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Betriebsratsvorsitzender

T
Tom22
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo ,unser Arbeitgeber verlangt das der Vorsitzende in jeder Mail das ganze Gremium setzt ins CCC. Im Gegenzug setzt auch der Arbeitgeber in jeder Mail an den Vorsitzenden ,egal im Bezug zu Arbeit ,Privat oder zum Gremium das ganze Gremium ins CCC. Darf der Arbeitgeber das ? Gibt es dazu Regeln .

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

17.03.2025 um 12:56 Uhr

Da der AG nicht weisungsbefugt gegenüber dem BRV ist was die Betriebsratstätigkeit anbelangt hat er da gar nichts zu verlangen!

OH
Olav HB

17.03.2025 um 13:09 Uhr

Verlangen kann der AG viel, aber es ist wie mit Weihnachten, man bekommt nicht immer was man verlangt. UND: Private aMails an eine Person gleich an ein ganzes Gremium zu verteilen kann ein (schwerwiegender) Verstoß gegen Datenschutz sein.

Der Regel ist, dass Information am Betriebsrat nur dann eingegangen ist, wenn diese beim BRV (bei Verhinderung SBRV) eingegangen ist. Es ist dann am (S)BRV diese Information ins Gremium weiter zu leiten.

Ich selbst setze, bei ausgehende Mails, immer das Gremium im BCC damit alle informiert sind, was ich sage. Auf eingehende Mails an den BR haben alle gleichberechtigt Zugriff, wer ein BRM persönlich eine Nachricht schicken will, kann hierfür die persönliche BR-eMailadresse des BRM nutzen. Auf diese individuelle Postfächer hat nur das BRM zugriff.

C
celestro

17.03.2025 um 14:02 Uhr

"UND: Private aMails an eine Person gleich an ein ganzes Gremium zu verteilen kann ein (schwerwiegender) Verstoß gegen Datenschutz sein."

Wo ist denn von "privaten" Mails die Rede?

F
fantil

17.03.2025 um 14:08 Uhr

"Wo ist denn von "privaten" Mails die Rede?"

Im Eingangspost.

C
celestro

17.03.2025 um 21:45 Uhr

Bin mir jetzt nicht sicher, ob das da vorher schon stand. Aber gehen wir mal davon aus.

Dann wäre das eine völlig absurde Idee seitens des AG und natürlich gibt es da keine Regeln zu (bzw. höchstens welche, die klar machen "das darf der AG gar nicht anordnen").

P
ParagraphXY

20.03.2025 um 10:24 Uhr

Klingt für mich nach einem gestörten Vertrauensverhältnis - möglicherweise kommt hier Behinderung der Betriebsratstätigkeit in Betracht, je nach Inhalt der E-Mails. Alternativ kann das auch als "maximale Transparenz" im Sinne von "lieber zu viel als zu wenig" ausgelegt werden.

C
celestro

20.03.2025 um 11:50 Uhr

"Alternativ kann das auch als "maximale Transparenz" im Sinne von "lieber zu viel als zu wenig" ausgelegt werden."

Nein! Wenn der BRV etwas privates fragt / schreibt, so hat das im Gremium nichts zu suchen. Da kann man dan auch nicht mit Transparenz argumentieren.

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