Erstellt am 20.03.2025 um 08:32 Uhr von nicht brauchen
Du gibst dir doch die Antwort selber: wendet sich vertrauensvoll an EIN BR-Mitglied wegen einer individuellen Personalmaßnahme, möchte aber nicht, dass Inhalte des Gesprächs an das BR-Gremium weitergegeben werden.
Erstellt am 20.03.2025 um 08:36 Uhr von Kehler
Die Schweigepflicht eines einzelnen Betriebsratsmitglieds gegenüber dem gesamten Betriebsrat ist in § 99 Abs. 1 Satz 3 BetrVG in Verbindung mit § 82 Abs. 2 Satz 1 und § 83 BetrVG geregelt.
Diese Bestimmungen legen fest:
Ein Betriebsratsmitglied ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, wenn es zu einem Personalgespräch oder zur Einsichtnahme in die Personalakte eines Arbeitnehmers hinzugezogen wird.
Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern.
Die Schweigepflicht betrifft persönliche Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die dem Betriebsratsmitglied durch seine Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen bekannt geworden sind.
Klar ist das diese spezifische Schweigepflicht eine Ausnahme darstellt. Sie soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Betriebsratsmitglied schützen, das er für ein vertrauliches Gespräch ausgewählt hat.
Erstellt am 20.03.2025 um 08:57 Uhr von renssak
@nicht brauchen
Jein :-) Unser BR-Vorsitz ist der Meinung, dass wenn ein BR-Mitglied ein solches Gespräch hat, der gesamte BR zu informieren ist. Werde das im Gremium noch einmal klären.
@Kehler
Danke für die ausführliche Antwort mit §§
Erstellt am 20.03.2025 um 13:01 Uhr von Lehi 26
Wir haben in einer WB gehört, dass wir uns schriftlich absichern können.
Dazu haben wir eine "Schweigepflichtsentbindung", welche der AN vorgelegt bekommt.
Das BRM schreibt einige Inhalte des Gespräches mit und der MA liest sich dieses "Protokoll" durch und unterschreibt. Dazu hat er die Möglichkeit, die Schweigepflichtsentbindung gegenüber
- dem BR-Gremium
- dem Arbeitgeber
- Sonstige (näher benannt durch die Betreiligten).
Somit ist jeder auf der sicheren Seite. Und wenn der MA wieder kommt, könnte ich da ansetzen. Manchmal ist es ja so, dass der MA erst nur ein "Info-Gespräch" möchte und später soll ein Vorgang daraus werden. Somit weiss man immer, wer wann zu wem was sagen kann.
Vielleicht hilft euch das auch.