AG hält zum ersten Mal bei einer Einstellung die Wochenfrist nicht ein, was tun?
Unser AG ist immer sehr genau, aber in letzter Zeit werden neue Mitarbeiter bei den Chefs bereits vor der BR Anhörung gepostet.
Nun ist es vorgekommen, dass unser AG eine Rundmail an alle MA mit einem neuen Mitarbeiter verschickt, welcher heute "Montag" anfängt. Der Betriebsrat hat aber erst letzten "Mittwoch" die Einstellung bekommen und trifft sich auch erst diesen "Mittwoch" zur Beschließung, also nach 7 Tagen fristgerecht.
Was wäre das Richtige, um das zu unterbinden?
Community-Antworten (4)
17.03.2025 um 08:39 Uhr
Man kann mit Kanonen schießen, also die Einstellung durch das Arbeitsgericht untersagen lassen. Ihr könnt fordern es zu unterlassen die Einstellung und auch nur deren Bekanntgabe vor der Zustimmung des Betriebsrates durchzuführen.
Im ersten Schritt würde ich jedoch einmal den Arbeitgeber darauf ansprechen und ihm sagen, dass das so nicht geht und die Zustimmung des Betriebsrates ob aussichtsreich oder nicht nicht nur eine Formsache, sondern notwendig ist. Ihr könnt ja dabei mit einer gerichtlichen Verfügung drohen.
Letztlich müsstet ihr gute Gründe für die Ablehnung des Bewerbers finden oder Gründe, warum die Anhörung nicht oder nicht vollständig ist (z.B. weil Euch Unterlagen fehlen, weil ihr keine anderen Bewerbungen vorgelegt bekommen habt und nicht prüfen konntet, ob Dritte diskriminiert wurden, weil die Eingruppierung nicht passt, weil nicht intern ausgeschrieben wurde etc. Gründe finden sich immer). Dann liefe die Anhörung u.U. gerade mal vor Monatsbeginn in den neuen Monat hinein und der Arbeitgeber müsste den Bewerber bezahlen, darf ihn aber bis zur Anhörung nicht beschäftigen. Das täte dann auch ein wenig weh.
Einfach ablehnen, weil man beleidigt ist, dass der Arbeitgeber einen nicht ernst nimmt darf man (leider) nicht.
17.03.2025 um 08:54 Uhr
Den Arbeitgeber freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass er natürlich den Mitarbeiter einstellen darf, aber, bis der Betriebsrat sich geäußert hat, dieser Mitarbeiter nicht im Betrieb beschäftigt werden darf. Sollte der Arbeitgeber ihn dennoch beschäftigen, werdet ihr rechtliche Schritte einleiten. Das ganze natürlich nur, wenn ihr auch bereit seid, diesen Weg bis zum Ende zu gehen.
Habt ihr euch denn schon bei den anderen Gelegenheiten beim Arbeitgeber geäußert und ihn auf mögliche Konsequenzen hingewiesen?
17.03.2025 um 09:01 Uhr
Wenn der AG das sonst immer sehr genau handhabt würde ich ihn freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass das so nicht geht. Drohen mit Arbeitsgericht etc. würde ich beim ersten Mal noch nicht.
17.03.2025 um 14:42 Uhr
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