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Maximale Arbeitsunterbrechung

VB
Vic Brom
Mrz 2025 bearbeitet

Hallo!

Ab wann ist eine Pause "zu lang" ?

Wenn der MA von 8 bis 13 Uhr arbeitet, ist dann eine Pause bis 16:30 Uhr noch eine Pause, oder ist das dann ein neuer Arbeitseinsatz, der erst nach 11Stunden Ruhepause kommen darf?

Liebe Grüße

Vic Brom

27206

Community-Antworten (6)

C
celestro

06.03.2025 um 23:22 Uhr

Ist die Frage ernst gemeint?

Wenn der AN z.B. einen guten Grund für eine solche Pause hat, ist dagegen mMn nichts einzuwenden. Also wenn der AN den AG informiert, das die Abgabe des Autos in der Werkstatt doch länger dauert und er erst 16: 30 wieder da ist und er dann seine restlichen 3 Stunden vom Arbeitstag noch ableisten kann ... wieso nicht?

VB
Vic Brom

07.03.2025 um 00:23 Uhr

Ja, die Frage ist ernst gemeint. Das o.g. Beispiel ist ja noch harmlos, wenn der AN aber angewiesen würde von 8-12, von 16-18 und von 20-21 Uhr zu arbeiten, wäre der Tag ziemlich verstückelt und dennoch blieben von 21-8 Uhr 11 Stunden Ruhezeit.

Die Frage ist eben, kann eine solche Stückelung einfach so angeordnet werden?

Stell Dir mal vor, Du hättest normal 8-14 Uhr und der Chef sagt, er will mit dir noch eine Stunde Meeting machen, hat aber erst um 17 Uhr Zeit. Denn sollst Du nun um 13 Uhr schluss machen und am Abend noch mal für ne Stunde reinkommen. Fragen kann man ja mal, aber kann man das anordnen?

C
celestro

07.03.2025 um 01:26 Uhr

Wie fast immer lautet die Antwort:

Es kommt darauf an.

In der Gastro sind längere Pausen (Mittag mal 3 Stunden z.B.) nicht einmal selten. Eine Arbeit a la "normal 8-14 Uhr und der Chef sagt, er will mit dir noch eine Stunde Meeting machen, hat aber erst um 17 Uhr Zeit." in einer Fabrik wohl eher nicht.

H
hamsterpups

07.03.2025 um 08:22 Uhr

Teildienste oder geteilte Dienste sind zulässig und in verschiedenen Branchen leider sogar an der Tagesordnung (Busfahrer, Gastro, etc.). Solange die 11 Stunden Ruhezeit eingehalten werden, spricht von rechtlicher Seite erstmal nichts dagegen.

Allerdings muss die Ableistung von Teildiensten im Arbeitsvertrag geregelt sein. Sollte der AG auf Teildienste umstellen wollen, muss eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag gemacht werden.

Die Frage ist demnach, ob Teildienste im Arbeitsvertrag vereinbart wurden...

R
rtjum

07.03.2025 um 09:05 Uhr

Die Frage von Beginn und Ende der AZ inkl. der Pausen unterliegt der MB durch den Betriebsrat. Also wenn der AG das nicht vernünftig begründet stimmt der BR nicht zu. Aber klar gibt es geteilte Schichten grundsätzlich in diversen Branchen.

G
GabrielBischoff

07.03.2025 um 10:15 Uhr

Dickes "kommt darauf an". Wurde der Dienstplan denn mitbestimmt? Eventuell kann dir dein lokaler BR mehr dazu sagen.

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