR-Mitglied ein solches Gespräch mit dem MA führen? Bei uns im Gremium besteht Uneinigkeit darüber, ob (und wie weit) das BR-Mitglied das BR-Gremium über Tätigkeiten / Gespräche in seiner Funktion informieren MUSS. Viele Grüße

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Community-Antworten (4)

NB
nicht brauchen

20.03.2025 um 09:32 Uhr

Du gibst dir doch die Antwort selber: wendet sich vertrauensvoll an EIN BR-Mitglied wegen einer individuellen Personalmaßnahme, möchte aber nicht, dass Inhalte des Gesprächs an das BR-Gremium weitergegeben werden.

K
Kehler

20.03.2025 um 09:36 Uhr

Die Schweigepflicht eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegenüber dem gesamten Betriebsrat ist in § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG in Verbindung mit § 82 Abs. 2 Satz 1 und § 83 BetrVG geregelt. Diese Bestimmungen legen fest: Ein Betriebsratsmitglied ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn es zu einem Personalgespräch oder zur Einsichtnahme in die Personalakte eines Arbeitnehmers hinzugezogen wird. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern. Die Schweigepflicht betrifft persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die dem Betriebsratsmitglied durch seine Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen bekannt geworden sind. Klar ist das diese spezifische Schweigepflicht eine Ausnahme darstellt. Sie soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Betriebsratsmitglied schützen, das er für ein vertrauliches Gespräch ausgewählt hat.

R
renssak

20.03.2025 um 09:57 Uhr

@nicht brauchen Jein :-) Unser BR-Vorsitz ist der Meinung, dass wenn ein BR-Mitglied ein solches Gespräch hat, der gesamte BR zu informieren ist. Werde das im Gremium noch einmal klären.

@Kehler Danke für die ausführliche Antwort mit §§

L2
Lehi 26

20.03.2025 um 14:01 Uhr

Wir haben in einer WB gehört, dass wir uns schriftlich absichern können.

Dazu haben wir eine "Schweigepflichtsentbindung", welche der AN vorgelegt bekommt. Das BRM schreibt einige Inhalte des Gespräches mit und der MA liest sich dieses "Protokoll" durch und unterschreibt. Dazu hat er die Möglichkeit, die Schweigepflichtsentbindung gegenüber

  • dem BR-Gremium
  • dem Arbeitgeber
  • Sonstige (näher benannt durch die Betreiligten).

Somit ist jeder auf der sicheren Seite. Und wenn der MA wieder kommt, könnte ich da ansetzen. Manchmal ist es ja so, dass der MA erst nur ein "Info-Gespräch" möchte und später soll ein Vorgang daraus werden. Somit weiss man immer, wer wann zu wem was sagen kann. Vielleicht hilft euch das auch.

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