Verhaltensbedingte Abmahnung
Hallo zusammen,
bei einem anlassbezogenen Mitarbeitergespräch mit Betriebsleitung und Bereichsleitung ist der MA 'empört und wutentbrannt ' aus dem Büro gestürmt.
Eine Lautstarke Aussage der Betriebsleitung 'Nein, sie bleiben jetzt hier' wurde ignoriert.
Mitarbeiterin kam dann zwar nach 5 Minuten wieder (nachdem Sie sich beruhigt hatte), aber ist dieses Verhalten prinzipiell schon eine Abmahnung wert bzw. hält das stand?
Community-Antworten (5)
14.03.2025 um 17:07 Uhr
Wenn der MA niemanden beleidigt hat und nicht gewalttätig wurde sehe ich hier kein Verhalten das eine Abmahnung begründet.
14.03.2025 um 17:18 Uhr
Wie war denn das Verhalten der Betriebsleitung und Bereichsleitung gegenüber der MA'in ? Wurde sie vielleicht provoziert ?
14.03.2025 um 17:18 Uhr
Ich auch nicht! Aber gegen die Abmahnung vorgehen würde ich auch nicht ... einfach hinnehmen und gut ist.
15.03.2025 um 10:49 Uhr
ich nehme an das kein BR dabei war!?
nicht dagegen vorgehen, da bei einer späteren Kündigung, die 1. Abmahnung sowieso geprüft wird, wenn man sie jetzt prüfen lässt, kostet es Geld und die Abmahnung wird gerichtlich als wirksam festgestellt und da ist dann in den Akte im Kündigunggschutzprozess
17.03.2025 um 08:34 Uhr
Ich würde auch nicht gegen die Abmahnung vorgehen, aber ein Gedächtnisprotokoll schreiben und zu meinen eigenen Unterlagen nehmen. Man vergisst so schnell. Auch Zeugen mit aufschreiben.
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