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Änderung Betriebsvereinbarung

K
KatharinaK
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo wir möchten einen Paragraphen einer bestehenden BV ändern. Die Änderung ist mit AG und BR abgestimmt. Da es sich nur um einen § handelt, und auch die KüFrist abgelaufen ist, möchten wir ungern eine neue BV schließen.

Reicht ein Schreiben "Änderung BV XX vom XX" oder wie ist es formal richtig?

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Community-Antworten (4)

R
rtjum

14.03.2025 um 14:08 Uhr

wenn sich beide Seiten einig sind, dann wird die BV halt geändert. In den Schlußbestimmungen wird dann sowas wie: "Diese BV ersetzt die BV vom xx.xx.xxxx" aufgenommen. eine BV ist ein Vertrag und ein Vertrag kann, solange beide Seiten einverstanden sind, jederzeit geändert werden.

G
ganther

14.03.2025 um 14:26 Uhr

rein Formal ist aber auch eine Ergänzung der BV möglich.

z.B. "In Abänderung zu §XY vereinbaren die Betriebsparteien Folgendes: ....."

S
seehas

14.03.2025 um 16:58 Uhr

Vorzuziehen ist auf jeden Fall die Änderung der BV im gegenseitigen Einvernehmen mit neuem Beschluss und neuen Unterschriften. Das ist einfach saubere Arbeit.

S
seehas

14.03.2025 um 16:58 Uhr

Vorzuziehen ist auf jeden Fall die Änderung der BV im gegenseitigen Einvernehmen mit neuem Beschluss und neuen Unterschriften. Das ist einfach saubere Arbeit.

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